Tempokontrollen auch in den Abendstunden
Motorisiertes Schaulaufen gehört zu den größten Ärgernissen und Gefahren in der Heidenheimer Innenstadt. Die Verwaltung will jetzt verstärkt dagegen vorgehen.
Die Verwaltung will verstärkt Raser ins Visier nehmen, die auf der Clichy- und Wilhelmstraße unterwegs sind.
Bolzengerade und gut ausgebaut: Wilhelm- und Clichystraße sind beliebt bei einer Gruppe von Autofahrern, die ihren Wagen auf diesen beiden Achsen stadteinwie auch stadtauswärts regelmäßig die Sporen geben. Verboten schnell und sehr zum Missfallen von Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Auch der Cdu/fdp-gemeinderatsfraktion ist dieses Verhalten ein Dorn im Auge, und so tat sie sich mit einem Antrag hervor, ehe am kommenden Donnerstag mit der Verabschiedung des Haushalts die Richtschnur für das städtische Handeln im kommenden Jahr gezogen wird.
Radarkontrollen auch am Abend
Zur weiteren Verkehrssicherung, so der Wortlaut, sollten im Rahmen des vorhandenen Budgets entlang der beiden genannten Straßen die Verkehrs- und Radarkontrollen in den späten Abendstunden ausgeweitet werden. Im Rathaus rannten die Antragsteller damit offene Türen ein. „Wir können diesem Antrag natürlich Rechnung tragen“, sagte Oberbürgermeister Bernhard Ilg.
Er sicherte zu, die dritte mobile Geschwindigkeitsmessanlage, über die die Stadt seit August verfügt, abends verstärkt auf der viel befahrenen Ost-west-achse einzusetzen. Intensiviert werden sollen parallel dazu die Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den Abenddienst der Bußgeldstelle.
Höhere Parkgebühren?
Nach Ansicht der Grünen-fraktion sollten die Parkgebühren auf städtischen Flächen erhöht werden, damit ein Auto in den dafür vorgesehenen Parkhäusern günstiger abgestellt werden kann als im Straßenraum. Diese grundsätzliche Erwägung, mit der sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Klausurtagung befasst hat, wird im Zuge der Arbeit am neuen Verkehrsentwicklungsplan behandelt.
Ebenfalls weiterverfolgen wird die Verwaltung den Antrag der Spd/linke-fraktion, mit Blick auf den städtischen Haushalt die Rathaus-tiefgarage künftig selber zu bewirtschaften. Denkbar sei auch, das Parkhaus den Stadtwerken zu übertragen.
Es gebe keinen Grund, dieses Ansinnen abzulehnen, sagte OB Ilg. Allerdings bedürfe es einer genauen Betrachtung der Details. Demzufolge ergeben sich aus der 2017 abgeschlossenen Sanierung der Tiefgarage jährliche Abschreibungen von 150 000 Euro, die 2023 auf dann noch 89 000 Euro sinken. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem bis Ende 2022 laufenden Pachtvertrag mit der Apcoa, Europas größtem Parkraumbewirtschafter. Coronabedingt wird 2020 und 2021 mit 140 000 Euro gerechnet, üblicherweise sind es 160 000 Euro.
In die Gesamtrechnung fließt auch ein, dass die Stadt bei einer Eigenbewirtschaftung Personal beschäftigen und eine Rufbereitschaft rund um die Uhr einrichten müsste. Laut Verwaltung schlüge das mit bis zu 40 000 Euro im Jahr zu Buche. Hinzu kämen weitere Kosten für Wartungsverträge, Strom und Reinigung. Es soll jetzt die Anfrage an die Stadtwerke geben, ob bzw. zu welchen Konditionen sie bereit wären, ab 2023 die Rathaus-tiefgarage zu betreiben.
Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ist auch der Antrag von Grünen und DKP, Bereiche einzurichten, in denen nur noch Tempo 30 oder 40 zulässig ist. Genannt sind insbesondere Beethovenund Richard-wagner-straße, die Innenstadt sowie Kleinkuchen.
Tempobegrenzung wird geprüft
Ilg verwies darauf, dass eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 auf 30 Stundenkilometer aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes möglich sei. Aktuell prüfe die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit dem Polizeipräsidium einen solchen Schritt für die Richardwagner-straße. Aus personellen Gründen sei das nicht in allen Wohngebieten möglich. Eingehende Anträge würden jedoch bearbeitet.
Mit Fragen der Verkehrssicherheit begründeten die Grünen ihren Antrag, den Fußgängerweg entlang der Schlosshaustraße auch für Radfahrer freizugeben. Die Stadtverwaltung hält das nicht für umsetzbar.
Werde ein Gehweg mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“versehen, hätten die Fußgänger
Vorrang, und die Radler dürften nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Davon sei jedoch bergab erfahrungsgemäß nicht auszugehen, und das gelte auch für einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Zudem sei die für einen solchen vorgeschriebene Breite von 2,5 Metern nicht durchgehend gegeben, gab Ilg zu bedenken.
Er schlug deshalb vor, im Zuge einer künftigen Baumaßnahme die Breite des einseitig verlaufenden Gehwegs zu verringern, die Randsteine zu versetzen, die Straßenfläche neu aufzuteilen und dadurch bergauf Platz für einen markierten Fahrradschutzstreifen zu schaffen.