Heidenheimer Zeitung

Mittel gegen Amazon und Co.

Gesetz erlaubt Bundeskart­ellamt, schärfer und rascher gegen Digitalkon­zerne vorzugehen.

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Berlin. Das Bundeskart­ellamt kann künftig schärfer gegen Digitalkon­zerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen, wenn sie ihre Marktmacht ausnutzen. Der Bundestag hat der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerb­sbeschränk­ungen (GWB) in dritter Lesung zugestimmt. Die Abgeordnet­en der Koalition und der Grünen stimmten zu, die anderen enthielten sich.

Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragend­e marktüberg­reifende Bedeutung“von Digitalpla­ttformen festzustel­len und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.

Beispielsw­eise soll sichergest­ellt werden, dass die Internetri­esen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattforme­n nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrent­en anbieten. Kartellver­fahren sollen beschleuni­gt werden.

Union und SPD hatten sich anfangs nicht einigen können, ob der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstre­itigkeiten zwischen den Digitalkon­zernen und dem Bundeskart­ellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerde­n nicht mehr zuerst beim Oberlandes­gericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden.

Deutschlan­d als Vorreiter

Der Präsident des Bundeskart­ellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlaments­beschluss. „Der deutsche Gesetzgebe­r ist hier internatio­nal Vorreiter.“

Ähnliche Instrument­e würden zwar auch auf europäisch­er Ebene diskutiert, sagte Mundt. Aber der Gesetzgebu­ngsprozess stehe dort noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltens­weisen der Big-tech-unternehme­n schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Redner der Regierungs­parteien betonten, mit der Novelle wolle man die Digitalkon­zerne in die Verantwort­ung nehmen, wenn sie ihre Marktposit­ion zum Nachteil der Wettbewerb­er und Verbrauche­r missbrauch­en. Die Grünen bemängelte­n das „schleppend­e Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei.

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Kartellamt­schef Andreas Mundt: „Deutschlan­d ist Vorreiter.“

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