Weitgehend geschlossen
Der zweite „Lockdown“steht unmittelbar bevor. Was bedeutet diese Maßnahme für Schulen und Kindergärten im Land?
Deutschland steht vor dem zweiten Lockdown dieser Pandemie. Ab Mittwoch soll das gesamte öffentliche Leben „heruntergefahren werden“, um menschliche Kontakte weitestmöglich zu verhindern. So will die Politik die Ausbreitung des Coronavirus behindern. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Kanzlerin haben diesen Schritt am Sonntag beschlossen. Auch der pädagogische Bereich ist betroffen. Die Ferien werden für hunderttausende Kinder und Jugendliche um wenige Tage verlängert. Einige Fragen und Antworten zu Schulen und Kindergärten:
Werden die Schulen geschlossen?
Ja, alle Schulen im Südwesten werden von Mittwoch, 16. Dezember, bis Sonntag, 10. Januar, offiziell geschlossen. Das haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Sonntag mitgeteilt. Netto entspricht das einer Verlängerung der Ferien um fünf Tage nach vorne. In der Realität aber bleiben die Schulen vorerst geöffnet, denn es wird Betreuungsangebote geben. Auch Lehrer müssen bis zum bisher als letzten Schultag vorgesehenen Dienstag, 22. Dezember, zum Dienst erscheinen.
Was gilt für Kindertagesstätten?
Im Grunde das Gleiche wie für Schulen. Sie werden grundsätzlich geschlossen, sollen aber Notbetreuung anbieten. Da viele Kitas andere Schließzeiten haben als Schulen, sollen sie die Notbetreuung bis 10. Januar einplanen.
Wer hat Anspruch auf einen Platz in
der Notbetreuung? Kita-kinder, Schüler an sonderpädagogischen Einrichtungen und Schüler an Regelschulen bis einschließlich Klasse 7 – aber immer nur, wenn beide Erziehungsberechtigte (oder der/die Alleinerziehende)
von ihrem Arbeitgeber als „unabkömmlich“eingestuft werden. Das gilt laut Kultusministerium auch, wenn man im Homeoffice arbeitet. Darüber hinaus haben Kinder, für deren Kindeswohl das Jugendamt eine Betreuung als notwendig ansieht, Anspruch auf Notbetreuung.
Wie sieht die Notbetreuung aus?
An Schulen soll es sie an den bisher regulären Schultagen 16., 17., 18., 21. und 22. Dezember geben, und zwar zu den Unterrichtszeiten. An Kitas vorerst an den üblichen Öffnungstagen bis zum 10. Januar. Als Betreuer fungieren Lehrer und Erzieher. Gibt es die Notbetreuung nur für Kinder, deren Eltern bestimmte Berufe haben? Nein, das wird diesmal anders geregelt als im Frühjahr. Im ersten Lockdown hatten nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiteten, Anspruch
auf einen Platz für ihr Kind. Diesmal gilt es für jeden Job – wenn die Eltern dort „unabkömmlich“sind. Das dürfte auf viele Arbeitnehmer zutreffen. Kretschmann appelliert: „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.“
Was bedeutet das für Eltern? Sie müssen schnell klären, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, ihr Arbeitgeber sie also als unabkömmlich einstuft und gegebenenfalls mit der Einrichtung Kontakt aufnehmen. Das Land verlangt keine Unabkömmlichkeitsbescheinigungen von Arbeitgebern. Es gibt jedoch Schulen und Kitas, die so etwas einfordern. Im Bund-länder-beschluss ist zudem von Zusatzurlaub die Rede: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung
Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist.
Winfried Kretschmann
Ministerpräsident Ministerpräsident
der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“Näheres dazu war am Montag nicht zu erfahren. Wird es an Schulen ersatzweise Fernunterricht geben? Ja, aber nur für Abschlussklassen an den fünf Schultagen, die nun ausfallen. Das sind alle Schüler der weiterführenden Schulen, die im Sommer 2021 Abschlussprüfungen ablegen wollen sowie die gesamte gymnasiale Oberstufe. Warum gibt es nicht Fernunterricht
für alle Kinder? Laut Eisenmanns Sprecherin ging es darum, die Abschlussklassen besonders zu unterstützen und die Schulen nicht zu überfordern. Eine Notbetreuung plus Fernunterricht für alle Schüler wäre zu aufwendig gewesen. Der Landeselternbeirat kritisiert das und fordert, dass nicht nur Abschlussklassen Fernlernangebote erhalten, sondern alle Klassen. Der Vorsitzende des Beirats Michael Mittelstaedt beruft sich dabei auf den Beschluss der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Darin heißt es: „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“Ist gesichert, dass Schulen und Kitas im Januar wieder öffnen? Nein, das ist zwar das Ziel, aber die Voraussetzung ist ein drastischer Rückgang der Infektionszahlen. Sowohl Kretschmann als auch Eisenmann knüpfen eine Öffnung ab dem 11. Januar an das Infektionsgeschehen. Kretschmann hat mehrfach erklärt, eine 7-Tage-inzidenz von 50 anzustreben.