Freie Sicht im Winter
Die Polizei gibt Tipps für sichere Fahrten in der kalten Jahreszeit.
Sobald die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen, sind die Scheiben des Autos vereist und müssen freigekratzt werden. Ein einfaches Guckloch reicht dabei nicht aus, die Scheiben müssen vor Fahrtbeginn frei sein. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Andernfalls riskieren Autofahrer ein Bußgeld, teilt die Polizei mit. Auch ist zu beachten, dass das Eiskratzen am Auto nicht bei laufendem Motor erfolgen sollte. Das schadet zum einen der Umwelt und kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.
Die Sorgfaltspflicht endet aber nicht bei der eigenen Sicht. Liegen Schnee oder Eisplatten auf dem Fahrzeug, müssen diese vor Fahrtantritt entfernt werden. Denn durch sie können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Weiterhin müssen alle Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für Motorhaube, Autodach, Kennzeichen und Kofferraum.
Beim Losfahren beschlagen in der kalten Jahreszeit schnell die Scheiben von innen. Die Klimaanlage kann hier wertvolle Dienste leisten. Sie entfeuchtet die Luft und sorgt in Kombination mit dem Gebläse bei beschlagenen Scheiben rascher wieder für Durchblick. Weil sie die Luft und damit die Scheiben trockener hält, sollte man im Winter generell häufiger mit eingeschalteter Klimaanlage fahren.
Klimaanlage und Gebläse
Um schneller eine freie Sicht zu bekommen, lohnt es sich, Klimaanlage und höchste Gebläsestufe parallel einzusetzen. Mit Mikrofasertüchern oder Taschentüchern lassen sich beschlagene Scheiben ebenfalls freiwischen, so die Polizei. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass durch das Wischen mit Taschentüchern keine Schlieren entstehen, die bei tiefstehender Sonne zum Problem werden können.
Streusalz und Gischt vernebeln im Winter schnell die Sicht. Daher ist es nach Angaben der Polizei ratsam, immer für ausreichend Scheibenwaschwasser zu sorgen. Wichtig ist dabei die richtige Mischung mit Frostschutzmitteln, damit Behälter, Leitungen und Waschwasserdüsen nicht einfrieren. sga