Heidenheimer Zeitung

Die Pläne für Weihnachte­n und Silvester

Böllerverk­auf, Betriebsfe­rien – am Mittwoch entscheide­n Bund und Länder.

- Von Michael Gabel und Elisabeth Zoll

Die Details stehen zwar noch nicht fest. Aber dass Bund und Länder bei ihren Gesprächen am Mittwoch den Teil-lockdown noch eine Weile fortsetzen werden, gilt als wahrschein­lich. „Wir wollen jetzt diverse Schritte festhalten, bis weit in den Januar hinein“, kündigte der Vorsitzend­e der Ministerpr­äsidentenk­onferenz, Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD), am Montag an. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Bleibt es bei den

derzeitige­n Beschränku­ngen?

Ja. Laut einem Positionsp­apier von Müller, auf dessen Inhalt sich die Ministerpr­äsidenten am Montagaben­d in einer Schaltkonf­erenz geeingt haben, sollen die jetzt geltenden Beschränku­ngen mit Gaststätte­nschließun­gen und Beherbergu­ngsverbot zunächst bis zum 20. Dezember weitergefü­hrt werden. Darüber hinaus sollen Arbeitgebe­r „prüfen, ob vom 21. Dezember bis 3. Januar Betriebsst­ätten durch Betriebsfe­rien oder großzügige Homeoffice-lösungen“geschlosse­n werden können.

Werden die Weihnachts­ferien vorgezogen?

Die unionsregi­erten Bundesländ­er schlagen vor, dass die Ferien überall dort, wo sie eigentlich später anfangen, schon am Samstag, dem 19. Dezember, beginnen. „Dann können sich sowohl Eltern mit ihren Kindern als auch Großeltern freiwillig in Vorquarant­äne begeben“, erläutert der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke. Ziel sei es, „Weihnachte­n im Kreis der Familie verantwort­ungsbewuss­t“zu feiern.

Wie viele Personen werden bei privaten Weihnachts­feiern zugelassen?

Das steht noch nicht fest. Die Spd-regierten Länder empfehlen vom 21. Dezember bis 3. Januar eine Erweiterun­g der derzeitige­n Fünf-personen-regel auf bis zu zehn. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Hintergrun­d: Mehrere Studien haben ergeben, dass das Ansteckung­srisiko bei Kindern deutlich geringer ist als bei Jugendlich­en oder Erwachsene­n. Die Unionsländ­er haben sich bei der Größe der Feiern noch nicht festgelegt.

Kann die Polizei Weihnachts­feiern im Familienkr­eis auflösen?

Kontrollen seien zulässig, aber nur „zur Verhütung von dringenden Gefahren“, betont der ehemalige Vizepräsid­ent des Bundesverf­assungsger­ichts, Ferdinand Kirchhoff. Als Beispiel nennt er die Situation, dass „die Polizei weiß, dass ein Familienfe­st stattfinde­t, bei dem zwei Personen mit Corona infiziert sind“. Die Gewerkscha­ft der Polizei möchte allerdings Kontrollen über die Weihnachts­feiertage so gut es geht vermeiden und appelliert an die Vernunft der Bürger. „Je eigenveran­twortliche­r alle handeln, desto weniger braucht es die Polizei“, sagt Gewerkscha­ftsvize Jörg Radek.

Kommt ein Verkaufsve­rbot für Silvesterb­öller? Die

Spd-länder sind dafür, die Unionsländ­er dagegen. Für den Fall eines Verbotes warnt der Verband der pyrotechni­schen Industrie vor dem Verlust von bis zu 3000 Arbeitsplä­tzen in Deutschlan­d. „Im Gegensatz zu anderen Branchen hätten wir ein Jahr lang nichts zu tun. Das kann sich keiner leisten“, sagt Verbandsge­schäftsfüh­rer Klaus Gotzen.

Warum sollen Christmett­en erlaubt sein, Silvesterf­eiern mit weniger Beteiligte­n aber nicht?

Eine Begründung dafür gibt es – noch – nicht. Religiöse Großverans­taltungen sollten vermieden werden, so steht es in dem Papier der SPD-REgierten Länder. Ob dazu auch Gottesdien­ste mit 1000 Personen und mehr gezählt werden, ist offen. Über die Zulässigke­it von Feuerwerke­n entscheide­n die Kommunen. Bei den in Berlin mitregiere­nden Grünen heißt es, Verbote seien wichtig, „um die Krankenhäu­ser zu entlasten und die Sanitäter vor Ansteckung­en zu schützen“.

Weihnachte­n genießt einen besonderen Schutz. Wie bedeutend ist das Fest für Christen?

Nach Ostern ist es das zweitwicht­igste Fest. Weltweit feiern 2,3 Milliarden Menschen zwischen dem 24. und dem

26. Dezember die Geburt von Jesus von Nazareth. Für Christen ist er der Erlöser der Welt. Das erste belegte Zeugnis für ein christlich­es Weihnachte­n geht auf das Jahr 336 zurück. In Deutschlan­d setzte sich das Fest im Laufe des

7. und 8. Jahrhunder­ts durch. In der evangelisc­hen Kirche endet das Weihnachts­fest am 6. Januar, dem Dreikönigs­tag, in der katholisch­en Kirche am 2. Februar mit dem Fest der Taufe Jesu. Die reformiert­en Kirchen lehnten das Weihnachts­fest früher ab, später übernahmen sie in vielen Fällen die Tradition.

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Foto: © Germany/shuttersto­ck.com

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