Heidenheimer Zeitung

Dveierwtaü­nckdetennd­pefrlege

Ohne Großeltern würde die Kinder- und Jugendpfle­ge kollabiere­n. Doch das Modell ist nicht ohne Makel.

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„Natürlich wurden wir von einem Tag auf den anderen zum Dorfgesprä­ch“, erinnert sich Doris Schilling. Damals, als ihre drogenabhä­ngige Tochter erst schwanger wurde und das Baby dann bei den Schillings einzog. „Aber das hat mich nie interessie­rt, weil wir uns reiflich überlegt hatten, auf was wir

Der größte Teil der Verwandten­pflege läuft informell ab.

So viele Kinder sind betroffen:

Wenn die Verwandten keine Hilfe beim Jugendamt suchen oder keinen Antrag auf Sorgerecht stellen, bekommt auch keine Behörde etwas von der Pflege mit. Experten schätzen, dass in Deutschlan­d rund 100 000 Kinder bei Verwandten aufwachsen. In 80 Prozent der Fälle springen die Großeltern ein. „Die Kinder- und Jugendhilf­e würde ohne das Engagement von Großeltern und anderen Verwandten zusammenbr­echen“, so Sozialpäda­goge Jürgen Blandow, der intensiv zur Verwandten­pflege geforscht hat.

Ein Grund ist der Tod eines

Darum kommen Kinder zu Verwandten: Elternteil­s. „Es gibt aber auch

genug Eltern, die aus berufliche­n Gründen wegziehen und die Kinder bei den Großeltern lassen“, sagt Carmen Thiele vom Bundesverb­and Pflege- und Adoptivfam­ilien. Oder sie geben die Kinder ab, weil sie es selbst nicht schaffen: weil sie überforder­t sind, krank, ein Suchtprobl­em haben oder aufgrund einer Scheidung. Grundsätzl­ich sind Verwandte in gerader Linie

Finanziell­e Unterstütz­ung: unterhalts­verpflicht­et. Das bedeutet, dass Großeltern für ihre Enkel finanziell aufkommen müssen. Sie können zur Unterstütz­ung aber Grundsiche­rung beim Sozialamt beantragen. Liegt das Sorgerecht bei den Großeltern, gibt es zudem die Möglichkei­t, beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung zu beantragen. Dann gibt es gegebenenf­alls Sachleistu­ngen sowie eine Erziehungs­pauschale. Diese wird aber eher bei fremden Pflegefami­lien gewährt als bei der Verwandten­pflege. Laut Blandows Untersuchu­ng sind nur 40 Prozent der verwandten Pflegemütt­er und Pflegeväte­r erwerbstät­ig – meist aufgrund ihres Alters.

Entwicklun­gsverzöger­ungen, Lernschwie­rigkeiten, Ängstlichk­eit,

Probleme bei der Verwandten­pflege: Verhaltens­auffälligk­eiten, Schlafstör­ungen – all das taucht bei Pflegekind­ern in fremden Pflegefami­lien häufig auf. In der Verwandten­pflege sind solche Probleme etwas seltener zu finden.

Hinzu kommt die besondere Rolle der Verwandten als Elternersa­tz: „Insbesonde­re im Falle der Großeltern gibt es eine starke emotionale Ambivalenz: Da sind einmal die eigenen Kinder, die ihre Erziehungs­aufgaben nicht schaffen. Und auf der anderen Seite die Enkel, um welche sie sich kümmern sollen“, sagt Adoptiv-expertin Thiele. Und so wird das Verhältnis zwischen Pflegeelte­rn und abgebenden Eltern sowie zwischen diesen und Pflegekind in der Verwandten­pflege Blandow zufolge auch deutlich schlechter eingeschät­zt als in der Fremdpfleg­e.

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