Die Trennung einkalkulieren
Für Paare ohne Trauschein empfiehlt es sich, mit Hilfe von Anwalt und Notar einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen und beglaubigen zu lassen, damit es im Falle einer Trennung keinen Streit gibt.
Ob mit oder ohne Trauschein – die Anschaffung einer Immobilie ist für Paare eine finanzielle Herausforderung. Im Vorfeld wollen zahlreiche Fragen beantwortet sein. Die wichtigste ist die der Finanzierung.
Ist die Finanzierung geklärt, führt das zu der Frage, was mit Kredit und Immobilie im Fall einer Trennung passiert. Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen rät: „Durchspielen, was passieren kann und vertraglich festhalten, was gewünscht ist, damit es später keinen Streit gibt.“Schon beim Darlehensvertrag ist es sinnvoll, die Eventualität Trennung zu berücksichtigen.
Den Vertrag schließen auch Paare ohne Trauschein in der Regel gemeinsam ab. So haften beide für die Rückzahlung. Sollte das Darlehen wegen partnerschaftlicher Differenzen
Auch wenn es alles andere als romantisch ist: Beim Immobilienkauf sollten Unverheiratete auch daran denken, dass die Beziehung eines Tages zu Ende sein könnte.
nicht mehr bedient werden, droht die Zwangsversteigerung. Um das zu vermeiden, wird mit der Bank vorab vertraglich ein Tilgungswechsel vereinbart. „Im Ernstfall lässt sich so die Tilgung
und damit die monatliche Rate reduzieren“, sagt Rainer Wilke von der Baufinanzierungsplattform Dr. Klein. Eine vorzeitige Kündigung des Kredits kostet meistens Vorfälligkeitsentschädigung. Anders
als Tod und Arbeitslosigkeit gehöre Trennung nicht zu den Härtefällen, in denen Geldinstitute freiwillig darauf verzichten.
Um solche Probleme zu vermeiden, sollten unverheiratete Paare einen Partnerschaftsvertrag schließen. Sie regeln darin vorbeugend, wie sie mit der Finanzierung umgehen, damit diese einen Bruch der Beziehung übersteht. Eine gütliche Vorab-regelung kann zum Beispiel den gemeinsamen Verkauf des Hauses vorsehen, um mit dem Erlös das Darlehen abzulösen. Denkbar wäre auch, dass ein Partner gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung wohnen bleibt. Das hat Vorteile für beide: Der eine behält das Dach über dem Kopf, der andere die Immobilie. Paare können sich auch darauf einigen, dass ein Partner den anderen auskehrt. Die Konditionen für sämtliche Optionen
werden im Partnerschaftsvertrag festgezurrt.
In dem Schriftstück kann zudem der Eigenkapitalanteil festgehalten werden. Das spielt unter anderem eine Rolle, wenn jemand statt Geld Muskelhypothek ins Hausprojekt einbrachte. Die Eigenleistungen sollten sorgfältig dokumentiert sein. Das setzt voraus, die Liste hin und wieder zu aktualisieren. Verbraucherberater Mai rät außerdem, den Partnerschaftsvertrag mit Hilfe von Anwalt und Notar aufzusetzen und zu beglaubigen. Die Kosten richten sich nach dem Preis der Immobilie.
An den Besitzverhältnissen ändert eine Trennung nichts. Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Meist stehen Paare – verheiratet oder unverheiratet – jeweils zur Hälfte im Grundbuch und zwar unabhängig davon, wer wie viel in die Finanzierung gesteckt hat.
Mit dem Eintrag sichern die Partner ihre Ansprüche an der Immobilie ab. Darauf kommt es bei der Frage an, was nach der Trennung mit dem Haus passiert. Ohne Grundbucheintrag hat ein Partner darauf meistens nur Einfluss, wenn andere Regelungen bestehen.
Anstatt des Partnerschaftsvertrags kann auch gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR). gegründet werden. Deren Gesellschafter werden namentlich ins Grundbuch eingetragen. Bei einer Trennung wird das aus der Immobilie bestehende Gbr-vermögen verkauft. Der Erlös wird entsprechend den Gesellschafteranteilen der Partner ausbezahlt. Diese individuell gestaltbaren Quoten sind im Gesellschaftervertrag festgehalten, den das Paar zur Gründung der GBR schließt.