Die Pläne für Weihnachten und Silvester
Böllerverkauf, Betriebsferien – am Mittwoch entscheiden Bund und Länder.
Die Details stehen zwar noch nicht fest. Aber dass Bund und Länder bei ihren Gesprächen am Mittwoch den Teil-lockdown noch eine Weile fortsetzen werden, gilt als wahrscheinlich. „Wir wollen jetzt diverse Schritte festhalten, bis weit in den Januar hinein“, kündigte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), am Montag an. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bleibt es bei den
derzeitigen Beschränkungen?
Ja. Laut einem Positionspapier von Müller, auf dessen Inhalt sich die Ministerpräsidenten am Montagabend in einer Schaltkonferenz geeingt haben, sollen die jetzt geltenden Beschränkungen mit Gaststättenschließungen und Beherbergungsverbot zunächst bis zum 20. Dezember weitergeführt werden. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber „prüfen, ob vom 21. Dezember bis 3. Januar Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-lösungen“geschlossen werden können.
Werden die Weihnachtsferien vorgezogen?
Die unionsregierten Bundesländer schlagen vor, dass die Ferien überall dort, wo sie eigentlich später anfangen, schon am Samstag, dem 19. Dezember, beginnen. „Dann können sich sowohl Eltern mit ihren Kindern als auch Großeltern freiwillig in Vorquarantäne begeben“, erläutert der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke. Ziel sei es, „Weihnachten im Kreis der Familie verantwortungsbewusst“zu feiern.
Wie viele Personen werden bei privaten Weihnachtsfeiern zugelassen?
Das steht noch nicht fest. Die Spd-regierten Länder empfehlen vom 21. Dezember bis 3. Januar eine Erweiterung der derzeitigen Fünf-personen-regel auf bis zu zehn. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Hintergrund: Mehrere Studien haben ergeben, dass das Ansteckungsrisiko bei Kindern deutlich geringer ist als bei Jugendlichen oder Erwachsenen. Die Unionsländer haben sich bei der Größe der Feiern noch nicht festgelegt.
Kann die Polizei Weihnachtsfeiern im Familienkreis auflösen?
Kontrollen seien zulässig, aber nur „zur Verhütung von dringenden Gefahren“, betont der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhoff. Als Beispiel nennt er die Situation, dass „die Polizei weiß, dass ein Familienfest stattfindet, bei dem zwei Personen mit Corona infiziert sind“. Die Gewerkschaft der Polizei möchte allerdings Kontrollen über die Weihnachtsfeiertage so gut es geht vermeiden und appelliert an die Vernunft der Bürger. „Je eigenverantwortlicher alle handeln, desto weniger braucht es die Polizei“, sagt Gewerkschaftsvize Jörg Radek.
Kommt ein Verkaufsverbot für Silvesterböller? Die
Spd-länder sind dafür, die Unionsländer dagegen. Für den Fall eines Verbotes warnt der Verband der pyrotechnischen Industrie vor dem Verlust von bis zu 3000 Arbeitsplätzen in Deutschland. „Im Gegensatz zu anderen Branchen hätten wir ein Jahr lang nichts zu tun. Das kann sich keiner leisten“, sagt Verbandsgeschäftsführer Klaus Gotzen.
Warum sollen Christmetten erlaubt sein, Silvesterfeiern mit weniger Beteiligten aber nicht?
Eine Begründung dafür gibt es – noch – nicht. Religiöse Großveranstaltungen sollten vermieden werden, so steht es in dem Papier der SPD-REgierten Länder. Ob dazu auch Gottesdienste mit 1000 Personen und mehr gezählt werden, ist offen. Über die Zulässigkeit von Feuerwerken entscheiden die Kommunen. Bei den in Berlin mitregierenden Grünen heißt es, Verbote seien wichtig, „um die Krankenhäuser zu entlasten und die Sanitäter vor Ansteckungen zu schützen“.
Weihnachten genießt einen besonderen Schutz. Wie bedeutend ist das Fest für Christen?
Nach Ostern ist es das zweitwichtigste Fest. Weltweit feiern 2,3 Milliarden Menschen zwischen dem 24. und dem
26. Dezember die Geburt von Jesus von Nazareth. Für Christen ist er der Erlöser der Welt. Das erste belegte Zeugnis für ein christliches Weihnachten geht auf das Jahr 336 zurück. In Deutschland setzte sich das Fest im Laufe des
7. und 8. Jahrhunderts durch. In der evangelischen Kirche endet das Weihnachtsfest am 6. Januar, dem Dreikönigstag, in der katholischen Kirche am 2. Februar mit dem Fest der Taufe Jesu. Die reformierten Kirchen lehnten das Weihnachtsfest früher ab, später übernahmen sie in vielen Fällen die Tradition.