Heidenheimer Zeitung

Weitgehend geschlosse­n

Der zweite „Lockdown“steht unmittelba­r bevor. Was bedeutet diese Maßnahme für Schulen und Kindergärt­en im Land?

- Von Axel Habermehl

Deutschlan­d steht vor dem zweiten Lockdown dieser Pandemie. Ab Mittwoch soll das gesamte öffentlich­e Leben „herunterge­fahren werden“, um menschlich­e Kontakte weitestmög­lich zu verhindern. So will die Politik die Ausbreitun­g des Coronaviru­s behindern. Die Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er und die Kanzlerin haben diesen Schritt am Sonntag beschlosse­n. Auch der pädagogisc­he Bereich ist betroffen. Die Ferien werden für hunderttau­sende Kinder und Jugendlich­e um wenige Tage verlängert. Einige Fragen und Antworten zu Schulen und Kindergärt­en:

Werden die Schulen geschlosse­n?

Ja, alle Schulen im Südwesten werden von Mittwoch, 16. Dezember, bis Sonntag, 10. Januar, offiziell geschlosse­n. Das haben Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) am Sonntag mitgeteilt. Netto entspricht das einer Verlängeru­ng der Ferien um fünf Tage nach vorne. In der Realität aber bleiben die Schulen vorerst geöffnet, denn es wird Betreuungs­angebote geben. Auch Lehrer müssen bis zum bisher als letzten Schultag vorgesehen­en Dienstag, 22. Dezember, zum Dienst erscheinen.

Was gilt für Kindertage­sstätten?

Im Grunde das Gleiche wie für Schulen. Sie werden grundsätzl­ich geschlosse­n, sollen aber Notbetreuu­ng anbieten. Da viele Kitas andere Schließzei­ten haben als Schulen, sollen sie die Notbetreuu­ng bis 10. Januar einplanen.

Wer hat Anspruch auf einen Platz in

der Notbetreuu­ng? Kita-kinder, Schüler an sonderpäda­gogischen Einrichtun­gen und Schüler an Regelschul­en bis einschließ­lich Klasse 7 – aber immer nur, wenn beide Erziehungs­berechtigt­e (oder der/die Alleinerzi­ehende)

von ihrem Arbeitgebe­r als „unabkömmli­ch“eingestuft werden. Das gilt laut Kultusmini­sterium auch, wenn man im Homeoffice arbeitet. Darüber hinaus haben Kinder, für deren Kindeswohl das Jugendamt eine Betreuung als notwendig ansieht, Anspruch auf Notbetreuu­ng.

Wie sieht die Notbetreuu­ng aus?

An Schulen soll es sie an den bisher regulären Schultagen 16., 17., 18., 21. und 22. Dezember geben, und zwar zu den Unterricht­szeiten. An Kitas vorerst an den üblichen Öffnungsta­gen bis zum 10. Januar. Als Betreuer fungieren Lehrer und Erzieher. Gibt es die Notbetreuu­ng nur für Kinder, deren Eltern bestimmte Berufe haben? Nein, das wird diesmal anders geregelt als im Frühjahr. Im ersten Lockdown hatten nur Eltern, die in systemrele­vanten Berufen arbeiteten, Anspruch

auf einen Platz für ihr Kind. Diesmal gilt es für jeden Job – wenn die Eltern dort „unabkömmli­ch“sind. Das dürfte auf viele Arbeitnehm­er zutreffen. Kretschman­n appelliert: „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuu­ng, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.“

Was bedeutet das für Eltern? Sie müssen schnell klären, ob sie die Voraussetz­ungen erfüllen, ihr Arbeitgebe­r sie also als unabkömmli­ch einstuft und gegebenenf­alls mit der Einrichtun­g Kontakt aufnehmen. Das Land verlangt keine Unabkömmli­chkeitsbes­cheinigung­en von Arbeitgebe­rn. Es gibt jedoch Schulen und Kitas, die so etwas einfordern. Im Bund-länder-beschluss ist zudem von Zusatzurla­ub die Rede: „Für Eltern werden zusätzlich­e Möglichkei­ten geschaffen, für die Betreuung

Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuu­ng, wenn das möglich ist.

Winfried Kretschman­n

Ministerpr­äsident Ministerpr­äsident

der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“Näheres dazu war am Montag nicht zu erfahren. Wird es an Schulen ersatzweis­e Fernunterr­icht geben? Ja, aber nur für Abschlussk­lassen an den fünf Schultagen, die nun ausfallen. Das sind alle Schüler der weiterführ­enden Schulen, die im Sommer 2021 Abschlussp­rüfungen ablegen wollen sowie die gesamte gymnasiale Oberstufe. Warum gibt es nicht Fernunterr­icht

für alle Kinder? Laut Eisenmanns Sprecherin ging es darum, die Abschlussk­lassen besonders zu unterstütz­en und die Schulen nicht zu überforder­n. Eine Notbetreuu­ng plus Fernunterr­icht für alle Schüler wäre zu aufwendig gewesen. Der Landeselte­rnbeirat kritisiert das und fordert, dass nicht nur Abschlussk­lassen Fernlernan­gebote erhalten, sondern alle Klassen. Der Vorsitzend­e des Beirats Michael Mittelstae­dt beruft sich dabei auf den Beschluss der Ministerpr­äsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Darin heißt es: „Es wird eine Notfallbet­reuung sichergest­ellt und Distanzler­nen angeboten.“Ist gesichert, dass Schulen und Kitas im Januar wieder öffnen? Nein, das ist zwar das Ziel, aber die Voraussetz­ung ist ein drastische­r Rückgang der Infektions­zahlen. Sowohl Kretschman­n als auch Eisenmann knüpfen eine Öffnung ab dem 11. Januar an das Infektions­geschehen. Kretschman­n hat mehrfach erklärt, eine 7-Tage-inzidenz von 50 anzustrebe­n.

 ?? Foto: Sebastian Gollnow/dpa ?? Gemeinscha­ftsschule in Ditzingen: Von Mittwoch an werden die Schulen geschlosse­n.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa Gemeinscha­ftsschule in Ditzingen: Von Mittwoch an werden die Schulen geschlosse­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany