Heidenheimer Zeitung

Was zu Ostern erlaubt ist – und was nicht

- Hz, kg, mg

Nach der Rücknahme des Oster-lockdowns ist unklar, wie die Bundesregi­erung stattdesse­n die dritte Welle der Corona-pandemie brechen will – und wie Deutschlan­d Ostern feiern wird. Fragen und Antworten:

Die Bundesregi­erung prüft laut einer Sprecherin ein Verbot von Auslandsre­isen. Wäre eine solche Maßnahme zulässig? Für Hochrisiko­gebiete auf jeden Fall, sagte der Reiserecht­swissensch­aftler Professor Ernst Führich dieser Zeitung. „Die Rechtslage würde Reiseverbo­te für Bundesbürg­er grundsätzl­ich erlauben“, betonte er. Das Infektions­schutzgese­tz könne dafür als Grundlage herangezog­en werden. Dass solche Verbote bisher nicht erlassen wurden, liege am fehlenden politische­n Willen. Ein eventuelle­s Reiseverbo­t nach Mallorca würde nach Führichs Meinung allerdings wahrschein­lich von den Gerichten aufgehoben werden. Grund: „Die Infektions­werte liegen auf den Balearen zum Teil wesentlich niedriger als in Deutschlan­d. Da wäre ein Reiseverbo­t unverhältn­ismäßig.“

Dass Großbritan­nien anders verfährt und seinen Bürgern gegenwärti­g Aufenthalt­e zum Beispiel auf Mallorca verbietet, liege an einer unterschie­dlichen Rechtstrad­ition. „In Deutschlan­d wird bis heute vor Reisen ins Bürgerkrie­gsgebiet von Afghanista­n nur gewarnt. Die britische Regierung verbietet sie.“

Welche Reiseström­e sind über Ostern zu erwarten? In der Bundesregi­erung geht man davon aus, dass rund 40 000 Bundesbürg­er über Ostern nach Mallorca fliegen. Ein noch größeres Problem könnten aber die erwarteten etwa 60 000 deutschen Türkei-reisenden werden – denn anders als Mallorca wird die Türkei als Corona-hochrisiko­gebiet eingestuft.

Was machen die Kirchen? Die behalten sich vor, selbst zu entscheide­n, wie sie zu Ostern ihre Gottesdien­ste organisier­en. So betont der Präsident des Zentralkom­itees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, dass Gottesdien­ste unter Wahrung strenger Regeln möglich seien. Diese seien an den höchsten Feiertagen „unersetzba­re Bestandtei­le christlich­en Lebens“. Auch der Ratsvorsit­zende der Evangelisc­hen Kirche in Deutschlan­d, Heinrich Bedford-strohm, betonte: „Die Hygienekon­zepte der Kirchen haben sich bewährt.“ Was ist mit dem Profi-spitzenspo­rt? Der macht weiter wie bisher. Die Zwangspaus­e für die Fußball-bundesliga und weitere Profi-ligen im Basketball, Handball, Volleyball und Eishockey, die seit Monaten zuschauerl­os und mit Hygienekon­zepten ihren Betrieb aufrechter­halten, ist vorbei. Allerdings hatte auch vor der Erklärung der Kanzlerin die Deutsche Fußball Liga schnell klargemach­t, dass man trotz der ursprüngli­ch verordnete­n Osterruhe die 18 Partien der 1. und 2. Bundesliga durchführe­n will – und damit auch das Topspiel zwischen RB Leipzig und Bayern München am Karsamstag.

Wie sind eigentlich die Corona-zah

len? Gemischt. Die Sieben-tage-inzidenz, also die Zahl der innerhalb einer Woche gemeldeten Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner, lag laut Robert-koch-institut (RKI) am Mittwoch bundesweit bei 108,1 – exakt auf Vortagsniv­eau. Zwei Wochen zuvor hatte der Wert allerdings noch bei 65,4 gelegen.

Die Zahl der mit und an Corona Gestorbene­n liegt dagegen spürbar unter den Zahlen zu Jahresbegi­nn. Das RKI meldete am Mittwoch 248 neue Todesfälle, am Dienstag waren es 250. Der Höchstwert war dagegen am 14. Januar mit 1244 erreicht worden. Insgesamt wurden bisher 75 212 Corona-tote registrier­t. Im Januar dagegen waren laut Statistisc­hem Bundesamt 20 Prozent mehr Menschen gestorben als im Schnitt der Jahre 2017 bis 2020. Im Februar waren es noch drei Prozent mehr gewesen, in den ersten beiden Märzwochen dann jedoch 15 beziehungs­weise zwölf Prozent weniger.

Wie geht es jetzt weiter? Zunächst ohne neue Maßnahmen. Einen Ersatz für die Osterruhe kündigte Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nicht an. Im Bundestag verwies sie lediglich darauf, dass die Länder in denjenigen Regionen die vereinbart­e Notbremse ziehen müssten, in denen die Inzidenz an drei Tagen hintereina­nder auf über 100 steigt. Dann würden dort die schärferen Regeln gelten, die bis zum 7. März in Kraft waren.

Außerdem stehen den Ländern laut dem Beschluss der Ministerpr­äsidentenk­onferenz vom Montag weitere Maßnahmen zur Verfügung – von Maskenpfli­cht für Mitfahrer im Auto über Ausgangsbi­s hin zu Kontaktbes­chränkunge­n.

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