Betrunken und ohne Führerschein am Steuer
Ein Heidenheimer fährt munter Auto, ohne eine Führerschein zu haben. Erst als er alkoholisiert einen Unfall baut, gerät er ins Visier von Polizei und Justiz.
Ein 38-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er regelmäßig ohne Führerschein Auto gefahren ist und betrunken einen Unfall gebaut hat.
Wie hart kann man bestraft werden, wenn man regelmäßig ohne Führerschein Auto fährt? Und wenn man dazu noch betrunken einen Unfall verursacht? Am Amtsgericht Heidenheim wurde jetzt ein 38-jähriger Heidenheimer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Drei Jahre lang darf er sich nichts mehr zuschulden. „Wenn so etwas nochmal vorkommt, dann wandern Sie in den Knast“, machte Richter Dr. Christoph Edler unmissverständlich klar.
Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein Unfall am Schiller-kreisel in Heidenheim Ende August 2020. Wie Staatsanwaltsvertreterin Kühl ausführte, ist der Angeklagte schon wegen seines Fahrstils aufgefallen. Er sei immer wieder angefahren, habe rechts und links die Blinker gesetzt und sich so auf den Kreisverkehr zubewegt. Dort sei er einige Male im Kreis gefahren, bevor er auf eine Bordsteinkante traf und ein Reifen am Auto platzte. Die Fahrt endete an einem Laternenmast.
2,2 Promille bei Unfall
Der Polizeihauptkommissar, der den Unfall aufgenommen hatte, erinnerte sich vor Gericht daran, dass der Unfallfahrer einen schwankenden Gang hatte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille, was später auch eine Blutentnahme im Klinikum bestätigte. Weil der 38-jährige sich auffällig verhalten habe, wurde er vorübergehend im Polizeirevier in Gewahrsam genommen. Bei den Ermittlungen wurde klar, dass der Mann nicht nur erheblich betrunken war, sondern auch keinen Führerschein besaß.
Beweise auf Facebook
Als der Polizeibeamte weiter nachforschte, stieß er im Facebook-konto des Angeklagten auf Beweise, die verrieten, dass der Mann wohl schon seit mindestens eineinhalb Jahren fleißig per Auto unterwegs war. Der Angeklagte hatte diverse Fahrten, teils auch mit dem Firmen-lkw, per Live-video dokumentiert, sodass Zeit und Ort rekonstruiert werden konnten. Zusätzlich zur Unfallfahrt konnten ihm somit 19 Autofahrten nachgewiesen werden, teils in Heidenheim, teils in Aalen und noch weiterer Umgebung bis nach Stuttgart.
Was vom Mindestlohn bleibt
Die Geschichte blieb nicht ganz ohne menschliche Tragik, auf die Verteidiger Ferry Bilics einging.
Der Mann sei vor viereinhalb Jahren aus Ungarn nach Deutschland gekommen, habe sich nie auf unseren Sozialsystemen ausgeruht und stets einen Arbeitsplatz gefunden. Als Reinigungshilfskraft verdiene er den Mindestlohn, wodurch er monatlich 1350 bis 1400 Euro netto erhalte, wovon ihm nicht viel bleibe. Sein Mandant zahle einen Kredit ab, den er zur Einrichtung der Wohnung genommen habe, bezahle Miete und zudem noch regelmäßig Geld an seine beiden Kinder, die bei der früheren Lebenspartnerin in Serbien wohnten.
In schwierigen Phasen versuche der Mann, seine Sorgen in Alkohol zu ertränken. So war wohl auch ein Streit mit der Ex der Unfallfahrt am Schiller-kreisel vorausgegangen. „Das alles ist keine Ausrede dafür, betrunken und ohne Führerschein Auto zu fahren. Das ist völlig indiskutabel“, sagte Bilics. Fakt sei aber auch, dass sein Mandant in Deutschland wegen der sprachlichen Probleme gar keinen Führerschein machen könne. Die Fragebögen und Prüfungen gebe es nicht auf Ungarisch und ein Dolmetscher sei bei der Prüfung nicht zugelassen.
Angeklagter unbelehrbar?
Der Angeklagte zeigte zwar Reue. Es tue ihm sehr leid und er wolle sich künftig an die Gesetze halten. Doch ganz glaubwürdig wirkte dies nicht in Anbetracht dessen, dass er sich erst vorige Woche, also kurz vor der Verhandlung, volltrunken in ein Auto gesetzt und versucht hatte, dieses zu starten.
Davon erfuhr Richter Edler allerdings erst während der Verhandlung von dem Polizeizeugen. Nachbarn sei der Mann aufgefallen, weil er schon in der Wohnung so laut gewesen sei. Der Angeklagte sei mit 1,6 Promille erneut in Gewahrsam genommen worden. In der Zelle hätte er so sehr gegen die Türe geschlagen, dass er sich an der Hand verletzte und ins Klinikum gebracht werden musste. Dieser Vorfall zeige die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber unseren Vorschriften, so Edler: „Wenn so etwas noch einmal vorkommt, dann sehe ich schwarz.“
„Sie müssen spüren, dass es Straftaten waren.“Deshalb ordnete der Richter eine Geldauflage von 200 Euro an, die der Mann an den Hilfs- und Wohltätigkeitsverein zu zahlen hat. Für die nächsten 16 Monate darf er keine Fahrerlaubnis erhalten. Dem Mann wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.