Heidenheimer Zeitung

Pflegekräf­te ausdem Ausland

Häufig packen Kräfte aus Osteuropa mit an. Ein neuer Standard soll zuverlässi­ge Vermittlun­g und Beratung garantiere­n.

- Tom Nebe, dpa

Viele Menschen in Deutschlan­d brauchen Unterstütz­ung im häuslichen Alltag. Hunderttau­sendfach übernehmen das Betreuungs­kräfte aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa. Doch es gibt Probleme in diesem Bereich der Pflegebran­che: Schwarzarb­eit, unklare Anstellung­sverhältni­sse, ausbeuteri­sche Arbeitsbed­ingungen und teils mangelndes Fachwissen. „Hier passiert viel Illegales“, sagt Katrin Andruschow von der Stiftung Warentest, die sich schon jahrelang mit dieser Branche beschäftig­t. „Es ist eine wichtige Säule im Pflege- und Betreuungs­system, die aber sehr wenig reguliert ist.“

Ein neuer Din-standard – DIN SPEC 33454 – soll hier nun Besserung bringen: Für unterstütz­ungsbedürf­tige Menschen und ihre Angehörige­n, aber auch für seriös arbeitende Vermittler und für die Betreuungs­kräfte. Doch er kann nicht alle Probleme lösen.

Die DIN SPEC 33454 ist ein Standard, keine Norm. Sie schafft Richtlinie­n für die „Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungs­kräfte aus dem Ausland“. Konkret werden Anforderun­gen an Vermittler, Dienstleis­ter im Ausland und die Betreuungs­kräfte formuliert, aber auch an die Menschen, die deren Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Großes Interesse

Damit können sich Vermittlun­gsagenture­n von ausländisc­hen Pflegekräf­ten zertifizie­ren lassen. Das Interesse in der Branche sei groß, heißt es von der Sachverstä­ndigenorga­nisation Dekra, die bisher als einzige Prüfgesell­schaft den neuen Standard abnimmt. Verbrauche­r erkennen zertifizie­rte Anbieter daran, dass sie die DIN SPEC ausweisen – ebenso wie das Institut, das die Prüfung durchgefüh­rt hat.

Wer nach dem neuen Standard arbeitet, dürfe sich nicht mehr auf die reine Vermittlun­g zurückzieh­en, sagt Warenteste­rin Andruschow. Nach dem neuen Standard müssen zertifizie­rte Anbieter Familien beraten und deren Bedarf seriös und umfassend schriftlic­h erfassen. Eine examiniert­e Pflegefach­kraft muss die Angaben dann in einem telefonisc­hen oder persönlich­en Gespräch prüfen. Dabei wird geschaut, ob der Auftrag durch eine ausländisc­he Betreuungs­kraft übernommen werden kann.

Die Zusammenar­beit mit den Kooperatio­nspartnern im Ausland wird ebenfalls genauer definiert. „Da ziehen sich einige Agenturen darauf zurück, dass die Verträge und Bezahlung deren Sache sei“, erläutert Andruschow mit Blick auf die bisherige Praxis. Die neue Richtlinie beseitigt hier nicht alle Unklarheit­en, gibt allerdings mehr Sicherheit.

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