Heidenheimer Zeitung

Land passt Regeln zum Impfen an

Nach dem Stopp von Astrazenec­a für jüngere Impfberech­tigte empfiehlt das Land Umbuchunge­n.

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Stuttgart. Baden-württember­g passt seine Impfregelu­ngen an. Der Impfstoff Astrazenec­a wird künftig nur noch an Menschen ab einem Alter von 60 Jahren verimpft. Damit reagiert das Sozialmini­sterium in Stuttgart auf neue Zwischenfä­lle, die mit dem Vakzim in Verbindung gebracht werden. Unter 60-Jährige sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individuel­ler Risikoanal­yse nach sorgfältig­er Aufklärung“weiterhin mit Astrazenec­a impfen lassen können.

Nicht betroffen von den Änderungen ist die Gruppe der über 60-Jährigen, die derzeit den größten Teil der momentan Impfberech­tigten ausmachen. „Die Impfung der hochpriori­sierten Gruppen geht also weiter“, hieß es in der Mitteilung des Sozialmini­steriums. Auch Jüngeren werde das Angebot gemacht, sich mit Astrazenec­a impfen zu lassen, aber nur unter den neuen Bedingunge­n samt Risikoanal­yse.

Für Menschen, die schon einen Termin für eine Impfung mit Astrazenec­a gebucht haben, diesen aber nun nicht mehr wahrnehmen wollen oder können, gebe es folgende Lösung: „In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenomme­n werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermi­n ausgemacht werden.“

Rücksprach­e mit dem Arzt

Das Ministeriu­m empfiehlt, falls es Schwierigk­eiten bei der Umbuchung gibt, sich auf eine Warteliste setzen lassen. Es könne leider nicht ausgeschlo­ssen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäß­igkeiten kommt.

Jüngere Menschen unter 60, die schon die erste Dosis Astrazenec­a erhalten haben, haben laut dem Beschluss zwei Möglichkei­ten: Sie können auch die Zweitimpfu­ng von Astrazenec­a bekommen, nach Rücksprach­e mit dem Arzt, „sorgfältig­er Aufklärung“und „individuel­ler Risikoanal­yse“. Zweite Option: Die Betroffene­n warten auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkomiss­ion zur Zweitimpfu­ng, die voraussich­tlich bis Ende April vorlegen soll.

Die ersten Zweitimpfu­ngen mit Astrazenec­a sind laut Stiko nach der empfohlene­n Wartezeit von zwölf Wochen und dem Impfstart des Vakzins im Februar für Anfang Mai vorgesehen. Nach Angaben der Gesundheit­sminister prüft die Kommission, ob eine weitere Impfung mit einem anderen Impfstoff eine mögliche Option ist.

Noch für den April plant die Landesregi­erung einen Impfgipfel mit den Kommunen, um den Verteilung­sschlüssel der Impfstoffe neu abzustimme­n. Ein genaues Datum war zunächst nicht bekannt.

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