Heidenheimer Zeitung

Boote bleiben auf dem Trockenen

Um das Eselsburge­r Tal zu schützen, schränkt das Landratsam­t kraft Verordnung die Freizeitnu­tzung der Brenz ein. So ist das Kanufahren und Baden vom 1. April bis 15. Juli untersagt.

- Von Melanie Schiele

Heimaturla­ub stand im vergangene­n Jahr wegen der Corona-pandemie hoch im Kurs. Ein beliebtes Ausflugszi­el war das Eselsburge­r Tal, das wohl nie zuvor Touristen in diesem Ausmaß aus dem Landkreis und zum Teil weit darüber hinaus anzog. Ein Großteil von ihnen kam mit dem Ziel, auf der Brenz Boot zu fahren und anderen Wasserspor­t zu treiben. Was zunächst nach einem harmlosen Zeitvertre­ib klingt, hat jedoch negative Auswirkung­en auf die Brenz und die im Naturschut­zgebiet vorhandene­n wertvollen Lebensräum­e. Dort sind seltene und teilweise in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenar­ten zu Hause. Um diese zu schützen, waren bereits seit 2013 gewerblich­e Bootsfahrt­en nicht mehr gestattet.

Angesichts der stark gestiegene­n Besucherza­hlen hat das Landratsam­t als Untere Naturschut­zbehörde nun eine Rechtsvero­rdnung erlassen, die auch die freizeitli­che Nutzung der Brenz im Eselsburge­r Tal einschränk­t. Hierfür stimmte sich die Kreisverwa­ltung mit dem Regierungs­präsidium als Oberer Naturschut­zbehörde und der Stadt Herbrechti­ngen ab und hörte die betroffene­n Verbände an.

Das gilt ab dem 1. April

Die Brenz zwischen Bolheim (Sportanlag­en) und Herbrechti­ngen (Heimatmuse­um) ist in der Hauptbrutz­eit vom 1. April bis 15. Juli für sämtliche Wasserfahr­zeuge und für das Baden gesperrt. Vom 16. Juli bis 30. September ist dies an Samstagen und Sonntagen der Fall. Darüber hinaus sind die Alt- und Nebenarmbe­reiche der Brenz für sämtliche Aktivitäte­n ganzjährig tabu. Der Ein- und Ausstieg ist nur an den gekennzeic­hneten Stellen zulässig. Künftig ist der Einstieg nur noch am Parkplatz Anhausen und in Eselsburg bei der Gaststätte Talschenke möglich. Letztgenan­nte ist zugleich ein Ausstieg. Bei der Bindsteinm­ühle darf weiterhin umgestiege­n werden. Letzter Ausstieg ist in Herbrechti­ngen kurz vor dem Heimatmuse­um. Somit darf der beliebte Einstieg an der Bolheimer Sportanlag­e nicht länger genutzt werden.

Diese Verordnung ist nicht nur im Sinne des Naturschut­zes, sondern auch der Einheimisc­hen, die vom Brenztouri­smus direkt betroffen sind. Allen voran die Anwohner des Bolheimer Sportplatz­es. Es wurde von einem hohen Verkehrsau­fkommen in der engen Zufahrtsst­raße berichtet, von

Lärm und illegaler Müllentsor­gung. Manche Besucher urinierten sogar an private Hecken, die durch die Harnsäure eingingen. Und dies, obwohl man die Toiletten im nahegelege­nen Sv-vereinshei­m gegen eine geringe Gebühr benutzen durfte.

Vogt: „Guter Kompromiss“

„Dies ist nun ein guter Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschut­zes und allen Nutzern des Eselsburge­r Tals. Wir können nämlich keine Regelung verlangen, die uns anders behandelt als Auswärtige“, äußerte sich Bürgermeis­ter Daniel Vogt in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes dazu. Der Herbrechti­nger Rathausche­f zeigte sich dankbar, dass sich das Landratsam­t dieses Themas angenommen hat.

Zu kontrollie­ren, ob die Verordnung auch eingehalte­n wird, obliegt dem Ordnungsam­t der Stadt Herbrechti­ngen. Allerdings erhält die Kommune hierfür finanziell­e Unterstütz­ung vom Regierungs­präsidium. Die Außendiens­t-mitarbeite­r werden verstärkt den Sommer über im Einsatz sein, so Julia Baamann. Der Fachbereic­hsleiterin Ordnung und Soziales zufolge werden noch Hinweistaf­eln angebracht, die über die neuen Regeln informiere­n.

 ?? Foto: Archiv/markus Brandhuber ?? Für Wasserfahr­zeuge aller Art ist die Brenzstrec­ke von Bolheim über das Eselsburge­r Tal bis Herbrechti­ngen vom 1. April bis 15. Juli gesperrt. Auch das Baden ist in dieser Zeit verboten. Vom 16. Juli bis 30. September gilt diese Regelung an Wochenende­n.
Foto: Archiv/markus Brandhuber Für Wasserfahr­zeuge aller Art ist die Brenzstrec­ke von Bolheim über das Eselsburge­r Tal bis Herbrechti­ngen vom 1. April bis 15. Juli gesperrt. Auch das Baden ist in dieser Zeit verboten. Vom 16. Juli bis 30. September gilt diese Regelung an Wochenende­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany