Nicht nur gegen Wirecard klagen
In einem der größten Betrugsfälle in Deutschland fordern mittlerweile Zehntausende Anleger Schadenersatz in Milliardenhöhe. Wer betroffen ist, sollte gegebenenfalls noch aktiv werden.
Als Anspruchsgegner kommen nicht nur die Wirecard AG infrage, sondern auch das Management um Ex-chef Markus Braun, die Wirtschaftsprüfer von EY und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Eine Schlüsselrolle für jeden Aktionär spielt das Ende August eröffnete Insolvenzverfahren. Allein die Fondsgesellschaft DWS hat nach eigenen Angaben Ansprüche von mehr als 600 Millionen Euro geltend gemacht. Auf der Gläubigerversammlung wurden laut Amtsgericht München Forderungen von 12,5 Milliarden Euro geltend gemacht.
Unter den Anspruchstellern sind nicht nur Gläubigerbanken und Geschäftspartner, sondern auch Aktionäre, Anleihegläubiger und Derivateanleger. Am Ende könnte Insolvenzverwalter Michael Jaffé Forderungen von rund sechs Milliarden Euro als rechtmäßig anerkennen. Geschädigte könnten in diesem Fall mit einer Rückzahlungsquote von etwa zehn Prozent rechnen.
Parallel zur Haftung der AG könnten Ansprüche aber auch persönlich gegenüber Ex-vorständen und Aufsichtsräten eingeklagt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vorstand Bilanzfälschung, schweren Betrug und Kursmanipulation vor. Die Vorstände haften mit ihrem Privatvermögen. Ob auch eine D & Oversicherung greift, also die Manager-haftpflicht, ist unklar.
Interessant wird es bei den Wirtschaftsprüfern von EY, die die Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2018 testierten, obwohl sie manipuliert waren. Anleger könnten Schadenersatz von EY fordern, wenn vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann. Hier läuft alles auf eine außergerichtliche Einigung hinaus. Ansprüche gegen die Bafin scheinen dagegen aussichtslos zu sein.