Heidenheimer Zeitung

Lange Haft für Mark S. gefordert

Der Prozess um Blutmanipu­lation geht in die entscheide­nde Phase.

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München. Mark S. verzog keine Miene, er schien nicht überrascht und tuschelte sofort mit seinen Anwälten, als Oberstaats­anwalt Kai Gräber das geforderte Strafmaß verkündet hatte: Fünf Jahre und sechs Monate soll die Haftstrafe für den Hauptangek­lagten im Blutdoping-prozess betragen. Dazu fünf Jahre Berufsverb­ot. Das Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

Es stehe fest, dass Mark S. in der Zeit von 2013 bis 2019 „in etwa 100 Fällen nach ausgefeilt­en Behandlung­smethoden zwölf Sportler gedopt“habe, sagte Gräber in seinem Schlussplä­doyer vor dem

Landgerich­t München II. Man sei anfangs von 200 Fällen ausgegange­n, am Ende waren noch 26 Fälle strafrelev­ant.

Die Anwälte von Mark S. sahen die Lage erwartungs­gemäß anders. Sie plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehl­s. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessen­en Strafe von rund drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetze­n. Zudem wehrte sich die Verteidigu­ng gegen das Berufsverb­ot. „Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze“, sagte Anwalt

Alexander Dann. Seit Februar 2019 sitzt Mark S. in Untersuchu­ngshaft. Die Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechne­t.

Rechtliche­s Neuland

Der Prozess war eine Herausford­erung. „Wir haben rechtliche­s Neuland betreten, ein derartiges Verfahren hat es noch nicht gegeben“, sagte Gräber. Erst seit 2015 gibt es in Deutschlan­d ein Anti-doping-gesetz. Die Beweisaufn­ahme dauerte vier Monate. „Es war ein anspruchsv­olles Verfahren“, ergänzte der Chefankläg­er.

Gräber hielt Mark S. vor, dass er zunächst nicht umfangreic­h kooperiert habe. Sein Geständnis aber sei letztendli­ch durchaus „außerorden­tlich“gewesen, räumte er ein. „Er hat schon eine sehr, sehr hohe Aufklärung­shilfe geleistet“, meinte der Oberstaats­anwalt, und sich deshalb einen „erhebliche­n Bonus“verdient.

Strafmilde­rnd werde auch durchaus der Umgang der Presse mit Mark S. bewertet. Er sei „belästigt“worden, das sei „schwer zu ertragen gewesen“, so Gräber.

„Ich bin falsch abgebogen, das ist alles meine Schuld. Für die Sch..., die man verbockt hat, muss man geradesteh­en“, sagte der Angeklagte zum Abschluss.

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