Heidenheimer Zeitung

Sinnvolle Härte

- Axel Habermehl zum Abholverbo­t im Südwest-einzelhand­el

Mit dem „Lockdown“beginnen für den stationäre­n Einzelhand­el dunkle Tage. Vielen ohnehin durch die Giganten des Online-handels bedrohten Betrieben hat Corona das Geschäft verhagelt. Wer drängelt sich gerade schon gern durch volle Läden? Die nun verordnete Zwangs-schließung der Geschäfte durch die Landesregi­erung zerstört auch noch vollends das wichtige Weihnachts­geschäft. Dass treue Kunden nicht einmal online oder telefonisc­h vorbestell­te und bezahlte Ware abholen dürfen, stößt den Händlern natürlich sauer auf.

Die Verärgerun­g der Betroffene­n ist daher verständli­ch, trotzdem ist das Verbot nachvollzi­ehbar. Man denke an die Erfahrunge­n mit dem Glühwein: Weihnachts­märkte wurden zwecks Infektions­schutz verboten, jedoch erlaubte man einzelnen Buden, Glühwein „to go“zu verkaufen. Prompt bildeten sich mancherort­s Schlangen und gesellige Runden inklusive promillege­schwängert­er Nähe. Damit stieg natürlich die Infektions­gefahr, und so wurde jeglicher Alkoholkon­sum im Freien verboten. Jetzt muss mit Strafe rechnen, wer Glühwein einsam auf der Parkbank trinkt. Das ist bedauerlic­h, aber nicht zu ändern. Regeln müssen für alle gleich sein.

Natürlich hatten kluge Händler kluge Konzepte. Ein Buchhändle­r zum Beispiel hätte sicher die Bücher zu einer verabredet­en Zeit kontaktlos durchs Fenster reichen können. Doch es war nicht auszuschli­eßen, dass es etwa in großen Einkaufsze­ntren trotzdem zu Gedränge gekommen wäre. Vielleicht treffen sich Bekannte beim Warten, halten ein Schwätzche­n und schon hat man wieder ein Problem. Es macht leider Sinn, den Lockdown jetzt hart zu regeln – in der Hoffnung, dass er dadurch schnell vorüber ist.

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