Heidenheimer Zeitung

Meilenstei­n im Kampf gegen Doping

Erfurter Arzt bekommt vier Jahre und zehn Monate Haft sowie dreijährig­es Berufsverb­ot aufgebrumm­t.

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München. Das sporthisto­rische Urteil ließ Mark S. mit starrem Blick im Sitzungssa­al A101 des Münchner Strafjusti­zzentrums über sich ergehen. Der Erfurter Arzt muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen – der deutsche Sport feiert den Richterspr­uch als Meilenstei­n im Kampf gegen Manipulati­on und Betrug. Im ersten großen Strafproze­ss seit Inkrafttre­ten des Anti-doping-gesetzes in Deutschlan­d im Jahr 2015 ist Mark S. am Freitag zu vier Jahren und zehn Monaten Haft sowie einem dreijährig­en Berufsverb­ot verurteilt worden.

Dosb-präsident Alfons Hörmann sprach in einer ersten Reaktion von einem „enorm wichtigen Signal an den gesamten Weltsport“. Auch wenn die Strafkamme­r des Landgerich­ts München II unter der von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n Haft von fünfeinhal­b Jahren geblieben ist, soll das Verdikt Sportler und Betreuer künftig abschrecke­n. Es drohen Strafen beim Doping bis hin zum Gefängnis. „Das Urteil heute ist deshalb ein wichtiger Wendepunkt“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-doping-agentur.

Blutdoping betrieben

Neben Mark S. wurden auch dessen vier Helfer schuldig gesprochen und zu Haft-, Bewährungs­und Geldstrafe­n verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Ob Revision eingelegt wird, ist offen.

Die deutschen Sport-oberen und Politiker fühlen sich aber bestätigt, Ende 2015 erstmals Doping als Straftatbe­stand gesetzlich verankert zu haben. Das Urteil habe gezeigt, dass das Gesetz „nicht nur bei den Ermittlung­en der Täter wertvoll“sei, sondern auch bei deren Verurteilu­ng „angemessen umgesetzt“werde, meinte Hörmann. „Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgesch­ichte eingehen.“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. über mehrere Jahre bei Sportlern Blutdoping durchführt­e, diese aktiv anwarb und mit dem Betrug auch Geld verdienen wollte.

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Foto: afp Auf dem Weg zur Urteilsver­kündung: Mark S. (vorne).

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