Elektronische Patientenakte
Keine Ordner voller medizinischer Unterlagen mehr, stattdessen vom Befund bis zur Therapie alles in einer App. Doch zum Start gibt es Kritik.
Sie soll für Patienten und Mediziner vieles besser machen, geht jedoch in einer abgespeckten Variante an den Start: Mit Beginn des Jahres 2021 steht die elektronische Patientenakte, kurz EPA, zur Verfügung. Was sind ihre Vorteile und wo erhält man sie? Fragen und Antworten:
Wie kommen Patienten an die E-akte?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die EPA von 2021 an anbieten, die Nutzung durch die Versicherten ist freiwillig. Der Zugriff geht über Apps. Bei der AOK Nordost etwa heißt sie „AOK Mein Leben“, bei der IKK wird jede Innungskrankenkasse eine eigene App anbieten. Versicherte können nur die App ihrer Kasse nutzen.
Um sich in der App für die E-akte zu registrieren, braucht man eine elektronische Gesundheitskarte mitsamt PIN. Die Geheimnummer bekommt man von der Kasse. Man kann sich auch über die alternative Versichertenidentität, kurz al.vi, anmelden. Dabei wird deren Identität durch die Krankenkasse bestätigt, zum Beispiel per Video-verfahren.
Was ist, wenn man kein Smartphone oder Tablet hat?
Versicherte können die E-akte auch schriftlich bei ihrer Krankenkasse anfordern. Sie wird dann beim nächsten Arztbesuch aktiviert, nachdem der Nutzer die Freigabe dafür erteilt hat. Der Zugriff
auf die Akte, etwa von zu Hause aus, ist aber nur über die App möglich.
Wer füllt die E-akte mit Daten?
Die Nutzer selbst können Daten einstellen oder löschen. Außerdem können sie Ärzten, Pflegern, Hebammen, Therapeuten und Apothekern den Zugriff erlauben und wieder verbieten.
Wer keine App hat, soll die EPA beim Arztbesuch in der Praxis über das Kartenterminal füllen lassen können. Dafür braucht man die E-gesundheitskarte und die PIN.
Allerdings kann es sein, dass sich die EPA in der Praxis nicht füllen lässt. Denn zur Einführung haben nur ausgewählte Praxen und Krankenhäuser diese Möglichkeit. Verpflichtet sind Arztpraxen erst vom 1. Juli 2021 an, mit ihren Systemen den Zugriff auf die E-akte zu ermöglichen. Für andere wie Hebammen oder Physiotherapeuten ist der Anschluss an die Telematik-infrastruktur freiwillig.
Welche Daten können abgelegt werden?
Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Röntgenbilder, elektronische Medikationspläne, elektronische Arztbriefe, Notfalldatensätze. Von 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahn-bonusheft oder E-rezepte digital abrufbar und strukturiert speicherbar sein.
Was passiert mit älteren Daten?
Laut dem Patientendaten-schutzgesetz müssen Ärzte nur Patientendaten
in die E-akte eintragen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung erhoben werden. Sie müssen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-westfalen nicht alle bereits vorhandenen Daten und medizinischen Befunde einspeisen. Für ältere Daten gibt es noch keine Einigung.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Hier gibt es Kritik. Denn für die Startphase ist bei den Zugriffsrechten eine abgespeckte Version vorgesehen. Patienten können nur bestimmen, ob eine Fachkraft auf die Inhalte der Akte zugreifen darf, aber nicht, wer genau welche Befunde sehen darf. Das geht erst 2022.
Bis dahin haben Nutzer also nur die Wahl zwischen Alles oder Nichts. Datenschützer monieren das vehement, das Bundesgesundheitsministerium teilt die Bedenken nicht.
Praktisch kann das zum Beispiel bedeuten: Der Hausarzt sieht eventuell einen Befund des Psychologen, ohne dass der Patient das möchte. Oder der Psychologe sieht die Diagnose des Urologen.
Die Gematik ist die Gesellschaft, die die Struktur für die E-akte schafft, das Gesundheitsministerium ist ihr Hauptanteilseigner. Die Gematik verspricht, die Daten seien sicher. Die Server stünden in Deutschland, europäische Datenschutzbestimmungen würden beachtet.