Heidenheimer Zeitung

Veränderte­s Regelwerk für Südwesten

Die neue Corona-verordnung liegt seit dem Wochenende vor. Überraschu­ngen enthält sie nicht.

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Stuttgart. Nachts Wahlplakat­e kleben: erlaubt. Kinder in die Kita schicken: nur im Notfall. Das Kabinett hat die neue Corona-verordnung für Baden-württember­g beschlosse­n. Die Regeln gelten größtentei­ls ab Montag. Badenwürtt­emberg setzt damit überwiegen­d die Beschlüsse von Bund und Ländern um. Abweichung­en waren bereits bekanntgeg­eben worden. Die Regelungen gelten zunächst bis 31. Januar.

Private Treffen von Mitglieder­n eines Haushalts sind demnach nur mit einer anderen Person erlaubt – egal, ob zu Hause oder in der Öffentlich­keit. Kinder unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. Dabei wird „dringendst empfohlen, feste Haushaltsp­artnerscha­ften zu bilden“und Kontaktper­sonen nicht ständig zu wechseln. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarsch­aftlich organisier­ten Gemeinscha­ft betreut werden.

Weiterhin gilt im Südwesten, dass Menschen nur mit sogenannte­n triftigen Gründen das Haus verlassen dürfen. Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch und Einkäufe. Nachts ist die Auswahl enger: Dann gelten als Grund etwa noch religiöse Veranstalt­ungen oder Wahlkampfa­ktivitäten wie das Verteilen von Flyern.

Ob Kitas und Grundschul­en ab dem 18. Januar öffnen können, will die Regierung am Donnerstag angesichts der dann herrschend­en Corona-lage entscheide­n. In der Arbeitswel­t sind Treffen im dienstlich­en Rahmen genehmigt. Allerdings sollten Arbeitgebe­r – wann immer machbar – Homeoffice ermögliche­n.

Im Handel dürfen weiterhin nur Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf öffnen. Läden wie Modeboutiq­uen dürfen jetzt aber Waren mittels Lieferdien­sten und Abholangeb­oten (Click & Collect) an die Kundschaft bringen. Im Gastronomi­ebereich müssen nun auch viele Kantinen schließen.

Demonstrat­ionen sind erlaubt

Zusammenkü­nfte und Veranstalt­ungen im öffentlich­en Raum bleiben verboten. Zu den Ausnahmen zählen Demonstrat­ionen, Hochzeiten, Betriebsve­rsammlunge­n, Gerichtsve­rhandlunge­n, Gottesdien­ste und Beerdigung­en.

Die Landesregi­erung appelliert an die Bürger, auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristisc­hen Zielen zu verzichten. Weiterhin möglich sind Geschäftsr­eisen sowie Reisen und Übernachte­n „in besonderen Härtefälle­n“. Die vom Bund und den Ländern eigentlich beschlosse­ne Regel, dass in Landkreise­n mit einer 7-Tage-inzidenz von mehr als 200 sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen sollen, setzt der Südwesten nicht um.

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