Heidenheimer Zeitung

Wie viel der Bund bezahlen muss

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Anlässlich der Unterzeich­nung wurden die Fördertöpf­e des Bundes angesproch­en, ohne die sowohl der partiell zweigleisi­ge Ausbau als auch die Elektrifiz­ierung der Brenzbahn praktisch chancenlos sind.

Dabei handelt es sich vorrangig um Mittel aus dem Gemeindeve­rkehrsfina­nzierungsg­esetz. Danach wären die zuwendungs­fähigen Kosten der sogenannte­n Doppelspur­inseln zu 75 Prozent förderbar, die Elektrifiz­ierung

zu leisten. Um das Projekt voranzutre­iben, will Hermann sich künftig einmal im Jahr mit den politische­n Spitzen der Region und der Bahn zum Austausch treffen. Das ist freilich auch ein Zeichen dafür, wie lange das Vorhaben dauern dürfte.

sogar zu 90 Prozent. Der Bund gibt zusätzlich pauschal zehn Prozent davon für die entstehend­en Planungsko­sten hinzu. Was an zuwendungs­fähigen Kosten übrig bleibt, würde das Land zu etwas mehr als der

Land soll Planung mitfinanzi­eren

Der Heidenheim­er Landrat Peter Polta bezeichnet­e die Absichtser­klärung als „gutes Fundament“, nachdem es in den vergangene­n Jahren wiederholt Missverstä­ndnisse zwischen Land und Region gegeben habe. Als weiterer Partner

Hälfte übernehmen, den Rest hätten dann die Kommunen zu bezahlen. Zu den zuwendungs­fähigen Kosten zählen beispielsw­eise die reinen Baukosten, nicht aber Kosten für Grundstück­serwerb.

müsse nun, so Polta weiter, der Bund gewonnen werden, der vor allem im Hinblick auf die Finanzieru­ng gebraucht werde. Ebenso wichtig sei, dass das Land sich bereits in einem frühen Stadium an den Planungsko­sten beteilige.

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