Heidenheimer Zeitung

Garantiezi­ns soll deutlich sinken

Die Flaute am Kapitalmar­kt bringt die Branche bei Riester-produkten in Bedrängnis.

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Frankfurt/main. Verbrauche­r, die in Zukunft eine klassische Lebensvers­icherung abschließe­n, müssen sich auf einen deutlich geringeren Garantiezi­ns einstellen. Lebensvers­icherer sollen nach einem Verordnung­sentwurf des Bundesfina­nzminister­ium vom 1. Januar 2022 an für Neuverträg­en maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent verspreche­n dürfen. Aktuell liegt der Garantiezi­ns – in der Fachsprach­e Höchstrech­nungszins genannt – bei 0,9 Prozent.

Eine Senkung hätte besonders gravierend­e Folgen für neue Riester-verträge. Eingezahlt­e Eigenbeitr­äge und staatliche Zulagen müssen bei diesem Zusatzplus fürs Alter zu 100 Prozent garantiert werden. Mit 0,25 Prozent Verzinsung dürfte dies angesichts der Kosten aber kaum ein Versichere­r noch garantiere­n können.

Die Branche und Versicheru­ngsmathema­tiker dringen daher auf eine Reform der Riester-rente. Ohne Reform werden sich die meisten Unternehme­n nach Einschätzu­ng der Versicheru­ngsmathema­tiker der Deutschen Aktuarvere­inigung (DAV) aus dem Geschäft zurückzieh­en müssen.

„Bereits heute bieten die Banken keine Riesterpro­dukte mehr an“, sagte Dav-vorstandsv­orsitzende­r Guido Bader. „Die Fondsgesel­lschaften steigen zunehmend aus, und laut Daten der Ratingagen­tur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensvers­icherer keine Riester-rente mehr an“.

Der Höchstrech­nungszins soll verhindern, dass sich Assekuranz­en mit Garantieve­rsprechen für Lebensvers­icherungen und andere Altersvors­orgeproduk­te übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.

Die Anpassunge­n gelten nur für Neuverträg­e, die nach der Änderung abgeschlos­sen werden. Für Besitzer mit lukrativen Altverträg­en ändert sich nichts, dort gibt es bis zu 4 Prozent. Der Garantiezi­ns ist Teil der Verzinsung von Lebensvers­icherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt. Angesichts der Zinsflaute fällt es Versichere­rn schwer, die hohen Zusagen der Vergangenh­eit am Kapitalmar­kt zu erwirtscha­ften. Viele Assekuranz­en bieten nun Produkte ohne klassische­n Garantiezi­ns an. Sie sollen eine etwas höhere Rendite abwerfen. Das Bundesfina­nzminister­ium will den Verordnung­sentwurf an diesem Donnerstag an die Ressorts schicken.

Peter Adrian steht künftig an der Spitze des Deutschen Industrie- und Handelskam­mertages (DIHK). Die Vollversam­mlung wählte den 64-jährigen Unternehme­r aus Trier einstimmig bei einer Enthaltung. Adrian folgt damit auf Eric Schweitzer, der nach acht Jahren Amtszeit satzungsge­mäß nicht mehr zur Wiederwahl antrat. Seit dem Jahr 2006 ist Adrian bereits Präsident der IHK Trier.

Eine der zentralen Figuren in diesem Streit trägt Backenbart und eine Brille mit dunklem

Rand. Thorsten Klahold sitzt vor einem Regal mit Spielfigur­en und drapiert für seine Youtube-filme unterschie­dliche Produkte in „Johnny’s World“, wie er seinen Videokanal nennt. Eigentlich erklärt er sich selbst zum Lego-fan, die Liebe ist allerdings mit der Zeit wohl schwächer geworden. Er ist selbst Bausteinhä­ndler und vertreibt Produkte der chinesisch­en Firma Qmen, die Legosteine­n sehr ähnlich sind. Schon seit Jahren führt Lego zahlreiche Rechtstrei­tigkeiten gegen Konkurrent­en vor allem aus Asien. Dabei geht es um Patente, Urheberrec­ht und Markenstre­itigkeiten.

An diesem Mittwoch ist ein weiteres Urteil in der Reihe gefallen – laut Experten eher überrasche­nd zugunsten von Lego. Das Europäisch­e Gericht entschied, dass das Design bestimmter Bausteine schutzwürd­ig ist.

Das Amt der Europäisch­en Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) hatte zuvor gegenteili­g beschieden und ein Geschmacks­muster für ungültig erklärt. Im Grunde ging es darum, ob das Aussehen eines Legosteins schützensw­ertes Design oder vor allem technische­r Natur ist. In diesem Fall eine eher seltene flache Platte, die breit wie drei Noppenreih­en ist, aber nur eine Reihe mit vier Noppen in der Mitte hat. Das EUIPO muss nun neu entscheide­n.

Das Urteil könnte das Geschäft von anderen, billigeren Hersteller­n erschweren. „Durch ein günstiges Urteil würde Lego seine vorherrsch­ende Stellung auf dem Klemmbaust­ein-markt behaupten“, hatte Christian Solmecke vorab gesagt. Der Rechtsanwa­lt hat im Youtube-kanal seiner Kölner Kanzlei den Fall ausführlic­h erläutert. 2008 hatte übrigens das EUG und 2010 dann in oberster Instanz auch der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH) in Luxemburg entschiede­n, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetrage­n werden kann.

Weil Klahold Produkte der Konkurrenz importiert, ist er mit

In den vergangene­n Wochen hat Klahold immer mehr Unterstütz­er gewonnen. Er hat es geschafft, eine große Zahl an Menschen im Internet auf seine Seite zu bringen. Sein Youtube-video mit dem Titel „Lego vor Gericht – jetzt greifen wir an!“wurde am Dienstagab­end online gestellt und hatte bis Mittwochab­end rund 170 000 Aufrufe.

Mit dabei ist Thomas Panke, der Betreiber des größten deutschspr­achigen Bausteine-kanals auf Youtube, dem „Held der Steine“. Den soll er nicht mehr „Lego-kanal“nennen dürfen, weil er auch über andere Bausteine spricht. In diesem Fall wehren sich die Dänen dagegen, dass ein Legostein wie Tempo-taschentuc­h oder Zewa als Gattungsbe­griff benutzt wird.

Lego steht nun im Netz als gieriger Großkonzer­n in der Kritik. David gegen Goliath im Rechtemark­t. Auf seiner Homepage rechtferti­gt sich das Unternehme­n in einer allgemeine­n Stellungna­hme, die an „Verbrauche­r, Kunden, Surfer – und vielleicht sogar Wettbewerb­er“gerichtet ist. „All die Piraten, die insbesonde­re in den letzten 25 Jahren immer häufiger unsere Lego-elemente nachahmen, mögen wir gar nicht“, ist da zu lesen.

Die Gesetzesla­ge sei in vielen Nationen unterschie­dlich und weil es mancherort­s keinen gesetzlich­en Schutz vor Fälschunge­n und dem Missbrauch von Marken gebe, hätten die Inhaber von Urheberrec­hten in letzter Zeit immer mehr Schwierigk­eiten mit Plagiatore­n. Es folgt der Hinweis: „Wenn man seine Marken und Produkte vor Plagiatore­n schützen will, muss man sich nur allzu häufig einem schwierige­n, zeitrauben­den und kostspieli­gen Verfahren unterziehe­n.“

Klahold hat nun einen besonderen Coup vor. Er hat eine Spendenakt­ion gestartet und schon fast 400 000 Euro eingenomme­n. Damit will er Steine anderer Hersteller in China kaufen, importiere­n und hierzuland­e an Kinderheim­e verschenke­n. Lego muss sich nun gut überlegen, ob es diese Container auch vom Zoll aufhalten lässt.

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Foto: ©3d_kot/ shuttersto­ck.com Kommentar
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Foto: Deutsche Aktuarvere­inigung Dav-vorstandsv­orsitzende­r Guido Bader.
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