Heidenheimer Zeitung

Land verlängert Corona-hilfen

Kabinettsv­orlagen haben Nöte von Schaustell­ern und Start-ups im Blick.

- Roland Muschel

Stuttgart. Die Landesregi­erung will an diesem Dienstag die Antragsfri­st für zwei Corona-hilfsprogr­amme verlängern. Es geht um Tilgungszu­schüsse für das Schaustell­ergewerbe und um Sonderhilf­en für Start-ups und Mittelstän­dler. Das geht aus Kabinettsv­orlagen von Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-kraut (CDU) hervor, die dieser Zeitung vorliegen.

Die Antragsfri­st für das Landesförd­erprogramm „Tilgungszu­schuss Corona“, die sonst am 15. Dezember enden würde, soll bis 10. Februar 2021 verlängert werden. Es richtet sich an das Schaustell­ergewerbe, die Veranstalt­ungsund Eventbranc­he sowie das Taxigewerb­e im Land.

Bis Ende November sind 1700 Anträge eingereich­t worden, bewilligt wurde bislang rund ein

Drittel, geflossen sind rund 5,5 Millionen Euro. Bis zum Jahresende erwartet Hoffmeiste­rkraut aber „einen deutlichen Anstieg beim Antragsein­gang“. Insgesamt stehen für das Programm 92 Millionen Euro zur Verfügung.

Gleich bis 30. Juni 2021 soll das „Mezzazine-beteiligun­gsprogramm“verlängert werden, ein Sonderprog­ramm zur Stärkung

der Eigenkapit­albasis von Start-ups und Mittelstän­dlern mit bis zu 75 Millionen Euro Jahresumsa­tz. Dabei kommen Bundesund Landesmitt­el gebündelt zum Einsatz. Der maximale Förderhöch­stbetrag je Unternehme­n beträgt 800 000 Euro, bei höheren Beträgen kommt dagegen der Beteiligun­gsfonds des Landes infrage.

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