Kartellamt rügt Airline
Behörde attestiert dem Konzern Machtmissbrauch.
Frankfurt/main. Die Lufthansa missbraucht nach einer vorläufigen Prüfung des Bundeskartellamtes ihre Marktmacht im Kampf um touristische Langstreckenpassagiere. Das erklärte Kartellamts-präsident Andreas Mundt. Hintergrund ist eine Beschwerde des Ferienfliegers Condor bei der Behörde. Lufthansa hatte den langjährigen Pauschal-vertrag über Zubringerflüge zu den Condor-fernreisen im vergangenen November gekündigt. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar. Medienberichten zufolge hat auch die Eu-kommission die negativen Auswirkungen der Vertragskündigung thematisiert.
Der Lufthansa-konzern will selbst stärker in das Geschäft mit touristischen Langstreckenflügen einsteigen und hat dafür „Eurowings Discover“gegründet, in dem die touristischen Flüge gebündelt werden sollen.
Eine Mitarbeiterin verweist auf das Rezeptgeheimnis.
„Das überrascht mich nicht“, sagt Julia Hentsch, die Rechtsexpertin des Markenverbands. „Die Produzenten von Nachahmungen schmücken sich mit fremden Federn.“Es sei sehr aufwendig, ein Parfum zu entwickeln. Es zu kopieren sei wesentlich einfacher. Für sie ist der Vorgang „nicht die feine englische Art“.
Verboten sei ein Produkt aber erst, wenn es sich um einen „identische oder ähnliche Nachbildung“handelt. „Der durchschnittliche Verbraucher muss die Nachahmung vom Original unterscheiden können“, erklärt die Juristin. Illegal sei es, wenn die Wertschätzung und der Ruf einer Marke beeinträchtigt werden. „Die Gesamtkomposition darf nicht kopiert werden.“Ansonsten müsse das Produkt sofort vom Markt genommen werden.
Auch das Flacon ist wichtig
Tests, in denen Passanten Billigdüfte nicht von Markenparfums unterscheiden können, hält Ippach für nicht sonderlich aussagekräftig. Zum einen seien unerfahrene Personen beteiligt. Zum anderen benötige es eine kritische Menge an Teilnehmern, damit ein Test sinnvoll sei.
Die Qualität der Düfte sei außerdem daran zu erkennen, ob der Duft noch an der Kleidung gerochen werden könne, sagt Ippach. Eine entscheidende Frage sei auch, wie das Parfum nach einem halben Tag wirke.
„Das höherpreisige Parfum ist anders aufgemacht“, erklärt der Markenexperte. Bei den Markenparfums werde die Flasche, der Flacon, oft viel aufwendiger gestaltet. „Das sind teils Gesamtkunstwerke. Dabei geht es nicht nur um den Duft.“
Die Branche hat vergangenes Jahr 1,3 Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Düften erwirtschaftet. Für 80 Prozent des Umsatzes waren Parfümerie-einzelhändler verantwortlich. Die restlichen 260 Millionen Euro Umsatz kommen unter anderem von Aldi und Lidl.
Rechtsexpertin des Markenverbandes
Ein Problem der Original-hersteller sind Plagiate aus dem Netz. „Lieber man kauft ein Parfum beim Discounter als eine Fälschung aus dem Internet“, sagt Keldenich. Er rät davon ab, Düfte im Netz zu bestellen, da bei solchen Produkten häufig Inhaltsstoffe versprochen würden, die teils nicht drin seien. „Das ist echt kriminell.“
Das Parfum ausprobieren
Die Hersteller von Nachahmungen schmücken sich mit fremden Federn.
Julia Hentsch
Wenn Verbraucher Parfums in einem Geschäft kauften, sei wenigstens eines gewiss: „Die Produkte sind darauf getestet, ob sie für die Haut verträglich sind.“Der Geschäftsführer empfiehlt Kunden, sich in einem Parfümerie-fachgeschäft beraten zu lassen. Er könne sich jedoch vorstellen, dass Discounter-parfum für Menschen attraktiv ist, die sich die Marken nicht leisten können.
Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-württemberg rät den Kunden: „Oft gibt es nur die Möglichkeit, das Produkt einfach mal im Laden auszuprobieren.“So könnten Verbraucher etwa herausfinden, ob sie auf Düfte allergisch reagierten.