Heidenheimer Zeitung

Rettung der Tiere im Brandfall nicht vorgesehen

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Tausende Todesopfer, nein, keine Menschen, „nur“wieder einmal Schweine.

Als ich am 30. März von der Brandkatas­trophe in einem der größten Mastbetrie­be Deutschlan­ds erfuhr hat mich das nicht überrascht. Es war nur eine Frage der Zeit, wann und wo es wieder einmal zu solch einer Katastroph­e kommt, dieses Mal in Mecklenbur­g-vorpommern in

Alt-tellin. Dieser Betrieb hat weit über 5500 Tiere, von denen am vergangene­n Dienstag bis auf wenige hundert alle dem Feuer zum Opfer fielen. Allerdings hat sowohl der Verbrauche­rschutz wie auch der Tierschutz­bund bereits 2012 Klage gegen diesen Betrieb beim Verwaltung­sgericht u.a. in Bezug auf die bestehende­n Brandschut­zmaßnahmen eingereich­t, passiert ist bis heute nichts.

Auch die Haltungsbe­dingungen verstoßen gegen das Tierschutz­recht, da die Rettung der

Tiere im Brandfall nicht vorgesehen ist, dies erwies sich ja letzten Dienstag auch als zutreffend.

Aber hiermit nicht genug. Mehrfach verhängten die Behörden gegen den früheren Betreiber Bußgelder, 2014 wurde ihm sogar ein Tierhaltun­gsverbot angeordnet, darauf hin setzte er allerdings mehrere Geschäftsf­ührer, u.a. einen seiner Söhne ein. Der Apfel fällt ja bekanntlic­h nicht weit vom Stamm.

2019 starben in diesem Betrieb rund 1000 Schweine aufgrund einer fehlerhaft­en Lüftungsan­lage, die laut einem Sprecher der Betreiber-holding, individuel­le Fehler aufwies. Allerdings handelt es sich ja bei solchen Katastroph­en juristisch gesehen ja auch nur um „ Sachschade­n“.

Wann läutet unsere Regierung endlich das Ende der Massentier­zucht ein, die außer solchen Gefahren auch Gefahren für das Wohl des Menschen mit sich bringt. Mir ist der Appetit auf Fleisch schon lange vergangen. Andreas Ruoff, Herbrechti­ngen

Zu einem erneuten Brand Tiermastbe­trieb

in einem

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