Keine Tricks mehr mit dem zweiten Jahr
Das Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Kunden vor Abzocke bei Verträgen.
Berlin. Die Bundesregierung geht gegen überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie am Telefon aufgeschwatzte Verträge vor. Am Mittwoch hat das Kabinett das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“beschlossen. Zum Beginn des kommenden Jahres soll die Vorlage in den Bundestag kommen. Das Gesetz „stärkt den Wettbewerb und die Stellung der Verbraucher in ihren Auswahlentscheidungen“, betonte die Ministerin. In einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebenen Umfrage erklärte fast jeder vierte Befragte, er sei von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen. Ebenfalls jeder vierte berichtete von Schwierigkeiten bei der Vertragsauflösung.
Vertragslaufzeiten Verträge etwa fürs Handy, Fitnessstudio oder Netflix sollen künftig nur noch ein Jahr lang laufen. Bis zu zwei Jahre sind erlaubt, wenn Verbrauchern zugleich ein Angebot mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird, das im Monatsschnitt nur ein Viertel mehr kostet als der Zwei-jahresvertrag.
Vertragsverlängerung Verträge dürfen sich nur noch um drei Monate automatisch verlängern. Bisher wird ohne Kündigung oft automatisch ein zweites Jahr drangehängt. Eine Verlängerung um vier Monate bis ein Jahr soll nur noch möglich sein, wenn der Verbraucher vorher auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde, zum Beispiel per SMS.
Ungewollt im bisherigen Vertrag? Das soll sich ändern.
Kündigungsfrist Sie soll künftig nur noch einen Monat betragen statt bisher drei Monate.
Vertragsabschlüsse allein am Telefon sind künftig nicht mehr zulässig. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er „in Textform“– also zum Beispiel per Mail – vorliegen. Damit soll Abzocke am Telefon vermieden werden.
Strom- und Gasverträge
Telefonwerbung Unternehmen müssen künftig nicht nur – wie bisher – die Einwilligung der Kunden einholen, sondern die Angaben darüber auch dokumentieren und aufbewahren.