Heidenheimer Zeitung

Wie wird die Inzidenz berechnet?

Im Landkreis Heidenheim rechnet man klassisch. Erwartet wird eine mögliche Öffnung der Läden ab Montag.

- Silja Kummer

Angesichts der Lockerunge­n des Corona-lockdowns hat die Inzidenz ungeheuer an Bedeutung gewonnen. Liegt sie in einem Landkreis fünf Tage hintereina­nder unter 50, darf der Einzelhand­el öffnen. Aber was hat es eigentlich auf sich mit dieser Zahl? Und gibt es verschiede­ne Möglichkei­ten, sie zu berechnen?

Die Sieben-tage-inzidenz meint die Zahl der neuen Corona-infektione­n in den vergangene­n sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Diese Kennzahl hat den Vorteil, das zum einen ein längerer Zeitraum betrachtet und damit eine Entwicklun­g abgebildet wird, zum anderen werden so die Zahlen aller Landkreise vergleichb­ar, weil sie von der absoluten Einwohnerz­ahl losgelöst werden.

Wie Calw die Inzidenz bereinigt

Seit Dienstag macht der Landkreis Calw Schlagzeil­en, weil dort der offizielle Inzidenzwe­rt über 50 liegt, die Geschäfte aber trotzdem öffnen dürfen. Das liegt daran, dass eine „bereinigte Inzidenz“berechnet wird: Der Landkreis Calw hat solche Fälle, in denen gesicherte Infektions­ketten mit nachverfol­gten Kontaktper­sonen vorlagen, aus der Berechnung ausgenomme­n. Möglich machen soll dies die Corona-verordnung des Landes, in der es heißt: „Bei der Bewertung der Inzidenzwe­rte kann das Gesundheit­samt die Diffusität des Infektions­geschehens angemessen berücksich­tigen.“So lag die Sieben-tage-inzidenz am Mittwoch (10. März) in Calw bei 65,3, die bereinigte Inzidenz wird mit 45,9 angegeben.

Landrat Peter Polta interpreti­ert den Passus aus der Corona-verordnung anders: „Ich verstehe das als Korrektiv, wenn beispielsw­eise sehr viele Fälle in einer örtlich klar abgegrenzt­en Einrichtun­g auftreten würden“, sagt er. In diesem Fall könnte er sich vorstellen, eine andere Inzidenz zu berechnen, in der nicht alle tatsächlic­h nachgewies­enen Neuinfekti­onen auftauchen. Durch die inzidenzbe­zogenen Öffnungsmö­glichkeite­n sei eine gewisse Konkurrenz zwischen den Landkreise­n entstanden, so Polta: „Aber das leitet mein Handeln nicht.“Er halte sich an die Vorgaben der Corona-verordnung.

So geht die Berechnung

Pia Schneider, Pressespre­cherin des Landkreise­s, erläutert, wie die Inzidenz errechnet wird: Das Gesundheit­samt nimmt die Zahl der Neuinfekti­onen, die in den vergangene­n sieben Tagen auftraten. Diese wird geteilt durch die Einwohnerz­ahl des Landkreise­s Heidenheim, die laut Statistisc­hem Landesamt derzeit bei 132 991 liegt. Das Ergebnis wird wiederum mit 100 000 multiplizi­ert.

Dadurch, dass ein Sieben-tages-zeitraum bei den Neuinfekti­onen betrachtet wird, kann sich die Inzidenz nach unten bewegen, auch wenn die aktuelle Fallzahl ansteigt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zahl der Neuinfekti­onen am achten Tag vor der Berechnung höher lag als am aktuellen Tag.

Einzelhand­el ab Montag offen?

Seit dem 9. März liegt die Sieben-tage-inzidenz im Landkreis Heidenheim unter 50. Sollte sie dies am Samstag, 13. März, noch immer tun, würde der Landkreis am Abend eine ortsüblich­e Bekanntmac­hung darüber veröffentl­ichen. Dann könnte der Einzelhand­el am Montag unter Hygieneauf­lagen öffnen. Die Veröffentl­ichung erfolgt auf der Homepage des Landkreise­s (www.landkreis-heidenheim.de).

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