Wie viel der Bund bezahlen muss
Anlässlich der Unterzeichnung wurden die Fördertöpfe des Bundes angesprochen, ohne die sowohl der partiell zweigleisige Ausbau als auch die Elektrifizierung der Brenzbahn praktisch chancenlos sind.
Dabei handelt es sich vorrangig um Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Danach wären die zuwendungsfähigen Kosten der sogenannten Doppelspurinseln zu 75 Prozent förderbar, die Elektrifizierung
zu leisten. Um das Projekt voranzutreiben, will Hermann sich künftig einmal im Jahr mit den politischen Spitzen der Region und der Bahn zum Austausch treffen. Das ist freilich auch ein Zeichen dafür, wie lange das Vorhaben dauern dürfte.
sogar zu 90 Prozent. Der Bund gibt zusätzlich pauschal zehn Prozent davon für die entstehenden Planungskosten hinzu. Was an zuwendungsfähigen Kosten übrig bleibt, würde das Land zu etwas mehr als der
Land soll Planung mitfinanzieren
Der Heidenheimer Landrat Peter Polta bezeichnete die Absichtserklärung als „gutes Fundament“, nachdem es in den vergangenen Jahren wiederholt Missverständnisse zwischen Land und Region gegeben habe. Als weiterer Partner
Hälfte übernehmen, den Rest hätten dann die Kommunen zu bezahlen. Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen beispielsweise die reinen Baukosten, nicht aber Kosten für Grundstückserwerb.
müsse nun, so Polta weiter, der Bund gewonnen werden, der vor allem im Hinblick auf die Finanzierung gebraucht werde. Ebenso wichtig sei, dass das Land sich bereits in einem frühen Stadium an den Planungskosten beteilige.