Wenn Hundehalter in Quarantäne müssen
Auch in Zeiten des Coronavirus benötigen Hunde ihren täglichen Auslauf. Doch was passiert, wenn der Tierbesitzer das Haus vorerst nicht mehr verlassen darf? So sieht die Situation im Landkreis aus.
Landkreis. Hunde brauchen täglich Auslauf. Aber wie ist die Situation im Kreis Heidenheim, wenn ihre Besitzer wegen Corona das Haus nicht verlassen dürfen?
Mehrmals täglich müssen Hundehalter mit ihren Vierbeinern Gassi gehen, damit sie ihr Geschäft verrichten können. Im Landkreis Heidenheim gibt es knapp 6500 gemeldete Hunde und fast genauso viele Hundehalter. Doch was, wenn plötzlich eine Quarantäne verordnet wird? Grundsätzlich werde in solchen Fällen auf die private eigene Initiative der Hundehalter gesetzt, sagt Pia Schneider, Pressesprecherin des Landratsamts Heidenheim. „Es ist Personen und damit auch Hundehaltern in der Zeit der Quarantäne erlaubt, den eigenen Garten zu betreten – sofern dieser Bereich von anderen Gärten klar abgegrenzt sei. Sollten Hundehalter über keinen eigenen Garten verfügen, wird ihnen am Quarantänetelefon geraten, Freunde oder Nachbarn zu bitten, mit dem Hund für die Zeit der Quarantäne spazieren zu gehen.“Falls dies nicht möglich sei, werde empfohlen, Kontakt zu einem Tierheim oder Gassi-service aufzunehmen.
Georg Reiff ist Besitzer einer zweijährigen Mischlingshündin und bekam vor rund sechs Wochen den Anruf vom Gesundheitsamt, dass er sich in Quarantäne begeben müsse. „Das Quarantänetelefon stellte alle möglichen Fragen, unter anderem auch, wer den Einkauf übernehmen könne und ob ich einen Hund hätte. Da habe ich mir zum ersten Mal darüber Gedanken gemacht, dass auch Gassi gehen von nun an nicht mehr möglich ist“, so der Hundebesitzer.
Er hatte die Option, wie vom Quarantänetelefon empfohlen, auf sein soziales Umfeld zurückzugreifen. „Zum Glück haben meine Schwiegereltern auch einen Hund und haben gerne unseren für zwei Wochen zu sich genommen.“
Wo kein Kläger, da kein Richter
Doch nicht alle haben diese Option. So auch eine Familie aus dem Landkreis, deren Hund nicht mit anderen Menschen mitgeht. „Wir haben einfach keine Möglichkeit, unseren Hund abzugeben. Deswegen gehen wir mehrmals am Tag in den Garten und einmal am Tag gehe ich verbotenerweise eine große Runde, um den Hund auszulasten“, so die Hundehalterin, die aus diesem Grund anonym bleiben möchte. „Nichtsdestotrotz halte ich Abstand zu allen Menschen und gehe ihnen aus dem Weg, um niemanden zu gefährden.“
Julia Lambertz ist Leiterin des Kreistierschutzvereins in Heidenheim. Auch sie ist sich der Problematik der aktuellen Situation bewusst. „Wenn ich einen Garten habe und den Hund dort auslasten kann, dann reicht das durchaus, aber diese Möglichkeit haben eben nicht alle Menschen im Kreis.“
Im Tierheim hätten sich bislang noch keine Hundehalter gemeldet, um ihre Haustiere coronabedingt abzugeben. Eher das Gegenteil sei der Fall. „Derzeit haben wir weniger Abgabeanfragen als normalerweise. Was Hunde angeht, haben wir momentan sogar für unsere Verhältnisse überdurchschnittlich viele vermitteln können. Zurzeit haben wir 15 Hunde im Tierheim und nicht wie sonst 20 bis 30 Hunde“, so Lambertz.
Nicht nur Geldstrafen drohen
Doch welche Strafen drohen, wenn man die Quarantäne nicht einhält? Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Quarantäne-anordnungen
sind die Ordnungsämter der Gemeinden im Kreis. Laut Bußgeldkatalog können bei Verstoß gegen die Quarantäneverordnung eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Im Falle einer Ansteckung anderer, sprich fahrlässiger Körperverletzung, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.