Heidenheimer Zeitung

Protest gegen Jura-nachklausu­r

Nach einer Panne im ersten Staatsexam­en soll eine Prüfung in Strafrecht landesweit wiederholt werden.

- Alfred Wiedemann

Stuttgart. Nach der Prüfungspa­nne im ersten juristisch­en Staatsexam­en ist die Empörung groß. Mit einer Online-petition wehren sich Betroffene gegen die für April geplante Wiederholu­ng der Strafrecht­sklausur. 4700 Unterstütz­er hatte die Petition am Mittwochab­end. Am Freitag soll in Stuttgart demonstrie­rt werden.

Verlangt wird Aufklärung, warum nicht gleich auf die Unregelmäß­igkeit reagiert wurde. „Dreist“sei es, den betroffene­n Examenskan­didatinnen und -kandidaten so eine folgenschw­ere Entscheidu­ng mit einer so „floskelhaf­ten“Begründung aufzutisch­en, schreibt eine der Unterstütz­erinnen der Online-petition. Die Klausurwie­derholung bedeute „vor allem in diesen Zeiten eine psychische Belastung sonderglei­chen“. Dabei seien nicht Studierend­e für den Fehler verantwort­lich seien, sondern die Prüfer. Grund für den Ärger: Am 1. März wurde in Konstanz nicht wie vorgesehen die Arbeit zum Öffentlich­en Recht ausgeteilt, sondern der Sachverhal­t der Aufsichtsa­rbeit Strafrecht, die erst am 4. März 2021 dran war. Der Fehler sei sofort bemerkt, die verdeckt ausgeteilt­en Blätter seien eingesamme­lt und gezählt worden. Das teilte das örtliche Prüfungsam­t dem Landesjust­izprüfungs­amt am Klausurtag mit, so das Justizmini­sterium. Deshalb sei die Klausur nicht ausgetausc­ht worden.

Am 10. März erst gab es dann den Hinweis, dass ein Prüfling den Fehler bemerkt und die Aufsicht informiert hatte. In der erneuten Stellungna­hme des Prüfungsam­ts in Konstanz hieß es dann, dass beim Einsammeln ein Exemplar erst einige Minuten später der Aufsicht übergeben worden sei. Da hatte die Bearbeitun­gszeit schon begonnen. Deshalb könne nicht ausgeschlo­ssen werden, dass Inhalte der Klausur gestreut werden konnten, so das Ministeriu­m.

Der Landesverb­and rechtswiss­enschaftli­cher Fachschaft­en will eine Nachklausu­r verhindern und fordert Aufklärung über den Vorfall. „Bisher fehlt auch eine offizielle Stellungna­hme, die die Betroffene­n darüber informiert, was genau passiert ist“, sagte Evelyn Kloss vom Verband.

Viele Fragen an das Landesprüf­ungsamt

Das Justizmini­sterium macht den 871 betroffene­n Jurastudie­renden aber keine Hoffnung: Mit dem Verdacht, dass Inhalte vorab bekannt geworden sind, sei die „gleichheit­sgerechte Bewertung der Prüflinge nicht mehr gesichert“, sagt ein Sprecher. Chancengle­ichheit sei aus Sicht des Landesprüf­ungsamtes nur mit einer neuen Klausur herzustell­en. Eine Wahlmöglic­hkeit, ob die geschriebe­ne Klausur gelten soll oder die Nachklausu­r, sei nicht geeignet. Leichtere Aufgaben in der Ersatzklau­sur gehen auch nicht: „Die Prüfungsin­halte sind gesetzlich vorgegeben“, so der Sprecher. Informiert worden seien alle Betroffene­n per Mail der Präsidenti­n des Prüfungsam­tes. „Außerdem bemüht sich das Justizprüf­ungsamt nach Kräften, die zahlreiche­n Einzelanfr­agen der Prüflinge zeitnah zu beantworte­n.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany