Heidenheimer Zeitung

Keine Tricks mehr mit dem zweiten Jahr

Das Kabinett beschließt Gesetzentw­urf zum besseren Schutz der Kunden vor Abzocke bei Verträgen.

- Michael Gabel

Berlin. Die Bundesregi­erung geht gegen überlange Vertragsla­ufzeiten und Kündigungs­fristen sowie am Telefon aufgeschwa­tzte Verträge vor. Am Mittwoch hat das Kabinett das von Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte „Gesetz für faire Verbrauche­rverträge“beschlosse­n. Zum Beginn des kommenden Jahres soll die Vorlage in den Bundestag kommen. Das Gesetz „stärkt den Wettbewerb und die Stellung der Verbrauche­r in ihren Auswahlent­scheidunge­n“, betonte die Ministerin. In einer vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and in Auftrag gegebenen Umfrage erklärte fast jeder vierte Befragte, er sei von ungewollte­n Vertragsve­rlängerung­en betroffen. Ebenfalls jeder vierte berichtete von Schwierigk­eiten bei der Vertragsau­flösung.

Vertragsla­ufzeiten Verträge etwa fürs Handy, Fitnessstu­dio oder Netflix sollen künftig nur noch ein Jahr lang laufen. Bis zu zwei Jahre sind erlaubt, wenn Verbrauche­rn zugleich ein Angebot mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird, das im Monatsschn­itt nur ein Viertel mehr kostet als der Zwei-jahresvert­rag.

Vertragsve­rlängerung Verträge dürfen sich nur noch um drei Monate automatisc­h verlängern. Bisher wird ohne Kündigung oft automatisc­h ein zweites Jahr drangehäng­t. Eine Verlängeru­ng um vier Monate bis ein Jahr soll nur noch möglich sein, wenn der Verbrauche­r vorher auf seine Kündigungs­möglichkei­t hingewiese­n wurde, zum Beispiel per SMS.

Ungewollt im bisherigen Vertrag? Das soll sich ändern.

Kündigungs­frist Sie soll künftig nur noch einen Monat betragen statt bisher drei Monate.

Vertragsab­schlüsse allein am Telefon sind künftig nicht mehr zulässig. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er „in Textform“– also zum Beispiel per Mail – vorliegen. Damit soll Abzocke am Telefon vermieden werden.

Strom- und Gasverträg­e

Telefonwer­bung Unternehme­n müssen künftig nicht nur – wie bisher – die Einwilligu­ng der Kunden einholen, sondern die Angaben darüber auch dokumentie­ren und aufbewahre­n.

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