Ehrenamtlich Engagierte sollen bevorzugt werden
Schon bald könnten neue Richtlinien zur Vergabe von Bauland in Gerstetten gelten. Eine Rolle soll künftig auch das Ehrenamt spielen.
Wer in Gerstetten und seinen Ortsteilen wohnen will, dem soll der Erwerb von Wohn- und Grundeigentum auch künftig ermöglicht werden, stellte Uwe Geiße, Leiter des Bereichs Liegenschaften in der Gemeindeverwaltung, in der Sitzung des Verwaltungsausschuss in der Kliffhalle klar.
Bauland aber ist begehrt, und lang sind die Warteschlangen der angehenden Bauherren dann, wenn es um etliche Hundert Quadratmeter eigenen Landes geht. Junge kinderreiche Familien will der Gemeinderat auch weiterhin bevorzugt wissen, wenn es um die Anpassung der Vergaberichtlinien für Bauplätze geht.
In Gerstetten und auch anderswo ist die Zahl der Bewerber mitunter fast doppelt so hoch wie die Zahl der verfügbaren Bauplätze. Für eine angemessene Vermarktung des zur Verfügung stehenden Baulands bediente sich der Gemeinderat bislang eines eigens hierfür entwickelten Punktesystems, in dem neben dem Familienstand und der Zahl und dem Alter der Kinder die Verwurzelung der Bewerberfamilie auf der Gerstetter Alb wichtige Gesichtspunkte waren.
Richtlinie des Landes
Inzwischen hat der Gemeindetag Baden-württemberg eine Richtlinie herausgegeben, anhand derer die Verwaltungsleute auf dem
Rathaus die vorliegende Matrix überarbeitet und neu formuliert haben: Die Neufassung orientiere sich dabei an der aktuellen Rechtsprechung, betonte Geiße.
Für ehrenamtliche Tätigkeit wie für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr, die Wahrnehmung von Sonderaufgaben in einem eingetragenen Verein oder auch für den Sitz im Gemeinderat gab und gibt es Pluspunkte. Auch wer in einer sozial-karitativen Einrichtung mitarbeitet, im Kirchengemeinderat Sitz und
Stimme hat oder einen der kirchlichen Kreise leitet, ist als Kaufanwärter dann gut dran, wenn er auf eine entsprechende Zeitdauer seiner Tätigkeit verweisen kann. Er wird auch nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien bevorzugt werden, denn die neuen Richtlinien behalten ihr Gewicht.
Entscheidung beim Gemeinderat
Der Verwaltungsausschuss nahm in seiner Sitzung am Dienstag in der Kliffhalle den sieben Seiten umfassenden Vergabekatalog zur Kenntnis, stellte aber von vorneherein klar, dass es auf die Zuteilung von Grundstücken aus kommunaler Hand keinen Rechtsanspruch geben kann.
Die neuen Richtlinien sollen nach dem Studium durch die Ausschussmitglieder bereits in der nächsten Sitzung des Gerstetter Gemeinderats in ihren Einzelheiten diskutiert und beschlossen werden.
Heute ist Sonntag. Meine Familie und ich werden heute Müll sammeln. Zwischen Sontheim und Bergenweiler liegt so viel Müll (653 Teile oder noch mehr). Ich bitte euch, werft euren Müll zu Hause in den Mülleimer. Wir waren gestern spazieren, und als ich den ganzen Müll gesehen habe, war ich traurig, denn das ist wirklich Umweltverschmutzung.
Also gehen wir, bewaffnet mit Müllsäcken und Handschuhen, auf den Weg und werden die Wiesen wieder frei von all dem Müll machen.
Karla Ullrich (9 Jahre) Sontheim/brenz