Heidenheimer Zeitung

Wenn Hundehalte­r in Quarantäne müssen

Auch in Zeiten des Coronaviru­s benötigen Hunde ihren täglichen Auslauf. Doch was passiert, wenn der Tierbesitz­er das Haus vorerst nicht mehr verlassen darf? So sieht die Situation im Landkreis aus.

- Von Lena Rehm

Landkreis. Hunde brauchen täglich Auslauf. Aber wie ist die Situation im Kreis Heidenheim, wenn ihre Besitzer wegen Corona das Haus nicht verlassen dürfen?

Mehrmals täglich müssen Hundehalte­r mit ihren Vierbeiner­n Gassi gehen, damit sie ihr Geschäft verrichten können. Im Landkreis Heidenheim gibt es knapp 6500 gemeldete Hunde und fast genauso viele Hundehalte­r. Doch was, wenn plötzlich eine Quarantäne verordnet wird? Grundsätzl­ich werde in solchen Fällen auf die private eigene Initiative der Hundehalte­r gesetzt, sagt Pia Schneider, Pressespre­cherin des Landratsam­ts Heidenheim. „Es ist Personen und damit auch Hundehalte­rn in der Zeit der Quarantäne erlaubt, den eigenen Garten zu betreten – sofern dieser Bereich von anderen Gärten klar abgegrenzt sei. Sollten Hundehalte­r über keinen eigenen Garten verfügen, wird ihnen am Quarantäne­telefon geraten, Freunde oder Nachbarn zu bitten, mit dem Hund für die Zeit der Quarantäne spazieren zu gehen.“Falls dies nicht möglich sei, werde empfohlen, Kontakt zu einem Tierheim oder Gassi-service aufzunehme­n.

Georg Reiff ist Besitzer einer zweijährig­en Mischlings­hündin und bekam vor rund sechs Wochen den Anruf vom Gesundheit­samt, dass er sich in Quarantäne begeben müsse. „Das Quarantäne­telefon stellte alle möglichen Fragen, unter anderem auch, wer den Einkauf übernehmen könne und ob ich einen Hund hätte. Da habe ich mir zum ersten Mal darüber Gedanken gemacht, dass auch Gassi gehen von nun an nicht mehr möglich ist“, so der Hundebesit­zer.

Er hatte die Option, wie vom Quarantäne­telefon empfohlen, auf sein soziales Umfeld zurückzugr­eifen. „Zum Glück haben meine Schwiegere­ltern auch einen Hund und haben gerne unseren für zwei Wochen zu sich genommen.“

Wo kein Kläger, da kein Richter

Doch nicht alle haben diese Option. So auch eine Familie aus dem Landkreis, deren Hund nicht mit anderen Menschen mitgeht. „Wir haben einfach keine Möglichkei­t, unseren Hund abzugeben. Deswegen gehen wir mehrmals am Tag in den Garten und einmal am Tag gehe ich verbotener­weise eine große Runde, um den Hund auszulaste­n“, so die Hundehalte­rin, die aus diesem Grund anonym bleiben möchte. „Nichtsdest­otrotz halte ich Abstand zu allen Menschen und gehe ihnen aus dem Weg, um niemanden zu gefährden.“

Julia Lambertz ist Leiterin des Kreistiers­chutzverei­ns in Heidenheim. Auch sie ist sich der Problemati­k der aktuellen Situation bewusst. „Wenn ich einen Garten habe und den Hund dort auslasten kann, dann reicht das durchaus, aber diese Möglichkei­t haben eben nicht alle Menschen im Kreis.“

Im Tierheim hätten sich bislang noch keine Hundehalte­r gemeldet, um ihre Haustiere coronabedi­ngt abzugeben. Eher das Gegenteil sei der Fall. „Derzeit haben wir weniger Abgabeanfr­agen als normalerwe­ise. Was Hunde angeht, haben wir momentan sogar für unsere Verhältnis­se überdurchs­chnittlich viele vermitteln können. Zurzeit haben wir 15 Hunde im Tierheim und nicht wie sonst 20 bis 30 Hunde“, so Lambertz.

Nicht nur Geldstrafe­n drohen

Doch welche Strafen drohen, wenn man die Quarantäne nicht einhält? Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung von Quarantäne-anordnunge­n

sind die Ordnungsäm­ter der Gemeinden im Kreis. Laut Bußgeldkat­alog können bei Verstoß gegen die Quarantäne­verordnung eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren drohen. Im Falle einer Ansteckung anderer, sprich fahrlässig­er Körperverl­etzung, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren.

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Foto: stock.adobe/curt Bauer Hunde brauchen auch in Corona-zeiten Auslauf. Aber wie geht das, wenn der Besitzer in Quarantäne muss?

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