Das Impfen startet in Altenheimen
Am Tag nach Weihnachten sollen die Immunisierungen in Deutschland beginnen – für noch sehr wenige Menschen. Im Januar werden pro Woche mindestens 670 000 Dosen geliefert.
Am Sonntag soll das Impfen gegen Corona starten. Dabei stellen sich viele Fragen.
Gibt es bis dahin überhaupt Impfdosen? Deutschland soll am Samstag die erste Lieferung bekommen. Avisiert sind 151 125 Impfdosen, teilte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) mit, die der Gesundheitsministerkonferenz vorsitzt. Danach steigern sich die Auslieferungen auf 521 625 am 28. Dezember und 672 750 am 30. Dezember. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen im Januar jede Woche mindestens 670 000 Dosen kommen. Zu beachten ist, dass jede Person zwei Impfungen braucht. Spahn betont, man wolle jedem, der 2021 geimpft werden möchte, „so bald wie möglich ein Impfangebot machen“.
Wer kommt zuerst dran? Wie der Start konkret aussieht, hängt vom Bundesland ab. In Hessen oder Hamburg etwa bleiben zunächst die Impfzentren zu, weil die erste Liefermenge zu gering ist. Stattdessen sollen mobile Teams Altenheime aufsuchen. Berlin öffnet zunächst eines von sechs Impfzentren und schickt unverzüglich 40 der insgesamt 60 mobilen Teams in Pflegeheime. Auch Brandenburg beginnt in Heimen, zwei Tage später soll erstes Klinikpersonal immunisiert werden.
In den Heimen zu starten, klingt zunächst einmal einfach. Da es keine Impfpflicht gibt, müssen die Heimbewohner der Immunisierung zustimmen. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind aber „70 Prozent der Heimbewohner größtenteils nicht einwilligungsfähig“, so Vorstand Eugen Brysch. Deshalb seien die Betreuer und Bevollmächtigten der 1,7 Millionen demenziell erkrankten Pflegebedürftigen gefordert, das Impfen zu ermöglichen.
Wer soll neben Heimbewohner zuerst immunisiert werden? Zur ersten
Gruppe gehören neben den über 80-Jährigen Mitarbeiter in der Pflege Hochbetagter, medizinisches Personal mit sehr hohem Infektionsrisiko auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Impfzentren. Zur zweitwichtigsten Gruppe zählen laut Impfverordnung etwa alle Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, besonders durch Corona Gefährdete, so Personen mit Trisomie 21 und Demenz, aber auch Polizisten, die bei Demonstrationen eingesetzt werden. Erst danach folgen über 60-Jährige, chronisch Kranke, Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute, Kassiererinnen oder Lehrer.
Wie bekommen Impfberechtigte einen Termin? Auch das variiert je nach Bundesland. Grundsätzlich gilt aber: ohne Voranmeldung keine Impfung. In einigen Ländern, wie in Berlin und Hessen, bekommen prioritär zu Impfende Einladungsschreiben, anderswo muss man selbstständig telefonisch oder online Termine buchen. In Baden-württemberg etwa soll es telefonische Anmeldungen unter der bundesweiten Hotline 116 117 genauso geben wie über eine App. In Bayern erfolgt die Terminvergabe telefonisch über die zuständige Impfstelle oder bald auch online. Brandenburg plant für den 4. Januar den Start eines Call-centers. Die Telefonnummer und die Personen, die zuerst anrufen können, werden dann bekannt gegeben. In Niedersachsen ist die Impf-rufnummer 0800 9988665 bereits veröffentlicht worden.
Wer bescheinigt mir denn, dass ich als chronisch Kranker eine Impfberechtigung habe? Auch das ist nicht einheitlich geregelt. Hausärzte sollen Impf-atteste ausstellen können. Anstelle der Atteste kann es aber auch ein Einladungsverfahren in Kooperation mit den Krankenkassen geben. Die Barmer berichtet, dass es dazu bisher nur mit Bayern erste Gespräche gab. Auch die AOK hatte bisher nur Kontakt zu einem Land.
Muss ich die Impfung bezahlen? Nein, der Bund bezahlt grundsätzlich alle notwendigen Impfdosen, – völlig unabhängig davon, ob oder wie die betreffende Person versichert ist.