Heidenheimer Zeitung

Land verbietet Händlern Abhol-angebote

Der Lockdown soll möglichst streng sein. Vorbestell­te Waren vor Ort abzuholen wird bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

- Von Axel Habermehl

Wer noch nicht alle Weihnachts­geschenke gekauft hat, wird dieses Jahr von Lieferdien­sten abhängig sein. Die Landesregi­erung von Baden-württember­g verbietet dem geschlosse­nen Einzelhand­el, während des bis 10. Januar geplanten Lockdowns Abhol-stellen für Kunden einzuricht­en. Das gaben Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-kraut (CDU) nach der Kabinettss­itzung bekannt.

Man wolle verhindern, dass Kunden vor Läden Schlange stehen, begründete Kretschman­n die Regel aus der neuen Corona-verordnung, die am Dienstag veröffentl­icht werden sollte. „Es macht keinen Sinn, das, was sich sonst im Geschäft abspielt, vor das Geschäft zu verlagern“, sagte der Ministerpr­äsident.

Ausnahmen gebe es lediglich für den profession­ellen, gewerblich­en Bedarf. So dürften etwa Handwerker in Baumärkten Ersatzteil­e abholen oder Landwirte Agrar-märkte ansteuern. Wenn Einzelhänd­ler dagegen

Waren an Privatkund­en absetzen wollen, müssen sie diese zu ihnen nach Hause liefern.

CDU und FDP hatten sich für „Click-and-collect“-dienstleis­tungen eingesetzt, wie sie Händler und Wirtschaft­sverbände gefordert hatten. Gemeint ist, dass Kunden Waren im Internet oder telefonisc­h bestellen und dann am oder im Laden abholen. „Da haben wir jetzt hart gerungen“, sagte Hoffmeiste­r-kraut. Sie wies darauf hin, dass viele Händler existenzie­ll bedroht sind und die Lage in Städten eine andere als auf dem Land sei. Jedoch trägt die CDU das Verbot nun mit. Der Handelsver­band reagierte empört auf die Regelung. Der Handelsver­band Baden-württember­g geht davon aus, dass die Schließung­en die Zahl der Insolvenze­n in die Höhe treiben werden.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich beunruhigt über die Entwicklun­g der Corona-infektions­zahlen und die Lage auf den Intensivst­ationen geäußert. „Es ist nicht die Zeit für Ausnahmen“, sagte Merkel in der Sitzung der Unionsfrak­tion.

Berlin. Pünktlich zum Lockdown werden besonders durch Corona Gefährdete in die Innenstädt­e gelockt – oder zumindest um die Ecke zur Apotheke ihres Vertrauens. Denn jedem, der mindestens 60 Jahre alt ist, und zudem all denen, die Erkrankung­en wie Asthma, Diabetes, Krebs, Herz- oder Niereninsu­ffizienz oder auch eine Risikoschw­angerschaf­t haben, stehen ab sofort drei sogenannte Ffp2-masken zu – kostenlos. Das sieht eine Verordnung vor, die am Dienstag in Kraft getreten ist.

Bis 6. Januar hat man Zeit, diese besonders sicheren Masken in einer Apotheke abzuholen. Gegen Vorlage des Personalau­sweises oder „die nachvollzi­ehbare Eigenausku­nft über die Zugehörigk­eit zu einer der Risikogrup­pen“. Zur Abholung kann auch eine andere Person bevollmäch­tigt werden. Gleichzeit­ig wird es im neuen Jahr eine zweite Ffp2-ausstattun­g geben – jeder Berechtigt­e soll dazu von seiner Krankenkas­se zwei fälschungs­sichere Coupons für jeweils sechs Masken bekommen. Pro eingelöste­m Coupon sind dann zwei Euro hinzuzuzah­len.

Mehr als 27 Millionen Menschen sollen davon profitiere­n. Die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände erwartet denn auch „einen enormen Kundenandr­ang“. Durchschni­ttlich kämen dadurch zusätzlich rund 1500 Kunden auf jede der 19 000 Apotheken. Die Pharmazeut­en

empfehlen, bereits vor dem Besuch eine „Eigenerklä­rung“, in der man versichert, Anspruch auf die Masken zu haben, auszufülle­n und mit in die Apotheke zu bringen.

Erste Erfahrunge­n am Dienstag zeigten, dass das Ganze unterschie­dlich gehandhabt wird: Reichte es an einem Ort, nur den Ausweis zu zücken, was einen erneuten, unberechti­gten Maskenbezu­g erleichter­n kann, musste anderswo ein detaillier­ter Fragebogen ausgefüllt werden. Häufig waren die Masken zudem schnell vergriffen. Um lange Schlangen zu vermeiden, kann man die Masken aber auch beim Internetpo­rtal ihreapothe­ken.de vorbestell­en, den Bedürftigk­eitsnachwe­is hochladen und die Abhol-apotheke eingeben. Derzeit heißt es dort, die Masken seien „innerhalb von 2-5 Stunden oder am nächsten Werktag verfügbar“.

Der Bund lässt sich die Aktion 2,5 Milliarden Euro kosten – die Apotheken bekommen eine Vergütung von immerhin sechs Euro je Schutzmask­e. Im Handel sind sonst Ffp2-masken bereits für zwei bis drei Euro erhältlich.

Masken nach der Norm FFP2 (Filtering Face Piece, in etwa: filterndes Gesichtste­il) müssen mindestens 94 Prozent der in der Luft befindlich­en Partikel auffangen. Sie waren ursprüngli­ch für Pflegekräf­te oder Ärzte gedacht, wenn sie Infizierte behandeln. Oder für Arbeiten in Industrie und Handwerk, wo Stäube, Gase, Dämpfe entstehen.

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Foto: Martin Schutt/dpa Ffp2-schutzmask­en werden in einer Apotheke kostenlos an Berechtigt­e ausgegeben.

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