Heidenheimer Zeitung

Längere Frist für Baukinderg­eld

- Stefan Rullkötter

Corona bringt vieles durcheinan­der. Zum Glück werden hier und da Fristen verlängert, sodass einem durch die Verschiebu­ng nicht auch noch eingeplant­es Fördergeld durch die Lappen geht. Ein verbrauche­rfreundlic­hes Beispiel ist das sogenannte Baukinderg­eld.

Seit 18. September 2018 können Familien, die zum ersten Mal bauen oder eine Wohnimmobi­lie kaufen, ein solches Baukinderg­eld beantragen. Die staatliche Leistung fließt, wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und das zu versteuern­de Haushaltse­inkommen pro Jahr nicht mehr als 75 000 Euro – zuzüglich 15 000 Euro pro Sprössling – beträgt.

Sind diese Voraussetz­ungen erfüllt, gibt es pro Kind 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresrate­n zu jeweils 1200 Euro. Ursprüngli­ch vorgesehen war, dass Baukinderg­eldanträge nur bewilligt werden, wenn der Kaufvertra­g für die Immobilie bis zum 31. Dezember 2020 geschlosse­n ist.

Die Bundesregi­erung hat die Frist für die Beantragun­g der Baukinderg­eldförderu­ng nun um drei Monate verlängert. Dazu wird das bisher ungenutzte Baukinderg­eld-fördervolu­men von derzeit rund 4,4 Milliarden Euro einfach auf den Bundeshaus­halt 2021 übertragen.

Mit dieser Maßnahme soll den corona-bedingten Verzögerun­gen Rechnung getragen werden: Viele potenziell­e Antragstel­ler können ihre Kaufverträ­ge für Bestandsob­jekte nicht wie vorgesehen bis zum Jahresende unterzeich­nen oder Baugenehmi­gungen bis zum 31. Dezember 2020 erhalten.

Damit das Baukinderg­eld wie geplant bewilligt werden kann, müssen förderungs­fähige Familien den notarielle­n Kaufvertra­g für eine Wohnimmobi­lie somit spätestens am 31. März 2021 unterzeich­net haben. Zu beachten ist aber: Der Antrag auf Baukinderg­eld muss unveränder­t bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany