Heidenheimer Zeitung

Den Inzidenzwe­rt stets im Blick

Die Vereine sind abhängig vom Infektions­geschehen in ihren Landkreise­n.

- Edgar Deibert

Geht’s jetzt endlich wieder los? Oder etwa doch nicht? Im Rahmen der jüngsten Bund-länder-konferenz wurden auch Lockerunge­n, die seit dem 8. März gelten, im Hinblick auf den Amateurspo­rt beschlosse­n. Dabei spielt der Inzidenzwe­rt im jeweiligen Landkreis eine große Rolle. Bei einem Wert unter 50 werden mehr Freiheiten eingeräumt als bei einem Wert, der zwischen 50 und 100 liegt.

Als Faustregel gilt: „Für Lockerunge­n muss die Sieben-tage-inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 beziehungs­weise 35 liegen.“Und in die andere Richtung: „Steigt die Sieben-tage-inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 35 beziehungs­weise 50, werden die Lockerunge­n der jeweiligen Stufe wieder aufgehoben.“Zudem treten in Land- und Stadtkreis­en, in denen die Sieben-tage-inzidenz an drei aufeinande­rfolgenden Tagen über 100 liegt, automatisc­h mit der sogenannte­n „Notbremse“wieder Verschärfu­ngen in Kraft.

Der Inzidenzwe­rt sollte also „stabil“sein. Heißt somit auch für die Sportler: Sie dürfen nun regelmäßig einen Blick auf die Homepage des Landkreise­s Heidenheim werfen, denn hier werden nun die Inzidenzwe­rte der jeweils letzten fünf Tage angezeigt. Zuletzt lagen die Inzidenzwe­rte im Kreis bei 54,1, 41,4, 43,6, 47,4 und 40,7. Aktuell ist somit Training von Kindern bis 14 Jahren in 20er-gruppen im Freien erlaubt. Zudem Individual­sport mit zwei Haushalten und maximal fünf Personen.

Im Amateurfuß­ball hofft der WFV, dass die zurzeit unterbroch­ene Saison dank der Lockerunge­n

doch noch fortgesetz­t und damit gewertet werden kann. Das Ziel lautet: Mindestens 75 Prozent der Vorrunde sollen gespielt werden. In diesem Fall würde eine Wertung auf Basis der Quotienten-regelung greifen. Der Spielbetri­eb soll spätestens zum 9. Mai wiederaufg­enommen werden.

Viele regionale Unterschie­de

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darf ab dem 22. März Kontaktspo­rt im Freien „nach Vorlage eines negativen, tagesaktue­llen, Corona-tests“betrieben werden. Bei unter 50 gibt es keine Beschränku­ngen. Es ist somit vorstellba­r, dass Vereine wie Dorfmerkin­gen im Ostalbkrei­s oder Gundelfing­en in Bayern trainieren dürfen, während Vereinen im Kreis Heidenheim dies noch nicht wieder erlaubt ist.

Besonders in der Landesliga könnte dies im Hinblick auf die Fairness problemati­sch werden, da hier Vereine aus unterschie­dlichen Landkreise­n spielen. Was ist, wenn manche Mannschaft­en trainieren dürfen und andere nicht? Betroffen wären hier der

FV Sontheim und der SV Neresheim, der ebenfalls im Verbreitun­gsgebiet der HZ liegt. „Noch fehlt die Planbarkei­t“, sagt Sebastian Knäulein.

Der Sontheimer Trainer hofft auf vier bis sechs Wochen Vorbereitu­ngszeit, bevor die Saison fortgesetz­t wird. Diese sei auch wichtig. „Sonst machen wir die Spieler kaputt“, sagt Knäulein mit Blick auf die lange Zwangspaus­e seit November 2020, um doch noch nachzuschi­eben: „Zumindest zu trainieren wäre eine geile Sache.“

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Foto: Archiv/mb Wann kommen die Bälle aus den Netzen?

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