Heidenheimer Zeitung

Astrazenec­a nur noch für Personen ab 60 Jahren

Nachdem weitere Fälle von Thrombosen aufgetrete­n sind, beschließe­n die Gesundheit­sminister, den Umgang mit dem Vakzin zu ändern.

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Der Corona-impfstoff von Astrazenec­a soll nach einem Beschluss der Gesundheit­sminister von Bund und Ländern von diesem Mittwoch an in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige aus den Priorisier­ungsgruppe­n 1 und 2 sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individuel­ler Risikoanal­yse nach sorgfältig­er Aufklärung“zwar weiterhin damit impfen lassen können, allerdings möglichst nur in Arztpraxen.

Zuvor hatte die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) eine entspreche­nde Altersbesc­hränkung für Astrazenec­a empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten „seltener, aber sehr schwerer thromboemb­olischer Nebenwirku­ngen“. Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegen­d bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetrete­n. Dabei geht es um Auffälligk­eiten mit Fällen von Blutgerinn­seln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenha­ng zu Impfungen, die vor allem bei jüngeren Frauen gemeldet wurden.

Einige Bundesländ­er, Kommunen und Kliniken hatten Impfungen mit Astrazenec­a bereits für unter 60-Jährige ausgesetzt – zunächst Berlin. Die Stadt München zog nach.

Laut dem Beschluss der Gesundheit­sminister soll es den Ländern nun freistehen, auch jetzt schon die 60- bis 69-Jährigen für das Mittel von Astrazenec­a mit in ihre Impfkampag­nen einzubezie­hen. „Dies gibt die Möglichkei­t, diese besonders gefährdete und zahlenmäßi­g große Altersgrup­pe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen“, erläutern die Ressortche­fs.

Baden-württember­g setzt die vorsorglic­he Altersbesc­hränkung von diesem Mittwoch an um. Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die Impfkampag­ne laufe weiter und werde entspreche­nd angepasst. In Baden-württember­g sei der größte Teil der momentan Impfberech­tigten über 60 Jahre alt. Sie seien also nicht von der Einschränk­ung betroffen.

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