Drei Fragen an Bafin-sprecher Oliver Struck
Wegen ihres Vorgehens bei der Schließung der Greensill Bank steht die Finanzaufsicht Bafin in der Kritik. Kommunen wie beispielsweise Heidenheim könnten Millionen Euro verlieren und werfen der Behörde eine verfehlte Informationspolitik vor. Dazu nimmt Bafin-sprecher Oliver Struck Stellung.
Etliche Kommunen werfen der Bafin vor, dass sie erst zu spät von der Schließung der Greensill Bank erfahren hätten. Hätten Sie das Vorgehen ihrer Behörde früher kommunizieren müssen?
Die Bafin darf aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht Kommunen und andere Anleger nicht über eine Sonderprüfung oder aufsichtliche Maßnahmen informieren.
Nochmal nachgehakt: Wann haben sie welche Schritte gegen die Greensill Bank eingeleitet?
Die Bafin hat bereits 2020 entschlossen und tatkräftig gehandelt. Sie hat dabei gut und vertrauensvoll mit dem Bundesverband deutscher Banken (BDB) und dem Prüfungsverband deutscher Banken (PDB) zusammengearbeitet. Eine Prüfung des PDB begann im April 2019 und zeigte ein Konzentrationsrisiko und Verstöße gegen die Geschäftsorganisation, nicht aber Indizien für Betrug oder andere strafbare Handlungen. Nachdem die Bafin im Frühjahr 2020 erste Indikationen zum Prüfungsergebnis bekam, hat sie mit eigenen Untersuchungen begonnen. Als im Sommer 2020 das finale Prüfungsergebnis vom PDB übermittelt wurde, hat die Bafin am 11. September 2020 eine forensische Sonderprüfung angeordnet.
Wie geht es bei der Greensill Bank weiter?
Die forensische Prüfung der Bafin ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben infolge erster Erkenntnisse aber bereits Anfang Januar 2021 Sonderbeauftragte bestellt und der Bank höhere Berichtspflichten aufgegeben. Es folgten umfangreichere Maßnahmen zur Absicherung der Vermögenspositionen, wie das partielle Einlagen- und Kreditverbot sowie das partielle Zahlungsverbot. Auch hierbei haben sich die drei Institutionen eng abgestimmt. Begleitend zum Moratorium hat die Bafin am 3. März Strafanzeige gestellt, da die Greensill Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen. tz