Heidenheimer Zeitung

Im kleinen Kreis und ohne Feuerwerk

Zu Silvester gelten besondere Regeln für alle Haushalte, manche speziell für Heidenheim.

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Die Ausgangssp­erre der aktuell gültigen Corona-verordnung des Landes Baden-württember­g gilt auch an Silvester. In einer Pressemitt­eilung fasst die Stadtverwa­ltung die wichtigste­n Regeln zusammen:

Der Besuch bei Freunden gilt auch an Silvester nicht als triftiger Grund, in der Nacht draußen unterwegs zu sein. Allerdings erlaubt die am 16. Dezember aktualisie­rte Verordnung nun die Übernachtu­ng bei Freunden und Verwandten – sofern die Anreise vor 20 Uhr stattgefun­den hat. Somit gilt auch an Silvester: Wer den Jahreswech­sel bei Freunden verbringen möchte, muss vor 20 Uhr vor Ort sein und dort übernachte­n.

Auch für alle, die Silvester nicht alleine verbringen wollen, gelten nach wie vor strenge Kontaktreg­eln, sodass das Treffen zum Jahreswech­sel dringend auf einen kleinen Kreis beschränkt werden muss. In Baden-württember­g dürfen sich im privaten Raum maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen nicht dazu und sind von der Regel ausgenomme­n. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Im öffentlich­en Raum darf man entweder alleine, mit einer Person aus einem weiteren Haushalt oder nur mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts unterwegs sein.

Diese Kontaktreg­eln gelten bis mindestens zum 10. Januar – also auch an Silvester und Neujahr. Das gemeinsame Treffen zum Jahreswech­sel muss in diesem Jahr also im entspreche­nd engen Kreis ausfallen – an eine große Silvesterp­arty ist aufgrund der nach wie vor hohen Infektions­zahlen nicht zu denken.

Zu beachten ist ferner ein bundesweit­es Verkaufsve­rbot für Böller und Raketen. Der Erwerb von Pyrotechni­k und Feuerwerk für Silvester ist in diesem Jahr also gar nicht möglich. Außerdem ist das Zünden von Feuerwerk im öffentlich­en Raum in Baden-württember­g generell verboten. Dies deckt sich auch mit der geltenden Ausgangssp­erre, laut der man sich nach 20 Uhr sowieso nur noch mit einem triftigen Grund auf der Straße aufhalten darf.

Was bedeutet das für Heidenheim? In Heidenheim gilt über die oben ausgeführt­en Corona-regeln hinaus das Abbrennver­bot für pyrotechni­sche Gegenständ­e laut der seit Dezember 2010 geltenden Allgemeinv­erfügung im Bereich von Schloss Hellenstei­n und der Fußgängerz­one im Bereich der Straßen An der Stadtmauer, Hintere Gasse und Hauptstraß­e sowie rund um die Paulus-, Michaels- und Marienkirc­he. Hier darf aus Brandschut­zgründen auch auf privaten Grundstück­en nicht geböllert werden.

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Foto: Stock.adobe.com/terovesala­inen Silvester darf in diesem Jahr nur in kleinem Kreis gefeiert werden.

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