Sinnvolle Härte
Mit dem „Lockdown“beginnen für den stationären Einzelhandel dunkle Tage. Vielen ohnehin durch die Giganten des Online-handels bedrohten Betrieben hat Corona das Geschäft verhagelt. Wer drängelt sich gerade schon gern durch volle Läden? Die nun verordnete Zwangs-schließung der Geschäfte durch die Landesregierung zerstört auch noch vollends das wichtige Weihnachtsgeschäft. Dass treue Kunden nicht einmal online oder telefonisch vorbestellte und bezahlte Ware abholen dürfen, stößt den Händlern natürlich sauer auf.
Die Verärgerung der Betroffenen ist daher verständlich, trotzdem ist das Verbot nachvollziehbar. Man denke an die Erfahrungen mit dem Glühwein: Weihnachtsmärkte wurden zwecks Infektionsschutz verboten, jedoch erlaubte man einzelnen Buden, Glühwein „to go“zu verkaufen. Prompt bildeten sich mancherorts Schlangen und gesellige Runden inklusive promillegeschwängerter Nähe. Damit stieg natürlich die Infektionsgefahr, und so wurde jeglicher Alkoholkonsum im Freien verboten. Jetzt muss mit Strafe rechnen, wer Glühwein einsam auf der Parkbank trinkt. Das ist bedauerlich, aber nicht zu ändern. Regeln müssen für alle gleich sein.
Natürlich hatten kluge Händler kluge Konzepte. Ein Buchhändler zum Beispiel hätte sicher die Bücher zu einer verabredeten Zeit kontaktlos durchs Fenster reichen können. Doch es war nicht auszuschließen, dass es etwa in großen Einkaufszentren trotzdem zu Gedränge gekommen wäre. Vielleicht treffen sich Bekannte beim Warten, halten ein Schwätzchen und schon hat man wieder ein Problem. Es macht leider Sinn, den Lockdown jetzt hart zu regeln – in der Hoffnung, dass er dadurch schnell vorüber ist.