Testpflicht an Schulen nur in Hotspots
Die Landesregierung hat ihre neue Teststrategie vorgelegt.
Stuttgart. Die von der badenwürttembergischen Landesregierung angekündigten Corona-schnelltests als Teilnahmebedingung für Präsenzunterricht an Schulen soll es ausschließlich in Hochinzidenz-gebieten geben. Das geht aus Handreichungen hervor, die das Kultusministerium veröffentlicht hat. Nur in Stadt- und Landkreisen mit mehr als 100
Corona-neuinfektionen auf 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll diese „indirekte Testpflicht“ab
19. April gelten. Freiwillige Testmöglichkeiten zweimal pro Woche an Schulen soll es schon ab
12. April geben.
Am Montag soll im ganzen Land für Abschlussklassen wieder Präsenzunterricht in Wechselbetrieben beginnen. Ab 19. April sollen dann alle Klassen in Wechselmodellen wieder gelegentlich Präsenzunterricht neben Fernlernangeboten erhalten, wenn es die Infektionszahlen zulassen. Zur Absicherung sollen Lehrer und Schüler ohne negativen Test nicht mehr am Unterricht teilnehmen dürfen.
Beim Thema Unterricht nach den Ferien gibt es keine einheitliche Linie der Bundesländer, aber einen Öffnungskurs. Tests sollen viel Präsenz ermöglichen. Beim Abitur herrschte Einigkeit: Die Abiturientinnen und Abiturienten sollen ihre Prüfungen trotz Corona-pandemie ablegen. Die Prüfungen werden durchgeführt, beschloss die Kultusministerkonferenz am Donnerstag.