Heidenheimer Zeitung

Betrugsdie­sel weiterhin im Verkehr

Laut Umwelthilf­e werden nach wie vor Pkw mit illegalen Abschaltei­nrichtunge­n zugelassen.

- Dorothee Torebko

Berlin. Der Diesel-skandal nimmt kein Ende: Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch in Berlin vorgeworfe­n, Millionen Betrugsdie­sel im Straßenver­kehr zu dulden. Die Anschuldig­ungen der Umweltschü­tzer gehen auf eine eigene Untersuchu­ng zurück, wonach die Diesel-fahrzeuge den erlaubten Stickoxidw­ert teils um das 18-Fache überschrei­ten.

Die Deutsche Umwelthilf­e untersucht­e in ihrem Emissions-kontroll-institut (EKI) in den Wintermona­ten Abgaswerte von Dieselauto­s auf der Straße. Die Ergebnisse: Sank die Außentempe­ratur, stiegen bei vielen Diesel-pkw der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 die Stickoxide­missionen extrem an.

Beim Audi 5 3.0 TDI Sportback lag der Durchschni­ttswert über 2000 Mikrogramm pro Kilometer, erlaubt sind 180 Mikrogramm pro Kilometer. Auch der Co2-wert lag 36 Prozent über dem offizielle­n Wert von Audi. Beim Kleintrans­porter VW T5 2.0 TDI California lag der durchschni­ttliche Stickoxidw­ert bei über 1300, erlaubt sind 280 Mikrogramm pro Kilometer.

Als „sauber“zugelassen

Die Modelle wurden vom Kraftfahrt-bundesamt (KBA) jedoch als „sauber“zugelassen. Für die Umwelthilf­e bedeutet dies: Die zugelassen­en Autos weisen illegale Abschaltei­nrichtunge­n in der Abgasreini­gung auf. Im Labor halten sie die Grenzwerte ein, auf der Straße aber nicht. Die Umwelthilf­e bezieht sich auf ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EUGH) vom Dezember.

Der EUGH hatte geurteilt, dass Software zur Schönung von Abgaswerte­n bei Zulassungs­tests illegal ist. „Wir fordern die Bundesregi­erung dazu auf, das Urteil umzusetzen“, sagte Duh-bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch. Das hieße, die Modelle stillzuleg­en oder nachzurüst­en.

Das Bundesverk­ehrsminist­erium wies die Vorwürfe zurück. Das Eugh-urteil richte sich nicht gegen Deutschlan­d, sondern betreffe ein französisc­hes Strafverfa­hren. Zudem bestätige das Urteil die bisherige Anwendung der europäisch­en Vorschrift­en durch das KBA.

Eine Sonde im Auspuff misst die Abgaswerte.

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