Lange Haft für Mark S. gefordert
Der Prozess um Blutmanipulation geht in die entscheidende Phase.
München. Mark S. verzog keine Miene, er schien nicht überrascht und tuschelte sofort mit seinen Anwälten, als Oberstaatsanwalt Kai Gräber das geforderte Strafmaß verkündet hatte: Fünf Jahre und sechs Monate soll die Haftstrafe für den Hauptangeklagten im Blutdoping-prozess betragen. Dazu fünf Jahre Berufsverbot. Das Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.
Es stehe fest, dass Mark S. in der Zeit von 2013 bis 2019 „in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt“habe, sagte Gräber in seinem Schlussplädoyer vor dem
Landgericht München II. Man sei anfangs von 200 Fällen ausgegangen, am Ende waren noch 26 Fälle strafrelevant.
Die Anwälte von Mark S. sahen die Lage erwartungsgemäß anders. Sie plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehls. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von rund drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetzen. Zudem wehrte sich die Verteidigung gegen das Berufsverbot. „Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze“, sagte Anwalt
Alexander Dann. Seit Februar 2019 sitzt Mark S. in Untersuchungshaft. Die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet.
Rechtliches Neuland
Der Prozess war eine Herausforderung. „Wir haben rechtliches Neuland betreten, ein derartiges Verfahren hat es noch nicht gegeben“, sagte Gräber. Erst seit 2015 gibt es in Deutschland ein Anti-doping-gesetz. Die Beweisaufnahme dauerte vier Monate. „Es war ein anspruchsvolles Verfahren“, ergänzte der Chefankläger.
Gräber hielt Mark S. vor, dass er zunächst nicht umfangreich kooperiert habe. Sein Geständnis aber sei letztendlich durchaus „außerordentlich“gewesen, räumte er ein. „Er hat schon eine sehr, sehr hohe Aufklärungshilfe geleistet“, meinte der Oberstaatsanwalt, und sich deshalb einen „erheblichen Bonus“verdient.
Strafmildernd werde auch durchaus der Umgang der Presse mit Mark S. bewertet. Er sei „belästigt“worden, das sei „schwer zu ertragen gewesen“, so Gräber.
„Ich bin falsch abgebogen, das ist alles meine Schuld. Für die Sch..., die man verbockt hat, muss man geradestehen“, sagte der Angeklagte zum Abschluss.