Rettung der Tiere im Brandfall nicht vorgesehen
Tausende Todesopfer, nein, keine Menschen, „nur“wieder einmal Schweine.
Als ich am 30. März von der Brandkatastrophe in einem der größten Mastbetriebe Deutschlands erfuhr hat mich das nicht überrascht. Es war nur eine Frage der Zeit, wann und wo es wieder einmal zu solch einer Katastrophe kommt, dieses Mal in Mecklenburg-vorpommern in
Alt-tellin. Dieser Betrieb hat weit über 5500 Tiere, von denen am vergangenen Dienstag bis auf wenige hundert alle dem Feuer zum Opfer fielen. Allerdings hat sowohl der Verbraucherschutz wie auch der Tierschutzbund bereits 2012 Klage gegen diesen Betrieb beim Verwaltungsgericht u.a. in Bezug auf die bestehenden Brandschutzmaßnahmen eingereicht, passiert ist bis heute nichts.
Auch die Haltungsbedingungen verstoßen gegen das Tierschutzrecht, da die Rettung der
Tiere im Brandfall nicht vorgesehen ist, dies erwies sich ja letzten Dienstag auch als zutreffend.
Aber hiermit nicht genug. Mehrfach verhängten die Behörden gegen den früheren Betreiber Bußgelder, 2014 wurde ihm sogar ein Tierhaltungsverbot angeordnet, darauf hin setzte er allerdings mehrere Geschäftsführer, u.a. einen seiner Söhne ein. Der Apfel fällt ja bekanntlich nicht weit vom Stamm.
2019 starben in diesem Betrieb rund 1000 Schweine aufgrund einer fehlerhaften Lüftungsanlage, die laut einem Sprecher der Betreiber-holding, individuelle Fehler aufwies. Allerdings handelt es sich ja bei solchen Katastrophen juristisch gesehen ja auch nur um „ Sachschaden“.
Wann läutet unsere Regierung endlich das Ende der Massentierzucht ein, die außer solchen Gefahren auch Gefahren für das Wohl des Menschen mit sich bringt. Mir ist der Appetit auf Fleisch schon lange vergangen. Andreas Ruoff, Herbrechtingen
Zu einem erneuten Brand Tiermastbetrieb
in einem