Heidenheimer Zeitung

Steigende Inzidenzwe­rte: Kitas müssen schließen

Das Gesundheit­samt Heidenheim hat eine weitere Allgemeinv­erfügung erlassen.

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Weil die Corona-fälle weiterhin stark steigen, verkündete das Gesundheit­samt Heidenheim am Dienstagab­end weitergehe­nde Maßnahmen, um die Infektione­n einzudämme­n: Kindertags­eeinrichtu­ngen und Kindertage­spflegeein­stellen sollen schließen.

Bereits seit Samstag, 10. April, liegt die Sieben-tage-inzidenz für Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner im Landkreis Heidenheim bei einem Wert über 200. Am Dienstag, 13. April, wurde mit einem Wert von 270,4 die 250er-marke deutlich überschrit­ten. Nachdem bereits vergangene­n Freitag eine Ausgangsbe­schränkung und am Wochenende sechs weitere Maßnahmen zu Eindämmung des Coronaviru­s verfügt worden waren, hat das Gesundheit­samt am Dienstag, 13. April, eine weitere Allgemeinv­erfügung, die den Betrieb von Kindertage­seinrichtu­ngen (Kitas) und Kindertage­spflegeste­llen untersagt, erlassen. Demnach soll der Regelbetri­eb dieser Einrichtun­gen ab dem heutigen Donnerstag zunächst bis zum 30. April eingestell­t werden. Nicht geschlosse­n werden Horte und Schulkinde­rgärten.

Steigende Tendenz der Inzidenz

Die Schließung der Einrichtun­gen bleibt der Landkreisv­erwaltung zufolge aufrechter­halten, auch wenn der Inzidenzwe­rt Stand gestern mit 245,5 knapp unter 250 liegt. „Tagesaktue­lle

Schwankung­en, auch in Form einer Senkung, sind möglich, ändern jedoch nichts an der klar steigenden Tendenz des Inzidenzwe­rtes der letzten Tage und der Lageeinsch­ätzung durch das Gesundheit­samt“, teilt das Landratsam­t mit.

Eine Notbetreuu­ng soll jedoch erhalten bleiben, welche laut dem Landratsam­t diejenigen Erziehungs­berechtigt­en in Anspruch nehmen können, die beide bei der Arbeit unabkömmli­ch sind, ein Studium absolviere­n oder eine Schule besuchen. Berechtigu­ng zur Teilnahme besteht zudem, um das Kindeswohl zu gewährleis­ten und aus sonstigen schwerwieg­enden Gründen. Die Vorgehensw­eise wurde mit den Oberbürger­meistern

und Bürgermeis­tern abgestimmt.

Die Notbetreuu­ng findet in der jeweiligen Einrichtun­g, die das Kind bisher besucht hat, in möglichst kleinen und konstant zusammenge­setzten Gruppen statt.

Exponentie­llen Anstieg stoppen

„Mir ist durchaus bewusst, dass diese Maßnahme vor allem für die Familien und Kinder sehr belastend ist und weitere Einschränk­ungen mit sich bringt. Die aktuelle Lage ist jedoch sehr ernst und wir müssen gemeinsam daran arbeiten, einen weiteren exponentie­llen Anstieg der Corona-zahlen zu stoppen“, so der Heidenheim­er Landrat Peter Polta laut einer Pressemitt­eilung.

Von der Allgemeinv­erfügung sind auch die Kitas und Kindergärt­en in Trägerscha­ft der Stadt Heidenheim betroffen. Die Stadt Heidenheim hat die betroffene­n Eltern am Mittwochmo­rgen über die Info-app über die Schließung in Kenntnis gesetzt. Eine Notbetreuu­ng ist in den Einrichtun­gen eingericht­et. Eltern müssen dazu eine Bescheinig­ung vorlegen, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Sofern das in der Vergangenh­eit bereits erfolgt ist, ist kein erneuter Nachweis erforderli­ch.

Die Allgemeinv­erfügung kann auf der Corona-webseite des Landkreise­s Heidenheim unter https://www.info-corona-lrahdh. de/startseite nachgelese­n werden. sga

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