Marktkirche darf Fenster einbauen
Richter weisen Klage des Architektenerben gegen Buntglaswerk mit Motiven zur Reformation ab.
Hannover. Das von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gestiftete „Reformationsfenster“für die evangelische Marktkirche in Hannover darf im kommenden Jahr wie geplant eingebaut werden. Das Landgericht Hannover erlaubte am Montag die Installation des 13 Meter hohen Kunstwerks, das von dem Künstler Markus Lüpertz entworfen wurde.
Die Richter wiesen eine Klage des Architekten-erben Georg Bissen ab. Sein Stiefvater Dieter Oesterlen (1911-1994) hatte die im Krieg zerstörte spätgotische Kirche nach 1946 wiederaufgebaut und neu gestaltet. Das Gericht bewertete damit das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit höher als das Urheberrecht des Architekten.
Bissen verwaltet die Urheberrechte am Werk von Oesterlen. Er hatte gegen den Einbau des Buntglasfensters mit Motiven zur Reformation geklagt, weil es aus seiner Sicht nicht in die mittelalterliche Kirche passe und deren schlichtes Erscheinungsbild zu stark verändere. Der Kirchenvorstand hatte die Herstellung des Fensters vor einigen Monaten bei der Glasmanufaktur Derix im hessischen Taunusstein in Auftrag gegeben. Es ist schon halb fertig. Im Prozess hatten Kirchenvertreter geltend gemacht, die Kirche sei kein Museum, sondern diene dem gelebten Glauben.
Fliegen als Symbol
Altbundeskanzler Schröder hat das Kunstwerk der Kirche als Ehrenbürger von Hannover gespendet und die bisherigen Kosten für die Herstellung nach Angaben der Marktkirche bereits beglichen. Die Gesamtkosten für das Fenster werden auf rund 150 000 Euro geschätzt.
Das Fenster zeigt eine große weiße Figur, die Martin Luther darstellt, sowie zahlreiche Einzelmotive mit Bezug zur Reformation. Für Kontroversen sorgen unter anderem fünf schwarze Fliegen, die für das Böse und die Vergänglichkeit stehen sollen.