Im kleinen Kreis und ohne Feuerwerk
Zu Silvester gelten besondere Regeln für alle Haushalte, manche speziell für Heidenheim.
Die Ausgangssperre der aktuell gültigen Corona-verordnung des Landes Baden-württemberg gilt auch an Silvester. In einer Pressemitteilung fasst die Stadtverwaltung die wichtigsten Regeln zusammen:
Der Besuch bei Freunden gilt auch an Silvester nicht als triftiger Grund, in der Nacht draußen unterwegs zu sein. Allerdings erlaubt die am 16. Dezember aktualisierte Verordnung nun die Übernachtung bei Freunden und Verwandten – sofern die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Somit gilt auch an Silvester: Wer den Jahreswechsel bei Freunden verbringen möchte, muss vor 20 Uhr vor Ort sein und dort übernachten.
Auch für alle, die Silvester nicht alleine verbringen wollen, gelten nach wie vor strenge Kontaktregeln, sodass das Treffen zum Jahreswechsel dringend auf einen kleinen Kreis beschränkt werden muss. In Baden-württemberg dürfen sich im privaten Raum maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu und sind von der Regel ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.
Im öffentlichen Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein.
Diese Kontaktregeln gelten bis mindestens zum 10. Januar – also auch an Silvester und Neujahr. Das gemeinsame Treffen zum Jahreswechsel muss in diesem Jahr also im entsprechend engen Kreis ausfallen – an eine große Silvesterparty ist aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen nicht zu denken.
Zu beachten ist ferner ein bundesweites Verkaufsverbot für Böller und Raketen. Der Erwerb von Pyrotechnik und Feuerwerk für Silvester ist in diesem Jahr also gar nicht möglich. Außerdem ist das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum in Baden-württemberg generell verboten. Dies deckt sich auch mit der geltenden Ausgangssperre, laut der man sich nach 20 Uhr sowieso nur noch mit einem triftigen Grund auf der Straße aufhalten darf.
Was bedeutet das für Heidenheim? In Heidenheim gilt über die oben ausgeführten Corona-regeln hinaus das Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände laut der seit Dezember 2010 geltenden Allgemeinverfügung im Bereich von Schloss Hellenstein und der Fußgängerzone im Bereich der Straßen An der Stadtmauer, Hintere Gasse und Hauptstraße sowie rund um die Paulus-, Michaels- und Marienkirche. Hier darf aus Brandschutzgründen auch auf privaten Grundstücken nicht geböllert werden.