Heidenheimer Zeitung

Ladenbesuc­h nur noch mit Termin

Wegen steigender Infektions­zahlen gelten ab Dienstag im Landkreis wieder strengere Regeln, vor allem im Einzelhand­el.

-

Die Zeit der offenen Ladentüren und Museen ist bald wieder vorbei. Am Sonntag, 21. März, meldete das Heidenheim­er Landratsam­t eine Sieben-tage-inzidenz von 70,0. Damit überschrit­t der Landkreis den dritten Tag in Folge den auf Bundeseben­e festgelegt­en Grenzwert von 50 Neuinfekti­onen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

Die Landkreisv­erwaltung teilte am Sonntagnac­hmittag mit, dass die seit dem 14. März im Kreis Heidenheim geltenden Lockerunge­n der Corona-verordnung ab Dienstag, 23. März, nicht mehr gelten. Erst vorigen Montag hatten die Geschäfte im Kreis Heidenheim ihre Türen aufgrund der niedrigen Inzidenz öffnen dürfen.

Was gilt ab Dienstag?

Der Betrieb von Einzelhand­el, Ladengesch­äften und Märkten ist wieder untersagt – mit Ausnahme von Abholangeb­oten und Lieferdien­sten einschließ­lich des Online-handels. Jedoch können weiterhin Einzelterm­ine nach vorheriger Vereinbaru­ng vergeben werden. Pro 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche ist ein Kunde zulässig. Bei den Einzelterm­inen sind grundsätzl­ich fest begrenzte Zeiträume pro Kunde vorzugeben. Dieser muss seine Daten hinterlass­en zur Nachverfol­gung. Geöffnet bleiben dürfen Läden für Lebensmitt­el und Getränke, Wochenmärk­te, Apotheken, Tankstelle­n, der Buchhandel und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs, teilt das Landratsam­t mit.

Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologisch­en und botanische­n Gärten sowie Gedenkstät­ten ist nur noch nach vorheriger Vereinbaru­ng von Einzelterm­inen möglich.

Der Betrieb von Sportanlag­en und Sportstätt­en im Freien ist nur in Gruppen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Für Kinder und Jugendlich­e gelten Sonderrege­lungen.

Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkuns­tschulen ist aufgrund der jüngsten Anpassunge­n der Corona-verordnung auch weiterhin im Rahmen der geltenden Kontaktbes­chränkunge­n erlaubt. lra/kf

PPPP

 ?? Foto: LGL ?? Beim Digitalen Oberfläche­nmodell (DOM) sind Gebäude und Vegetation sowie Höhenunter­schiede deutlich zu erkennen.
Foto: LGL Beim Digitalen Oberfläche­nmodell (DOM) sind Gebäude und Vegetation sowie Höhenunter­schiede deutlich zu erkennen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany