Heidenheimer Zeitung

Windreich-gründer soll für viereinhal­b Jahre in Haft

Landgerich­t Stuttgart verurteilt Willi Balz wegen Insolvenzv­erschleppu­ng und anderer Straftaten.

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Stuttgart. Willi Balz, der Gründer des Windpark-entwickler­s Windreich, ist zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Stuttgart sah es als erwiesen an, dass er sich zwischen Ende 2011 und Ende 2013 der vorsätzlic­hen Insolvenzv­erschleppu­ng, des Betrugs, der Untreue, der veruntreue­nden Unterschla­gung und des Insiderhan­dels schuldigt gemacht hat.

Man habe im Prozess gut erkennen können, „wie sehr der unternehme­rische Horizont in der Windreich-gruppe von Möglichkei­ten und Wunschdenk­en und wie wenig er von den Realitäten bestimmt“gewesen sei, sagte der Vorsitzend­e Richter Alexander

Stuckert. Obwohl Balz früh um die drohende Zahlungsun­fähigkeit der Gruppe gewusst habe, habe er das geheim gehalten und daraufhin Privatleut­e, Unternehme­n und Banken geschädigt.

Den Vorwurf der Bilanzmani­pulation ließ das Gericht fallen. Ungeachtet dessen habe der Angeklagte zwischen 2011 und 2013 „auf seinem Streifzug durch das breite Spektrum des Insolvenzs­trafrechts wenig ausgelasse­n“, sagte Stuckert. Er warf Balz vor, in dem im August 2019 begonnenen Strafverfa­hren zahlreiche „Nebelkerze­n“gezündet zu haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Verteidige­r von

Balz, die ursprüngli­ch einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatten, kündigten umgehend an, sie wollten Revision beim Bundesgeri­chtshof einlegen. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehl­er überprüft.

Balz’ Anwalt Alexander Schork bezeichnet­e das Urteil als „Schlag in das Gesicht für alle Unternehme­r, die versuchen, unser Land mit Visionen und Ideen voranzubri­ngen“. Ins Gefängnis muss der 60-jährige Balz erst, wenn das Urteil rechtskräf­tig ist.

Windreich mit Sitz in Wolfschlug­en im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkrafta­nlagen an Land und auf hoher See spezialisi­ert. Im September 2013 hat das

Unternehme­n Insolvenz angemeldet.

Das Gericht schloss sich der Sichtweise der Anklage an, dass die Unternehme­nsgruppe spätestens im April 2012 zahlungsun­fähig gewesen sei. Dennoch habe Balz den Konzern danach „ganz bewusst am finanzwirt­schaftlich­en Abgrund entlang weitergefü­hrt“. Er habe nicht nur die Insolvenz verschlepp­t, sondern auch Kreditgebe­r um Millionen Euro betrogen.

Der Verteidigu­ng warf Stucker vor, sie habe versucht, die „Legende einer Verschwöru­ng gegen Windreich“zu erzählen. Und Balz habe „viel geredet, aber wenig gesagt“.

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Foto: Marijan Murat/dpa Seine Anwälte wollen Revision einlegen: Willi Balz.

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