Meilenstein im Kampf gegen Doping
Erfurter Arzt bekommt vier Jahre und zehn Monate Haft sowie dreijähriges Berufsverbot aufgebrummt.
München. Das sporthistorische Urteil ließ Mark S. mit starrem Blick im Sitzungssaal A101 des Münchner Strafjustizzentrums über sich ergehen. Der Erfurter Arzt muss das jahrelange Geschäft mit Blutdoping hart büßen – der deutsche Sport feiert den Richterspruch als Meilenstein im Kampf gegen Manipulation und Betrug. Im ersten großen Strafprozess seit Inkrafttreten des Anti-doping-gesetzes in Deutschland im Jahr 2015 ist Mark S. am Freitag zu vier Jahren und zehn Monaten Haft sowie einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden.
Dosb-präsident Alfons Hörmann sprach in einer ersten Reaktion von einem „enorm wichtigen Signal an den gesamten Weltsport“. Auch wenn die Strafkammer des Landgerichts München II unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haft von fünfeinhalb Jahren geblieben ist, soll das Verdikt Sportler und Betreuer künftig abschrecken. Es drohen Strafen beim Doping bis hin zum Gefängnis. „Das Urteil heute ist deshalb ein wichtiger Wendepunkt“, sagte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Anti-doping-agentur.
Blutdoping betrieben
Neben Mark S. wurden auch dessen vier Helfer schuldig gesprochen und zu Haft-, Bewährungsund Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ob Revision eingelegt wird, ist offen.
Die deutschen Sport-oberen und Politiker fühlen sich aber bestätigt, Ende 2015 erstmals Doping als Straftatbestand gesetzlich verankert zu haben. Das Urteil habe gezeigt, dass das Gesetz „nicht nur bei den Ermittlungen der Täter wertvoll“sei, sondern auch bei deren Verurteilung „angemessen umgesetzt“werde, meinte Hörmann. „Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen.“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. über mehrere Jahre bei Sportlern Blutdoping durchführte, diese aktiv anwarb und mit dem Betrug auch Geld verdienen wollte.