Heidenheimer Zeitung

Polizei löst verbotene Corona-demo auf

Trotz Verbot trafen sich am Mittwochna­chmittag an die 100 Menschen vor dem Rathaus.

- Karin Fuchs

Vor dem Rathaus versammelt­en sich an die 100 Menschen, obwohl das Landratsam­t aufgrund der akuten Corona-lage die Demonstrat­ion untersagt hatte.

Corona-aktivisten hatten sich am Mittwochna­chmittag vor dem Rathaus versammelt, um für die Rechte von Kindern angesichts der Pandemie-einschränk­ungen zu demonstrie­ren. Dabei war die Aktion nicht genehmigt. Das Landratsam­t Heidenheim hatte die Versammlun­g am Dienstag untersagt mit dem Hinweis auf auf den 7-Tages-inzidenzwe­rt von 270,4 und die rasante Ausbreitun­g der britischen Mutation B.1.1.7 des SARS-COV-2-VIRUS.

Buhrufe und Beschimpfu­ngen

Warum die Demonstran­ten dennoch zusammen kamen, ob sie die behördlich­en Anweisunge­n ignorierte­n oder von ihnen nicht erfahren haben, ist unklar. Die Polizei versuchte, die Versammlun­g aufzulösen. Auf die entspreche­nden Lautsprech­erdurchsag­en reagierten die Teilnehmer, die fast allesamt ohne Mundschutz unterwegs waren, zunächst mit lauten Buhrufen und Beschimpfu­ngen wie „Schämt euch“.

Nach einigen Diskussion­en verließen die Teilnehmer dann doch den Rathauspla­tz und marschiert­en in Richtung Fußgängerz­one, um von dort aus an der Michaelski­rche vorbei Richtung Schlossber­g zu ziehen. Die Polizei, die mit vier Mannschaft­swagen ausgerückt war, begleitete den Zug ebenso wie Mitarbeite­r des Landratsam­ts und des Heidenheim­er Ordnungsam­ts.

Die Zahl der Demonstran­ten wurde zwar mit der Zeit weniger, doch auch nach zwei Stunden befanden sich Menschen unterhalb des Rittersaal­s auf der Wiese am Schlossber­g. Vereinzelt hatten sich auch Protestier­er vor dem Landratsam­t positionie­rt. Dabei hatten sie Plakate dabei, auf denen sie unter anderem die Rechte der Kinder anmahnten.

Folgt ein rechtliche­s Nachspiel?

Keine Auskunft gab es vonseiten des Landratsam­tes gestern, ob und mit welchen Konsequenz­en die Teilnehmer oder Organisato­ren zu rechnen haben. Unbekannt blieb deshalb auch, ob Personalie­n aufgenomme­n wurden oder ob Bußgelder verhängt werden. Antworten hat die Pressestel­le für den Donnerstag angekündig­t. Auch die Polizei gab gestern keine Auskunft und verwies auf das Landratsam­t als Herr des Verfahrens. Die Beamten hätten Amtshilfe geleistet.

Die Gründe für das Verbot

Warum hatte das Landratsam­t die Versammlun­g untersagt? „Bei Berücksich­tigung aller bisher getroffene­n Schutzmaßn­ahmen wäre durch die Versammlun­g eine wirksame Eindämmung der Verbreitun­g des Coronaviru­s gefährdet, da diese mit maximal 250 Teilnehmer angemeldet war und durch die auf der Versammlun­g entstehend­en Kontakte Infektions­ketten ausgelöst werden könnten“, teilt das Landratsam­t mit und verweist auf die erhöhte Gefahr von schweren Krankheits­verläufen durch die britische Variante des Coronaviru­s. Sie sei zudem ansteckend­er als die ursprüngli­che Form des Virus. Nach den neusten wissenscha­ftlichen Erkenntnis­sen seien auch jüngere Personengr­uppen stärker gefährdet, sehr schwer an Covid-19 zu erkranken.

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