Protest gegen Jura-nachklausur
Nach einer Panne im ersten Staatsexamen soll eine Prüfung in Strafrecht landesweit wiederholt werden.
Stuttgart. Nach der Prüfungspanne im ersten juristischen Staatsexamen ist die Empörung groß. Mit einer Online-petition wehren sich Betroffene gegen die für April geplante Wiederholung der Strafrechtsklausur. 4700 Unterstützer hatte die Petition am Mittwochabend. Am Freitag soll in Stuttgart demonstriert werden.
Verlangt wird Aufklärung, warum nicht gleich auf die Unregelmäßigkeit reagiert wurde. „Dreist“sei es, den betroffenen Examenskandidatinnen und -kandidaten so eine folgenschwere Entscheidung mit einer so „floskelhaften“Begründung aufzutischen, schreibt eine der Unterstützerinnen der Online-petition. Die Klausurwiederholung bedeute „vor allem in diesen Zeiten eine psychische Belastung sondergleichen“. Dabei seien nicht Studierende für den Fehler verantwortlich seien, sondern die Prüfer. Grund für den Ärger: Am 1. März wurde in Konstanz nicht wie vorgesehen die Arbeit zum Öffentlichen Recht ausgeteilt, sondern der Sachverhalt der Aufsichtsarbeit Strafrecht, die erst am 4. März 2021 dran war. Der Fehler sei sofort bemerkt, die verdeckt ausgeteilten Blätter seien eingesammelt und gezählt worden. Das teilte das örtliche Prüfungsamt dem Landesjustizprüfungsamt am Klausurtag mit, so das Justizministerium. Deshalb sei die Klausur nicht ausgetauscht worden.
Am 10. März erst gab es dann den Hinweis, dass ein Prüfling den Fehler bemerkt und die Aufsicht informiert hatte. In der erneuten Stellungnahme des Prüfungsamts in Konstanz hieß es dann, dass beim Einsammeln ein Exemplar erst einige Minuten später der Aufsicht übergeben worden sei. Da hatte die Bearbeitungszeit schon begonnen. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass Inhalte der Klausur gestreut werden konnten, so das Ministerium.
Der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften will eine Nachklausur verhindern und fordert Aufklärung über den Vorfall. „Bisher fehlt auch eine offizielle Stellungnahme, die die Betroffenen darüber informiert, was genau passiert ist“, sagte Evelyn Kloss vom Verband.
Viele Fragen an das Landesprüfungsamt
Das Justizministerium macht den 871 betroffenen Jurastudierenden aber keine Hoffnung: Mit dem Verdacht, dass Inhalte vorab bekannt geworden sind, sei die „gleichheitsgerechte Bewertung der Prüflinge nicht mehr gesichert“, sagt ein Sprecher. Chancengleichheit sei aus Sicht des Landesprüfungsamtes nur mit einer neuen Klausur herzustellen. Eine Wahlmöglichkeit, ob die geschriebene Klausur gelten soll oder die Nachklausur, sei nicht geeignet. Leichtere Aufgaben in der Ersatzklausur gehen auch nicht: „Die Prüfungsinhalte sind gesetzlich vorgegeben“, so der Sprecher. Informiert worden seien alle Betroffenen per Mail der Präsidentin des Prüfungsamtes. „Außerdem bemüht sich das Justizprüfungsamt nach Kräften, die zahlreichen Einzelanfragen der Prüflinge zeitnah zu beantworten.“