Verändertes Regelwerk für Südwesten
Die neue Corona-verordnung liegt seit dem Wochenende vor. Überraschungen enthält sie nicht.
Stuttgart. Nachts Wahlplakate kleben: erlaubt. Kinder in die Kita schicken: nur im Notfall. Das Kabinett hat die neue Corona-verordnung für Baden-württemberg beschlossen. Die Regeln gelten größtenteils ab Montag. Badenwürttemberg setzt damit überwiegend die Beschlüsse von Bund und Ländern um. Abweichungen waren bereits bekanntgegeben worden. Die Regelungen gelten zunächst bis 31. Januar.
Private Treffen von Mitgliedern eines Haushalts sind demnach nur mit einer anderen Person erlaubt – egal, ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Kinder unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. Dabei wird „dringendst empfohlen, feste Haushaltspartnerschaften zu bilden“und Kontaktpersonen nicht ständig zu wechseln. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.
Weiterhin gilt im Südwesten, dass Menschen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen dürfen. Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch und Einkäufe. Nachts ist die Auswahl enger: Dann gelten als Grund etwa noch religiöse Veranstaltungen oder Wahlkampfaktivitäten wie das Verteilen von Flyern.
Ob Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar öffnen können, will die Regierung am Donnerstag angesichts der dann herrschenden Corona-lage entscheiden. In der Arbeitswelt sind Treffen im dienstlichen Rahmen genehmigt. Allerdings sollten Arbeitgeber – wann immer machbar – Homeoffice ermöglichen.
Im Handel dürfen weiterhin nur Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf öffnen. Läden wie Modeboutiquen dürfen jetzt aber Waren mittels Lieferdiensten und Abholangeboten (Click & Collect) an die Kundschaft bringen. Im Gastronomiebereich müssen nun auch viele Kantinen schließen.
Demonstrationen sind erlaubt
Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Zu den Ausnahmen zählen Demonstrationen, Hochzeiten, Betriebsversammlungen, Gerichtsverhandlungen, Gottesdienste und Beerdigungen.
Die Landesregierung appelliert an die Bürger, auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen zu verzichten. Weiterhin möglich sind Geschäftsreisen sowie Reisen und Übernachten „in besonderen Härtefällen“. Die vom Bund und den Ländern eigentlich beschlossene Regel, dass in Landkreisen mit einer 7-Tage-inzidenz von mehr als 200 sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen sollen, setzt der Südwesten nicht um.