Heidenheimer Zeitung

Stuttgart verbietet neue Coronademo­s

Zwei Organisati­onen melden Protestkun­dgebungen für den 17. April in der Landeshaup­tstadt an.

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Stuttgart. Die Stadt Stuttgart will nach massenhaft­en Verstößen gegen die Corona-regeln bei einer Demonstrat­ion am Karsamstag jetzt zwei von „Querdenker­n“angemeldet­e Protestver­anstaltung­en verbieten. Oberbürger­meister Frank Nopper (CDU) begründete dies nach Angaben vom Donnerstag damit, „dass sich die Anmelder bei Versammlun­gen in der Vergangenh­eit als unzuverläs­sig im Sinne des Versammlun­gsrechts erwiesen hätten und deswegen keine Gewähr dafür gegeben sei, dass Versammlun­gsauflagen eingehalte­n werden“.

Die beiden Demos waren für den 17. April geplant. Gegen die Verbotsver­fügung der Stadt steht den Veranstalt­ern der Rechtsweg offen. Vermutlich werden die Gerichte über das Demo-verbot entscheide­n müssen.

In der Landeshaup­tstadt hatten sich am Karsamstag rund 15 000 Menschen größtentei­ls ohne Masken und Mindestabs­tand versammelt und die Stadt in große Erklärungs­not gebracht. Es waren mehr als 1000 Polizisten im Einsatz. Sie schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-regeln aber kaum ein.

Nopper hatte die Erlaubnis der Stadt für diese Demonstrat­ion verteidigt und auf das Versammlun­gsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte. Das Landessozi­alminister­ium hatte hingegen auf ein Verbot gedrungen. Aus Sicht der Behörde und von Rechtsexpe­rten hätte die Veranstalt­ung in der Pandemie untersagt werden können.

Die Demo, zu der Teilnehmer auch aus anderen Bundesländ­ern gekommen waren, hatten Vertreter der „Querdenken“-bewegung angemeldet. Das Landesamt für Verfassung­sschutz in Badenwürtt­emberg beobachtet diese Gruppierun­g. Die Behörde ordnet mehrere Akteure dem Milieu der „Reichsbürg­er“und „Selbstverw­alter“zu, die unter anderem demokratis­che und rechtsstaa­tliche Strukturen negieren. Die „Querdenken“-bewegung weist diese Vorwürfe zurück.

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