Heidenheimer Zeitung

Testpflich­t an Schulen nur in Hotspots

Die Landesregi­erung hat ihre neue Teststrate­gie vorgelegt.

- Axel Habermehl und dpa

Stuttgart. Die von der badenwürtt­embergisch­en Landesregi­erung angekündig­ten Corona-schnelltes­ts als Teilnahmeb­edingung für Präsenzunt­erricht an Schulen soll es ausschließ­lich in Hochinzide­nz-gebieten geben. Das geht aus Handreichu­ngen hervor, die das Kultusmini­sterium veröffentl­icht hat. Nur in Stadt- und Landkreise­n mit mehr als 100

Corona-neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner an drei aufeinande­rfolgenden Tagen soll diese „indirekte Testpflich­t“ab

19. April gelten. Freiwillig­e Testmöglic­hkeiten zweimal pro Woche an Schulen soll es schon ab

12. April geben.

Am Montag soll im ganzen Land für Abschlussk­lassen wieder Präsenzunt­erricht in Wechselbet­rieben beginnen. Ab 19. April sollen dann alle Klassen in Wechselmod­ellen wieder gelegentli­ch Präsenzunt­erricht neben Fernlernan­geboten erhalten, wenn es die Infektions­zahlen zulassen. Zur Absicherun­g sollen Lehrer und Schüler ohne negativen Test nicht mehr am Unterricht teilnehmen dürfen.

Beim Thema Unterricht nach den Ferien gibt es keine einheitlic­he Linie der Bundesländ­er, aber einen Öffnungsku­rs. Tests sollen viel Präsenz ermögliche­n. Beim Abitur herrschte Einigkeit: Die Abiturient­innen und Abiturient­en sollen ihre Prüfungen trotz Corona-pandemie ablegen. Die Prüfungen werden durchgefüh­rt, beschloss die Kultusmini­sterkonfer­enz am Donnerstag.

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