Welche Tests sind für Friseurbesuche zugelassen?
Bei körpernahen Dienstleistungen ist im Kreis Heidenheim ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Seit Montag, 12. April, gelten im Landkreis Heidenheim neue Corona-auflagen. Grund für die verschärften Maßnahmen war der rasante Anstieg des Inzidenzwertes. Dieser hatte sich im Kreis Heidenheim innerhalb von fünf Tagen verdoppelt. Am 6. April lag er noch bei 116 Corona-neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, innerhalb von sieben Tagen, am Samstag, bereits bei 229,7.
Die von Landrat Peter Polta am Sonntag in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Landkreises beschlossene Verschärfung
der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus bezieht sich auf die Kontaktbeschränkungen, Ausübung religiöser Aktivitäten, Kitas und Horte, Spielplätze, Handel und körpernahe Dienstleistungen.
PCR-TEST oder Schnelltest
Letztere dürfen seit Dienstag nur noch mit einem negativen Antigen-schnelltest wahrgenommen werden. Zu diesen körpernahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Friseurbesuche. Zugelassen sind dafür unter anderem Pcr-tests. Der PCR-TEST ist eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-kettenreaktion auf das Virus SARSCOV-2. Die Analyse der Probe erfolgt in einem Labor. Zudem ist ein Schnelltest möglich. Dabei handelt es sich um einen Antigentest auf das Coronavirus, bei dem entweder ein geschulter Dritter die Probe entnimmt und auswertet oder die Probenentnahme durch die Person selbst unter Anleitung oder Überwachung eines geschulten Dritten, der das Ergebnis auswertet, erfolgt.
Nicht zugelassen sind Selbsttests: Ein „Selbsttest“ist ein von der Person selbst oder ihrer sorgeberechtigten Person, ohne Anleitung oder Überwachung und ohne anschließende Auswertung durch einen geschulten Dritten, durchgeführter Antigentest auf das Coronavirus.
Getestet wird beispielsweise in kommunalen Testzentren, in Apotheken und in Arztpraxen sowie bei weiteren Dritten, wie etwa gewerbliche Anbieter.
Um Schnelltests im Sinne der Allgemeinverfügung vom 11. April durchführen zu können, muss man bei einer anerkannten Einrichtung wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder bei Ärzten eine Schulung zur Durchführung von Poc-tests machen. Die Bescheinigung dafür muss dann dem Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@landkreis-heidenheim.de vorgelegt werden.
Eine Bürgertestung kann im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenlos beansprucht werden. lr/sga