Zeugen müssen sich auf ihre Aussage vorbereiten
Als Zeuge aussagen zu müssen, stellt für viele eine unangenehme, weil ungewohnte Situation dar. Erwartet wird laut Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil eine Vorbereitung auf die Verhandlung, indem man sich das Geschehen, um das es geht, nochmals in Erinnerung ruft. Da naturgemäß im Laufe der Zeit vieles in Vergessenheit gerät, dürfen Notizen mitgebracht werden, die das eigene Gedächtnis stützen. Allerdings kann es sein, dass das Gericht darum bittet, die Unterlagen zunächst zur Seite zu legen, „denn im Idealfall berichtet jemand zunächst aus seiner Erinnerung und schaut erst anschließend in den Unterlagen nach“, so Feil.
Eine längere Anreise entbindet nicht von der Pflicht, bei einer Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Von einer Ladung wird nur abgesehen, sofern zusätzliche Umstände das Kommen gänzlich unzumutbar machen würden. Das kann ein angeschlagener Gesundheitszustand sein, der eine Anfahrt unmöglich macht.
Aus Filmen kennt man das Prozedere, dass Zeugen vereidigt werden. Bei Strafprozessen kommt das heutzutage in Deutschland sehr selten vor. Nach Einschätzung von Rainer Feil hatte sich dieses Mittel, unwillige Zeugen durch Androhung einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu bewegen, in der Praxis schlichtweg nicht ausreichend bewährt. Zudem drohten auch bei einer uneidlichen Falschaussage schon mindestens drei Monate.
Das Erscheinen der Zeugen vor Gericht wird vergütet. Zum einen ist die Erstattung der Fahrtkosten vorgesehen, wobei die Wahl des Verkehrsmittels dabei angemessen sein muss. Die Anreise per Erste-klasse-flug dürfte somit ausscheiden. Auch ist eine Übernachtung drin, falls sonst die am Morgen beginnende Gerichtsverhandlung nicht erreicht werden könnte. Der Verdienstausfall ist gedeckelt bei einem Betrag von 25 Euro je Stunde. Berufszeugen würden also nicht reich.