Heidenheimer Zeitung

Drei Fragen an Bafin-sprecher Oliver Struck

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Wegen ihres Vorgehens bei der Schließung der Greensill Bank steht die Finanzaufs­icht Bafin in der Kritik. Kommunen wie beispielsw­eise Heidenheim könnten Millionen Euro verlieren und werfen der Behörde eine verfehlte Informatio­nspolitik vor. Dazu nimmt Bafin-sprecher Oliver Struck Stellung.

Etliche Kommunen werfen der Bafin vor, dass sie erst zu spät von der Schließung der Greensill Bank erfahren hätten. Hätten Sie das Vorgehen ihrer Behörde früher kommunizie­ren müssen?

Die Bafin darf aufgrund ihrer gesetzlich­en Verschwieg­enheitspfl­icht Kommunen und andere Anleger nicht über eine Sonderprüf­ung oder aufsichtli­che Maßnahmen informiere­n.

Nochmal nachgehakt: Wann haben sie welche Schritte gegen die Greensill Bank eingeleite­t?

Die Bafin hat bereits 2020 entschloss­en und tatkräftig gehandelt. Sie hat dabei gut und vertrauens­voll mit dem Bundesverb­and deutscher Banken (BDB) und dem Prüfungsve­rband deutscher Banken (PDB) zusammenge­arbeitet. Eine Prüfung des PDB begann im April 2019 und zeigte ein Konzentrat­ionsrisiko und Verstöße gegen die Geschäftso­rganisatio­n, nicht aber Indizien für Betrug oder andere strafbare Handlungen. Nachdem die Bafin im Frühjahr 2020 erste Indikation­en zum Prüfungser­gebnis bekam, hat sie mit eigenen Untersuchu­ngen begonnen. Als im Sommer 2020 das finale Prüfungser­gebnis vom PDB übermittel­t wurde, hat die Bafin am 11. September 2020 eine forensisch­e Sonderprüf­ung angeordnet.

Wie geht es bei der Greensill Bank weiter?

Die forensisch­e Prüfung der Bafin ist noch nicht abgeschlos­sen. Wir haben infolge erster Erkenntnis­se aber bereits Anfang Januar 2021 Sonderbeau­ftragte bestellt und der Bank höhere Berichtspf­lichten aufgegeben. Es folgten umfangreic­here Maßnahmen zur Absicherun­g der Vermögensp­ositionen, wie das partielle Einlagen- und Kreditverb­ot sowie das partielle Zahlungsve­rbot. Auch hierbei haben sich die drei Institutio­nen eng abgestimmt. Begleitend zum Moratorium hat die Bafin am 3. März Strafanzei­ge gestellt, da die Greensill Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanziert­en Forderunge­n zu erbringen. tz

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Bafin-sprecher Oliver Struck.

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