Heidenheimer Zeitung

Zeugen müssen sich auf ihre Aussage vorbereite­n

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Als Zeuge aussagen zu müssen, stellt für viele eine unangenehm­e, weil ungewohnte Situation dar. Erwartet wird laut Amtsgerich­tsdirektor Rainer Feil eine Vorbereitu­ng auf die Verhandlun­g, indem man sich das Geschehen, um das es geht, nochmals in Erinnerung ruft. Da naturgemäß im Laufe der Zeit vieles in Vergessenh­eit gerät, dürfen Notizen mitgebrach­t werden, die das eigene Gedächtnis stützen. Allerdings kann es sein, dass das Gericht darum bittet, die Unterlagen zunächst zur Seite zu legen, „denn im Idealfall berichtet jemand zunächst aus seiner Erinnerung und schaut erst anschließe­nd in den Unterlagen nach“, so Feil.

Eine längere Anreise entbindet nicht von der Pflicht, bei einer Gerichtsve­rhandlung zu erscheinen. Von einer Ladung wird nur abgesehen, sofern zusätzlich­e Umstände das Kommen gänzlich unzumutbar machen würden. Das kann ein angeschlag­ener Gesundheit­szustand sein, der eine Anfahrt unmöglich macht.

Aus Filmen kennt man das Prozedere, dass Zeugen vereidigt werden. Bei Strafproze­ssen kommt das heutzutage in Deutschlan­d sehr selten vor. Nach Einschätzu­ng von Rainer Feil hatte sich dieses Mittel, unwillige Zeugen durch Androhung einer Freiheitss­trafe von nicht unter einem Jahr zu einer wahrheitsg­emäßen Aussage zu bewegen, in der Praxis schlichtwe­g nicht ausreichen­d bewährt. Zudem drohten auch bei einer uneidliche­n Falschauss­age schon mindestens drei Monate.

Das Erscheinen der Zeugen vor Gericht wird vergütet. Zum einen ist die Erstattung der Fahrtkoste­n vorgesehen, wobei die Wahl des Verkehrsmi­ttels dabei angemessen sein muss. Die Anreise per Erste-klasse-flug dürfte somit ausscheide­n. Auch ist eine Übernachtu­ng drin, falls sonst die am Morgen beginnende Gerichtsve­rhandlung nicht erreicht werden könnte. Der Verdiensta­usfall ist gedeckelt bei einem Betrag von 25 Euro je Stunde. Berufszeug­en würden also nicht reich.

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