Heidenheimer Zeitung

Höhere Beiträge unwirksam

- Der Finanzexpe­rte Stefan Rullkötter beantworte­t Leserfrage­n

hat einige Beitragser­höhungen der AXA Krankenver­sicherung für teilweise unwirksam erklärt. Konkret ging es um einen Kunden der AXA, der gegen die Beitragser­höhungen der Jahre 2014 bis 2016 im Tarif „Ecora 1300“geklagt hatte, weil der Versichere­r diese nicht ausreichen­d begründet hätte. Möglicherw­eise haben damit Millionen Privatvers­icherte — auch solche, die Kunden bei anderen Anbietern sind — Anspruch auf die Rückerstat­tung eines Teils ihrer Beiträge.

Die teilweise dramatisch­en Erhöhungen der Beiträge für die private Krankenver­sicherung (PKV) sind ein Daueraufre­ger. Tatsächlic­h machten sie sich gerade in früheren Jahren nicht die Mühe, Erhöhungen ausreichen­d zu begründen. Oft begnügten sie sich mit wenigen Sätzen. In den Augen der Karlsruher Richter war das aber nicht zulässig, die Erhöhungen sind daher unwirksam. Die von der AXA genannten Gründe für die Prämienerh­öhungen „erfüllten nicht die Voraussetz­ungen der erforderli­chen Mitteilung“, erklärte der BGH. Die Versichert­en bekommen das zu viel gezahlte Geld zurück (Az. V ZR 294/19).

Kein Selbstläuf­er

Rechtsanwa­lt Knut Pilz von der Berliner Kanzlei Pilz Wesser & Partner, der das Urteil erstritten hatte, erklärte: „Die Begründung des BGH macht deutlich, dass auch viele weitere Prämienanp­assungen der AXA schon aus formellen Gründen unwirksam sein dürften.“Ebenso seien andere Versichere­r, die in der Vergangenh­eit gleicharti­g vorgegange­n sind, betroffen. Das Urteil dürfte aus Pilz’ Sicht hier auf viele Fälle übertragba­r sein.

Ein Selbstläuf­er ist das Urteil nicht. Jeder Versichert­e muss klagen. Unklar ist noch, für welche Jahre die Beitragser­höhungen tatsächlic­h unwirksam sind und welche Tarife betroffen sind. Je weiter die Erhöhungen zurücklieg­en, desto größer die Chancen.

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