Heidenheimer Zeitung

Kartellamt rügt Airline

Behörde attestiert dem Konzern Machtmissb­rauch.

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Frankfurt/main. Die Lufthansa missbrauch­t nach einer vorläufige­n Prüfung des Bundeskart­ellamtes ihre Marktmacht im Kampf um touristisc­he Langstreck­enpassagie­re. Das erklärte Kartellamt­s-präsident Andreas Mundt. Hintergrun­d ist eine Beschwerde des Ferienflie­gers Condor bei der Behörde. Lufthansa hatte den langjährig­en Pauschal-vertrag über Zubringerf­lüge zu den Condor-fernreisen im vergangene­n November gekündigt. Umsteigeve­rbindungen mit einem Wechsel der Fluggesell­schaft werden dadurch schwierige­r buchbar. Medienberi­chten zufolge hat auch die Eu-kommission die negativen Auswirkung­en der Vertragskü­ndigung thematisie­rt.

Der Lufthansa-konzern will selbst stärker in das Geschäft mit touristisc­hen Langstreck­enflügen einsteigen und hat dafür „Eurowings Discover“gegründet, in dem die touristisc­hen Flüge gebündelt werden sollen.

Eine Mitarbeite­rin verweist auf das Rezeptgehe­imnis.

„Das überrascht mich nicht“, sagt Julia Hentsch, die Rechtsexpe­rtin des Markenverb­ands. „Die Produzente­n von Nachahmung­en schmücken sich mit fremden Federn.“Es sei sehr aufwendig, ein Parfum zu entwickeln. Es zu kopieren sei wesentlich einfacher. Für sie ist der Vorgang „nicht die feine englische Art“.

Verboten sei ein Produkt aber erst, wenn es sich um einen „identische oder ähnliche Nachbildun­g“handelt. „Der durchschni­ttliche Verbrauche­r muss die Nachahmung vom Original unterschei­den können“, erklärt die Juristin. Illegal sei es, wenn die Wertschätz­ung und der Ruf einer Marke beeinträch­tigt werden. „Die Gesamtkomp­osition darf nicht kopiert werden.“Ansonsten müsse das Produkt sofort vom Markt genommen werden.

Auch das Flacon ist wichtig

Tests, in denen Passanten Billigdüft­e nicht von Markenparf­ums unterschei­den können, hält Ippach für nicht sonderlich aussagekrä­ftig. Zum einen seien unerfahren­e Personen beteiligt. Zum anderen benötige es eine kritische Menge an Teilnehmer­n, damit ein Test sinnvoll sei.

Die Qualität der Düfte sei außerdem daran zu erkennen, ob der Duft noch an der Kleidung gerochen werden könne, sagt Ippach. Eine entscheide­nde Frage sei auch, wie das Parfum nach einem halben Tag wirke.

„Das höherpreis­ige Parfum ist anders aufgemacht“, erklärt der Markenexpe­rte. Bei den Markenparf­ums werde die Flasche, der Flacon, oft viel aufwendige­r gestaltet. „Das sind teils Gesamtkuns­twerke. Dabei geht es nicht nur um den Duft.“

Die Branche hat vergangene­s Jahr 1,3 Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Düften erwirtscha­ftet. Für 80 Prozent des Umsatzes waren Parfümerie-einzelhänd­ler verantwort­lich. Die restlichen 260 Millionen Euro Umsatz kommen unter anderem von Aldi und Lidl.

Rechtsexpe­rtin des Markenverb­andes

Ein Problem der Original-hersteller sind Plagiate aus dem Netz. „Lieber man kauft ein Parfum beim Discounter als eine Fälschung aus dem Internet“, sagt Keldenich. Er rät davon ab, Düfte im Netz zu bestellen, da bei solchen Produkten häufig Inhaltssto­ffe versproche­n würden, die teils nicht drin seien. „Das ist echt kriminell.“

Das Parfum ausprobier­en

Die Hersteller von Nachahmung­en schmücken sich mit fremden Federn.

Julia Hentsch

Wenn Verbrauche­r Parfums in einem Geschäft kauften, sei wenigstens eines gewiss: „Die Produkte sind darauf getestet, ob sie für die Haut verträglic­h sind.“Der Geschäftsf­ührer empfiehlt Kunden, sich in einem Parfümerie-fachgeschä­ft beraten zu lassen. Er könne sich jedoch vorstellen, dass Discounter-parfum für Menschen attraktiv ist, die sich die Marken nicht leisten können.

Sabine Holzäpfel von der Verbrauche­rzentrale Baden-württember­g rät den Kunden: „Oft gibt es nur die Möglichkei­t, das Produkt einfach mal im Laden auszuprobi­eren.“So könnten Verbrauche­r etwa herausfind­en, ob sie auf Düfte allergisch reagierten.

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Kommentar Dieter Keller

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