Mittel gegen Amazon und Co.
Gesetz erlaubt Bundeskartellamt, schärfer und rascher gegen Digitalkonzerne vorzugehen.
Berlin. Das Bundeskartellamt kann künftig schärfer gegen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen, wenn sie ihre Marktmacht ausnutzen. Der Bundestag hat der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in dritter Lesung zugestimmt. Die Abgeordneten der Koalition und der Grünen stimmten zu, die anderen enthielten sich.
Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.
Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden.
Union und SPD hatten sich anfangs nicht einigen können, ob der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen den Digitalkonzernen und dem Bundeskartellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerden nicht mehr zuerst beim Oberlandesgericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden.
Deutschland als Vorreiter
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“
Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, sagte Mundt. Aber der Gesetzgebungsprozess stehe dort noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-tech-unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Redner der Regierungsparteien betonten, mit der Novelle wolle man die Digitalkonzerne in die Verantwortung nehmen, wenn sie ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber und Verbraucher missbrauchen. Die Grünen bemängelten das „schleppende Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei.