Wenn Gesundheit zu teuer wird
Steigende Zusatzbeiträge, unklare Kündigungsfristen und Stolperfallen beim Anbieterwechsel. Experten haben Leserfragen rund um das Thema Krankenversicherung beantwortet.
Für jede Art der Krankenversicherung gelten andere Vorgaben und Regeln. Manche sind mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Was man tun kann, wenn sich eine Schieflage entwickelt hat, welche Wechsel möglich sind und welche Rechengrößen den Beitrag beeinflussen, darum ging es in unserer aktuellen Telefonaktion. Die Fragen beantworteten Peter Klipp von der Stiftung Warentest, Karl Hirschle vom Verband der privaten Krankenversicherung und Lukas Stollner von der AOK Baden-württemberg.
Ich war in meinem Berufsleben unterschiedlich versichert und bin nun als Rentner gesetzlich freiwillig versichert. Die Beiträge sind sehr hoch. Gibt es eine
Möglichkeit, in die Pflichtversicherung zu wechseln?
Normalerweise nicht. Aber wenn Sie Kinder haben, werden pro Kind drei Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse angerechnet. Damit erfüllen Sie vielleicht die nötige Neun-zehntel-regelung. Beantragen Sie dies bei Ihrer Kasse und legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Was bedeutet die Neun-zehntel-regelung?
Wer mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, wird als Rentner Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Pflicht-, eine Familien- oder eine freiwillige Versicherung handelte. Werden die 90 Prozent nicht erreicht, wird man freiwilliges Mitglied. Es wird dann die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Beitragszahlung berücksichtigt, wenigstens jedoch aus einem Mindesteinkommen von 1061,67 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von knapp 200 Euro monatlich. Pflichtversicherte zahlen nur für die gesetzliche Rente, Betriebsrenten über dem Freibetrag und Erwerbseinkünfte.
Bei meiner Pflegetagegeldversicherung wurden die Beiträge wieder angehoben. Was kann ich machen?
Nicht vorschnell kündigen! Schauen Sie in Ihren Vertrag. Haben Sie Beitragsdynamik vereinbart, kann man diese aussetzen. Auch das Tagegeld lässt sich kürzen. Wenn Ihr Versicherer mehrere Pflegetarife anbietet, haben Sie das Recht, in den günstigsten zu wechseln. Achten Sie darauf, dass der Tarif Leistungen im stationären und ambulanten Bereich enthält und auch die unteren Pflegegrade abdeckt. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer die Varianten durchrechnen.
Ich gehe bald in Rente. Bleiben die Beiträge für meine private Krankenversicherung so hoch?
Mit Renteneintritt fällt das Krankentagegeld weg. Das kann je nach Versicherungsumfang 50 oder 100 Euro ausmachen. Ab
Olaf Berlien, Chef von Osram, muss gehen. Hintergrund ist der Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag zwischen AMS und Osram, der demnächst wirksam werden soll und AMS weitgehende Befugnisse bei Osram gibt. Die Nachfolge soll Ingo Bank übernehmen. Der ehemalige Finanzvorstand von Osram bekleidet dieses Amt derzeit bei AMS. Die Aufgaben bei Osram übernimmt er zusätzlich. dem 61. Lebensjahr gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Beitragszuschlag von zehn Prozent nicht mehr. Von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten Sie 2021 voraussichtlich 7,95 Prozent. Dies müssen Sie jedoch beantragen. Machen Sie einen Termin mit Ihrem Versicherer, um weitere Möglichkeiten zu besprechen.
Ich habe gehört, dass man für Zahnersatz nicht mehr so viel zuzahlen muss. Stimmt das und wie funktioniert das genau?
Ja. Seit dem 1. Oktober 2020 wurde der Zuschuss auf 60 Prozent der Festbeträge für Zahnersatz erhöht. Wenn Sie in Ihrem Bonusheft eine lückenlose Vorsorge in den letzten fünf Jahren vorweisen können, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent; bei zehn Jahren auf 75 Prozent. Mehrleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen Sie weiterhin selbst zahlen. Es sei denn, Sie haben eine private Zahnzusatzversicherung.
Die Zusatzbeiträge steigen regelmäßig. Kann ich kündigen, wenn mir der Beitrag zu hoch wird?
Ja, das ist möglich aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes für diesen Fall. Wir empfehlen jedoch, sich das genau zu überlegen und neben dem Beitrag auch Service und Erreichbarkeit in die Entscheidung einzubeziehen.
Wann darf man im Normalfall kündigen?
Bisher nach 18 Monaten. Aber ab dem kommenden Jahr beträgt diese Bindefrist nur noch zwölf Monate.
Sie müssen dann auch nicht wie bisher kündigen. Stellen Sie einfach einen Antrag bei einer neuen Kasse, diese übernimmt die Kündigung. Neu ist auch, dass Sie bei einer neuen Beschäftigung innerhalb von 14 Tagen sofort die Kasse wechseln können – ohne Kündigung bei Ihrer bisherigen und ohne Einhaltung der Bindefrist. Die Regelung gilt ebenso, wenn Sie durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze von einem pflichtversicherten zu einem freiwilligen Mitglied der gesetzlichen Kasse werden.
Kann ich mir auch einen anderen Versicherer suchen?
Das ist bei privaten Krankenversicherungen nicht empfehlenswert. Sie würden Ihre Alterungsrückstellungen verlieren und müssten diese erst wieder aufbauen. Ein neuer Vertrag wird außerdem zu aktuellem Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Das kann Risikozuschläge oder Ausschlüsse zur Folge haben.
Ich bin Ende 50, der Betrieb läuft schlecht und das Geld wird knapp. Kann ich von der privaten in die gesetzliche Versicherung wechseln?
Ein solcher Wechsel ist laut Gesetz nur bis zum 55. Lebensjahr möglich. Es gibt nur eine Möglichkeit: Wenn Ihr Partner gesetzlich versichert ist, können Sie sich eventuell dort familienversichern lassen. Ihr Einkommen darf dann nicht höher sein als 455 Euro im Monat. Gibt es diese Option für Sie nicht, reden Sie mit Ihrer Privatversicherung, wie sich Ihr Beitrag senken lässt.
Ich arbeite bisher freiberuflich, nehme demnächst aber eine Festanstellung an. Bleibe ich privat versichert?
Das ist abhängig von Ihrem Alter und der Höhe Ihres Gehaltes. Sind Sie über 55 oder liegt Ihr Verdienst über der so genannten Jahresentgeltgrenze von derzeit 62 550 Euro jährlich, bleiben Sie privat versichert. Verdienen Sie weniger, werden Sie gesetzlich pflichtversichert.
Bei welcher Art Beschäftigung besteht Anspruch auf Familienversicherung?
Bei einer geringfügigen beziehungsweise kurzzeitigen Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass das monatliche Einkommen nicht über 450 Euro liegen darf. Kurzzeitig bedeutet, bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen.
Ich war bisher bei meinem Ehemann familienversichert. Durch eine Rentenerhöhung habe ich jetzt ein zu hohes Einkommen. Was wird mit der Versicherung?
Hier wird in der Regel der Zugang zu einer freiwilligen Mitgliedschaft geprüft. Eventuell lohnt es sich, wegen der Anrechnung der Elternzeiten/kindererziehungszeiten einen Antrag auf Neuprüfung der KVDR zu stellen.
Ich habe eine Betriebsrente von knapp 150 Euro. Was bedeutet der Freibetrag für mich?
Die Höhe des Freibetrages beträgt 159,25 Euro monatlich. Da Sie darunter liegen, müssen Sie nur für die Pflegeversicherung Beiträge zahlen. Ansonsten gilt: Wer als gesetzlich Pflichtversicherter eine höhere Betriebsrente erhält, muss nur für die Summe oberhalb des Freibetrages Krankenkassenbeiträge zahlen. Der Freibetrag wird im nächsten Jahr voraussichtlich bei 164,50 Euro liegen.
Gilt die Regelung auch für freiwillig Versicherte?
Nein. Diese zahlen wie bisher auf die gesamte Betriebsrente 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag.