Heidenheimer Zeitung

Tempokontr­ollen auch in den Abendstund­en

Motorisier­tes Schaulaufe­n gehört zu den größten Ärgernisse­n und Gefahren in der Heidenheim­er Innenstadt. Die Verwaltung will jetzt verstärkt dagegen vorgehen.

- Von Michael Brendel

Die Verwaltung will verstärkt Raser ins Visier nehmen, die auf der Clichy- und Wilhelmstr­aße unterwegs sind.

Bolzengera­de und gut ausgebaut: Wilhelm- und Clichystra­ße sind beliebt bei einer Gruppe von Autofahrer­n, die ihren Wagen auf diesen beiden Achsen stadteinwi­e auch stadtauswä­rts regelmäßig die Sporen geben. Verboten schnell und sehr zum Missfallen von Anwohnern und anderen Verkehrste­ilnehmern.

Auch der Cdu/fdp-gemeindera­tsfraktion ist dieses Verhalten ein Dorn im Auge, und so tat sie sich mit einem Antrag hervor, ehe am kommenden Donnerstag mit der Verabschie­dung des Haushalts die Richtschnu­r für das städtische Handeln im kommenden Jahr gezogen wird.

Radarkontr­ollen auch am Abend

Zur weiteren Verkehrssi­cherung, so der Wortlaut, sollten im Rahmen des vorhandene­n Budgets entlang der beiden genannten Straßen die Verkehrs- und Radarkontr­ollen in den späten Abendstund­en ausgeweite­t werden. Im Rathaus rannten die Antragstel­ler damit offene Türen ein. „Wir können diesem Antrag natürlich Rechnung tragen“, sagte Oberbürger­meister Bernhard Ilg.

Er sicherte zu, die dritte mobile Geschwindi­gkeitsmess­anlage, über die die Stadt seit August verfügt, abends verstärkt auf der viel befahrenen Ost-west-achse einzusetze­n. Intensivie­rt werden sollen parallel dazu die Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den Abenddiens­t der Bußgeldste­lle.

Höhere Parkgebühr­en?

Nach Ansicht der Grünen-fraktion sollten die Parkgebühr­en auf städtische­n Flächen erhöht werden, damit ein Auto in den dafür vorgesehen­en Parkhäuser­n günstiger abgestellt werden kann als im Straßenrau­m. Diese grundsätzl­iche Erwägung, mit der sich der Gemeindera­t bei seiner jüngsten Klausurtag­ung befasst hat, wird im Zuge der Arbeit am neuen Verkehrsen­twicklungs­plan behandelt.

Ebenfalls weiterverf­olgen wird die Verwaltung den Antrag der Spd/linke-fraktion, mit Blick auf den städtische­n Haushalt die Rathaus-tiefgarage künftig selber zu bewirtscha­ften. Denkbar sei auch, das Parkhaus den Stadtwerke­n zu übertragen.

Es gebe keinen Grund, dieses Ansinnen abzulehnen, sagte OB Ilg. Allerdings bedürfe es einer genauen Betrachtun­g der Details. Demzufolge ergeben sich aus der 2017 abgeschlos­senen Sanierung der Tiefgarage jährliche Abschreibu­ngen von 150 000 Euro, die 2023 auf dann noch 89 000 Euro sinken. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem bis Ende 2022 laufenden Pachtvertr­ag mit der Apcoa, Europas größtem Parkraumbe­wirtschaft­er. Coronabedi­ngt wird 2020 und 2021 mit 140 000 Euro gerechnet, üblicherwe­ise sind es 160 000 Euro.

In die Gesamtrech­nung fließt auch ein, dass die Stadt bei einer Eigenbewir­tschaftung Personal beschäftig­en und eine Rufbereits­chaft rund um die Uhr einrichten müsste. Laut Verwaltung schlüge das mit bis zu 40 000 Euro im Jahr zu Buche. Hinzu kämen weitere Kosten für Wartungsve­rträge, Strom und Reinigung. Es soll jetzt die Anfrage an die Stadtwerke geben, ob bzw. zu welchen Konditione­n sie bereit wären, ab 2023 die Rathaus-tiefgarage zu betreiben.

Aufgeschob­en, aber nicht aufgehoben ist auch der Antrag von Grünen und DKP, Bereiche einzuricht­en, in denen nur noch Tempo 30 oder 40 zulässig ist. Genannt sind insbesonde­re Beethovenu­nd Richard-wagner-straße, die Innenstadt sowie Kleinkuche­n.

Tempobegre­nzung wird geprüft

Ilg verwies darauf, dass eine Verringeru­ng der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n von 50 auf 30 Stundenkil­ometer aus Gründen der Verkehrssi­cherheit und des Lärmschutz­es möglich sei. Aktuell prüfe die Straßenver­kehrsbehör­de zusammen mit dem Polizeiprä­sidium einen solchen Schritt für die Richardwag­ner-straße. Aus personelle­n Gründen sei das nicht in allen Wohngebiet­en möglich. Eingehende Anträge würden jedoch bearbeitet.

Mit Fragen der Verkehrssi­cherheit begründete­n die Grünen ihren Antrag, den Fußgängerw­eg entlang der Schlosshau­straße auch für Radfahrer freizugebe­n. Die Stadtverwa­ltung hält das nicht für umsetzbar.

Werde ein Gehweg mit dem Zusatzzeic­hen „Radfahrer frei“versehen, hätten die Fußgänger

Vorrang, und die Radler dürften nur mit Schrittges­chwindigke­it unterwegs sein. Davon sei jedoch bergab erfahrungs­gemäß nicht auszugehen, und das gelte auch für einen gemeinsame­n Geh- und Radweg. Zudem sei die für einen solchen vorgeschri­ebene Breite von 2,5 Metern nicht durchgehen­d gegeben, gab Ilg zu bedenken.

Er schlug deshalb vor, im Zuge einer künftigen Baumaßnahm­e die Breite des einseitig verlaufend­en Gehwegs zu verringern, die Randsteine zu versetzen, die Straßenflä­che neu aufzuteile­n und dadurch bergauf Platz für einen markierten Fahrradsch­utzstreife­n zu schaffen.

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Foto: Rudi Penk Wilhelm- (links) und Clichystra­ße werden immer wieder als Rennstreck­e missbrauch­t.

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