Vorsicht: Die Puppe hört mit
Spielzeug mit Kamera, Mikro und Zugang zum Netz ist interessant. Doch es droht Spionage im Kinderzimmer.
Auch wenn sie auf dem Wunschzettel ganz oben stehen: Bevor man sich vernetzte Geräte ins Haus holt, sollte man prüfen, ob diese die Privatsphäre verletzen. Besonders heikel sei smartes Spielzeug, das Bild wie Ton aufnehmen und senden kann, warnt die Bundesnetzagentur. Könne der Zugriff auf Audio- und Videoaufzeichnungen des Spielzeugs auch unbemerkt von extern geschehen, sei der jeweilige Gegenstand hierzulande verboten, betonen die Experten. Deshalb lohne es sich, die Funktionsweise etwa von appgesteuerten Robotern, sprechenden Puppen oder vernetzten Kuscheltieren vor dem Kauf zu verstehen. Dabei helfe die Lektüre von Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen und Datenschutzbestimmungen bei zugehörigen Apps. Erlaubt sei dagegen beispielsweise Spielzeug, das die Fragen eines Kindes beantwortet, ohne dafür eine Internetverbindung aufzubauen und Daten an den Hersteller oder Dritte zu übermitteln, erklärt die Behörde.
Im Internet werden oft auch Smartwatches mit Abhör- oder verdeckter Bildaufnahmefunktion angeboten, deren Nutzung ebenfalls verboten ist. Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn über eine normale Telefonfunktion hinaus Features wie „Voice Monitoring“oder „Oneway Conversation“beworben werden. Denn dann ist es wahrscheinlich, dass Mikro oder Kamera der Smartwatch aus der Ferne per App oder Sms-befehl aktiviert werden können, ohne dass die Trägerin oder der Träger der Uhr etwas davon bemerkt.
Dasselbe gilt für sogenannte Tracker, die mit Ortung via Satellit (GPS) oder Mobilfunk (GSM) arbeiten. Sie werden gerne in Fahrzeuge eingebaut, um im Falle eines Diebstahls die Position bestimmen zu können. Menschen sollen aber nicht überwaht werden. Deshalb sind solche Tracker verboten, wenn sie per App oder Sms-befehl unbemerkt aktiviert werden können.
Dieser Teddy wurde wegen einer ungesicherten Funkverbindung als „kritisch“eingestuft.