Heidenheimer Zeitung

Schärfere Einreisere­geln

Wer aus besonders belasteten Ländern nach Deutschlan­d will, muss einen negativen Coronatest vorlegen.

- Michael Gabel

Berlin. Wegen der Mutationen des Coronaviru­s gelten seit Donnerstag neue, verschärft­e Vorschrift­en für die Einreise nach Deutschlan­d. Rückkehrer aus Ländern, in denen die mutierte Variante registrier­t wurde, müssen schon vor der Einreise einen negativen Coronatest vorlegen. Diese Regelung gilt auch generell für Rückkehrer aus Ländern mit einem Inzidenzwe­rt von mehr als 200. Der für die Tests nötige Abstrich darf laut der am Mittwoch vom Bundeskabi­nett beschlosse­nen Verordnung nicht älter als zwei Tage sein.

Der Nachweis über den negativen Coronatest soll bei der Einreiseko­ntrolle vorlegt werden, heißt es in der Verordnung. Die Gewerkscha­ft der Polizei (GDP) hält solche verschärft­en Kontrollen für machbar. „Es ist möglich, im Rahmen der ohnehin stattfinde­nden Kontrollen – etwa zwischen Deutschlan­d und Österreich – die Überprüfun­g der Testpflich­t vorzunehme­n, sagte Andreas Roßkopf, der Vorsitzend­e des Gdp-bezirks Bundespoli­zei dem „Tagesspieg­el“.

Rückkehrer aus anderen Risikogebi­eten müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test vorweisen. Schon seit Längerem gilt in allen Bundesländ­ern nach der Einreise aus einem Risikogebi­et eine zehntägige Quarantäne­pflicht. Alle Einreisend­en müssen sich zudem vor der Rückkehr auf der Webseite www.reiseanmel­dung.de digital registrier­en.

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