Pflegekräfte ausdem Ausland
Häufig packen Kräfte aus Osteuropa mit an. Ein neuer Standard soll zuverlässige Vermittlung und Beratung garantieren.
Viele Menschen in Deutschland brauchen Unterstützung im häuslichen Alltag. Hunderttausendfach übernehmen das Betreuungskräfte aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa. Doch es gibt Probleme in diesem Bereich der Pflegebranche: Schwarzarbeit, unklare Anstellungsverhältnisse, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und teils mangelndes Fachwissen. „Hier passiert viel Illegales“, sagt Katrin Andruschow von der Stiftung Warentest, die sich schon jahrelang mit dieser Branche beschäftigt. „Es ist eine wichtige Säule im Pflege- und Betreuungssystem, die aber sehr wenig reguliert ist.“
Ein neuer Din-standard – DIN SPEC 33454 – soll hier nun Besserung bringen: Für unterstützungsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen, aber auch für seriös arbeitende Vermittler und für die Betreuungskräfte. Doch er kann nicht alle Probleme lösen.
Die DIN SPEC 33454 ist ein Standard, keine Norm. Sie schafft Richtlinien für die „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland“. Konkret werden Anforderungen an Vermittler, Dienstleister im Ausland und die Betreuungskräfte formuliert, aber auch an die Menschen, die deren Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Großes Interesse
Damit können sich Vermittlungsagenturen von ausländischen Pflegekräften zertifizieren lassen. Das Interesse in der Branche sei groß, heißt es von der Sachverständigenorganisation Dekra, die bisher als einzige Prüfgesellschaft den neuen Standard abnimmt. Verbraucher erkennen zertifizierte Anbieter daran, dass sie die DIN SPEC ausweisen – ebenso wie das Institut, das die Prüfung durchgeführt hat.
Wer nach dem neuen Standard arbeitet, dürfe sich nicht mehr auf die reine Vermittlung zurückziehen, sagt Warentesterin Andruschow. Nach dem neuen Standard müssen zertifizierte Anbieter Familien beraten und deren Bedarf seriös und umfassend schriftlich erfassen. Eine examinierte Pflegefachkraft muss die Angaben dann in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch prüfen. Dabei wird geschaut, ob der Auftrag durch eine ausländische Betreuungskraft übernommen werden kann.
Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Ausland wird ebenfalls genauer definiert. „Da ziehen sich einige Agenturen darauf zurück, dass die Verträge und Bezahlung deren Sache sei“, erläutert Andruschow mit Blick auf die bisherige Praxis. Die neue Richtlinie beseitigt hier nicht alle Unklarheiten, gibt allerdings mehr Sicherheit.