Land verlängert Corona-hilfen
Kabinettsvorlagen haben Nöte von Schaustellern und Start-ups im Blick.
Stuttgart. Die Landesregierung will an diesem Dienstag die Antragsfrist für zwei Corona-hilfsprogramme verlängern. Es geht um Tilgungszuschüsse für das Schaustellergewerbe und um Sonderhilfen für Start-ups und Mittelständler. Das geht aus Kabinettsvorlagen von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-kraut (CDU) hervor, die dieser Zeitung vorliegen.
Die Antragsfrist für das Landesförderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“, die sonst am 15. Dezember enden würde, soll bis 10. Februar 2021 verlängert werden. Es richtet sich an das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungsund Eventbranche sowie das Taxigewerbe im Land.
Bis Ende November sind 1700 Anträge eingereicht worden, bewilligt wurde bislang rund ein
Drittel, geflossen sind rund 5,5 Millionen Euro. Bis zum Jahresende erwartet Hoffmeisterkraut aber „einen deutlichen Anstieg beim Antragseingang“. Insgesamt stehen für das Programm 92 Millionen Euro zur Verfügung.
Gleich bis 30. Juni 2021 soll das „Mezzazine-beteiligungsprogramm“verlängert werden, ein Sonderprogramm zur Stärkung
der Eigenkapitalbasis von Start-ups und Mittelständlern mit bis zu 75 Millionen Euro Jahresumsatz. Dabei kommen Bundesund Landesmittel gebündelt zum Einsatz. Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen beträgt 800 000 Euro, bei höheren Beträgen kommt dagegen der Beteiligungsfonds des Landes infrage.