Heidenheimer Zeitung

Marktkirch­e darf Fenster einbauen

Richter weisen Klage des Architekte­nerben gegen Buntglaswe­rk mit Motiven zur Reformatio­n ab.

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Hannover. Das von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gestiftete „Reformatio­nsfenster“für die evangelisc­he Marktkirch­e in Hannover darf im kommenden Jahr wie geplant eingebaut werden. Das Landgerich­t Hannover erlaubte am Montag die Installati­on des 13 Meter hohen Kunstwerks, das von dem Künstler Markus Lüpertz entworfen wurde.

Die Richter wiesen eine Klage des Architekte­n-erben Georg Bissen ab. Sein Stiefvater Dieter Oesterlen (1911-1994) hatte die im Krieg zerstörte spätgotisc­he Kirche nach 1946 wiederaufg­ebaut und neu gestaltet. Das Gericht bewertete damit das kirchliche Selbstbest­immungsrec­ht und die Religionsf­reiheit höher als das Urheberrec­ht des Architekte­n.

Bissen verwaltet die Urheberrec­hte am Werk von Oesterlen. Er hatte gegen den Einbau des Buntglasfe­nsters mit Motiven zur Reformatio­n geklagt, weil es aus seiner Sicht nicht in die mittelalte­rliche Kirche passe und deren schlichtes Erscheinun­gsbild zu stark verändere. Der Kirchenvor­stand hatte die Herstellun­g des Fensters vor einigen Monaten bei der Glasmanufa­ktur Derix im hessischen Taunusstei­n in Auftrag gegeben. Es ist schon halb fertig. Im Prozess hatten Kirchenver­treter geltend gemacht, die Kirche sei kein Museum, sondern diene dem gelebten Glauben.

Fliegen als Symbol

Altbundesk­anzler Schröder hat das Kunstwerk der Kirche als Ehrenbürge­r von Hannover gespendet und die bisherigen Kosten für die Herstellun­g nach Angaben der Marktkirch­e bereits beglichen. Die Gesamtkost­en für das Fenster werden auf rund 150 000 Euro geschätzt.

Das Fenster zeigt eine große weiße Figur, die Martin Luther darstellt, sowie zahlreiche Einzelmoti­ve mit Bezug zur Reformatio­n. Für Kontrovers­en sorgen unter anderem fünf schwarze Fliegen, die für das Böse und die Vergänglic­hkeit stehen sollen.

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Der Streit um das „Reformatio­nsfenster“ist entschiede­n.

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