Versuchter Mord mit Likör und Schaber
Eine Frau sollte einen Mann auf Geheiß der Gattin töten. Jetzt stehen beide Frauen vor Gericht.
Heidelberg. Mit über den Kopf gezogener Jacke betritt die 57-jährige Angeklagte den Saal im Landgericht Heidelberg. In dem Prozess wird ihr und einer Freundin unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.
Aus Angst vor Schlägen habe sie die Forderung ihrer Freundin erfüllen wollen, deren Ehemann zu töten, heißt es in einer von der Verteidigerin der 57-Jährigen verlesenen Erklärung am Dienstag vor dem Landgericht Heidelberg.
Es geht um das, was laut Anklage am Abend des 10. Mai geschah: Die Ehefrau besuchte ihren Mann und brachte ihm ein Kartoffelgratin und einen mit Medikamenten versetzten Likör mit. Nachdem sie ihren Mann zum Trinken des Gebräus verleitet hatte, brachte sie ihn zu Bett und verließ die Wohnung, wobei sie ein Fenster öffnete. Durch dieses stieg die Komplizin ein – und griff den Betäubten mit einem Ceranfeldschaber an.
Die häufig aggressive Ehefrau des Opfers habe befürchtet, aus der Ehe ohne Geld herausgehen zu müssen, lässt die Angeklagte vor Gericht verlauten. Deshalb habe ihre 36 Jahre alte Freundin den getrennt von ihr lebenden Mann umbringen wollen.
Die 57-Jährige betont: „Ich bereue, was ich getan habe, zutiefst.“Sie habe den Mann nicht töten wollen. Laut Anklage soll das Motiv die Aussicht auf ein Erbe gewesen sein.
Die Geständige ist laut Bundeszentralregister mehr als 30 Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen; meist wegen Diebstahls. Nun lautet die Anklage auf versuchten Mord – außerdem werden den beiden Frauen gefährliche Körperverletzung und das Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Die Tat sei heimtückisch gewesen und der Gier entsprungen.
Aber wie ging es weiter an jenem Maiabend? Als die Frau dem betäubten Mann mit dem Ceranfeldschaber einen 15 Zentimeter langen Schnitt in den Unterarm zufügte, schreckte er auf. Der lebensgefährlich Verletzte schleppte sich zu Nachbarn und brach zusammen. Die Frau flüchtete. Der Mann aus Angelbachtal (Rheinneckar-kreis) ist von dem Stich inzwischen genesen. Er habe noch Glück gehabt, sagt sein Anwalt. Auch das Gratin sei vergiftet gewesen: „Wenn er auch davon noch gegessen hätte, wäre er wahrscheinlich nicht aufgewacht.“